26.01.2015

Erfolg macht sexy: Gründer in Deutschland hoch angesehen

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Was man vor einer Gründung alles beachten muss, soll in dieser Artikel-Serie beleuchtet werden.

Was muss ein Gründer mitbringen, um erfolgreich zu sein? Eine konkrete Tabelle an Eigenschaften kann es an dieser Stelle nicht geben. Assoziationen schon eher: Risikofreude, Durchhaltevermögen, Drive, Mut, der Glaube an etwas Größeres und mehr. Immer öfter hört man von so genannten “Exits” in Millionenhöhe und Erfolgsgeschichten von Gründern. Natürlich sind dies nur Beispiele einer handvoll erfolgreicher Menschen.

Laut einer AXA Studie zahlt es sich aber jedenfalls aus zu gründen – auch wenn der finanzielle Erfolg auf sich warten lässt. “Exakt jeder Zweite in Deutschland sagt, dass Gründer eines Unternehmens hierzulande in der Gesellschaft mehr Anerkennung als Angestellte genießen” – so zumindest das Ergebnis der AXA-Studie. So sollen nur 13 Prozent gegenteiliger Meinung sein, denn die restlichen 37 Prozent der Befragten sehen beide Gruppen zumindest gleichauf (oder sind unentschieden).

Gründer genießen hohes Ansehen

 

„Parallel wurde die Befragung in den USA ebenfalls repräsentativ durchgeführt – mit auch für uns überraschenden Vergleichsergebnissen“, so Dr. Thomas Buberl, Vorstandsvorsitzender der AXA Deutschland. Insgesamt sei die Anerkennung der Gesellschaft ebenfalls hoch, aber weitaus niedriger als in Deutschland. 46 Prozent sehen die beiden Gruppen entweder gleichrangig an, oder sind unentschieden. 38 Prozent meinen, Gründer würden eine höhere Wertschätzung genießen, als Angestellte.

Die Studie wurden vom Institut YouGov durchgeführt und hatte 1034 Menschen in Deutschland und 1145 Teilnehmer in den USA befragt.

Frauen in Deutschland sind mutiger als Amerikanerinnen

Aus der Studie geht ebenfalls hervor, dass sich 44 Prozent der Deutschen zutrauen, ein eigenes Unternehmen zu gründen. Deutsche Frauen sind überdies mutiger als Amerikanerinnen. Laut AXA könnte dies eventuell am hohen Ausbildungsniveau der deutschen Frauen liegen.

 

Gründungskompetenz

Innovationen im Bereich Medizin sehr gefragt

Drei Viertel aller Befragten in beiden Ländern schreiben der Entwicklung neuer Produkte oder Technologien große Bedeutung zu.

Interessant ist ein Vergleich zwischen Deutschland und den USA wenn es um die Einstellungen zu Gründungen geht:

Zwei von drei jüngeren Befragten (Gruppe der 25-44 Jährigen) geben in Deutschland an, dass sie Unternehmensgründungen für “schwierig” halten, während dies in den USA erheblich weniger sind.

Die Deutschen werden in Gegensatz zu den USA vom hohen Risiko abgeschreckt – konkret geht es hier um die “fehlende Absicherung als Unternehmensgründer”, dahinter liegen die Furcht zu Scheitern und die Angst vor “zu großer Verantwortung” – gleich doppelt so viele Deutsche wie Amerikaner gaben diese Antwort an.

Was muss sich in der Gründerszene Deutschlands verändern?

81 Prozent wünschen sich eine bessere Zusammenarbeit großer Firmen mit jungen Unternehmen. Allerdings spielt hier das Geld keine vorwiegende Rolle, viel mehr geht es darum an “Kontakte und Netzwerke” zu kommen.

Quelle: AXA

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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