13.05.2016

“Das wird nichts” – 7 große Erfindungen, an die am Anfang niemand geglaubt hat

Nicht immer werden gute Ideen sofort erkannt. Die Geschichte zeigt, dass auch an einigen der größten Innovationen heftig gezweifelt wurde. Der Brutkasten gibt Startups zur Motivation ein paar Beispiele.
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(c) www.zeno.org - An die Durchsetzung des ersten Autos von Carl Benz haben viele nicht geglaubt.

Für jede Idee gibt es Zweifler. Doch letztlich ist es nicht relevant, was der Großonkel, oder die Partnerin des besten Freundes von der Erfindung halten. Durchaus entscheidend sind dagegen die Stimmen von Menschen, die in der Gesellschaft etwas zu sagen haben. Doch auch die können sich irren – manchmal sogar sehr. Und so kommt es, dass auch die größten Erfindungen anfangs oft von wenig Enthusiasmus begleitet waren.

1. Das Rad – Bahnbrechendste Erfindung aller Zeiten

Es gilt als eine der bahnbrechendsten Erfindungen aller Zeiten. Ob das Rad im heutigen Europa von Anfang an als geniale Innovation erkannt wurde, ist nicht überliefert. Wie sehr man seinen Nutzen verkennen kann, wissen wir aber von den Azteken. Als die Spanier zu Beginn der Neuzeit ins heutige Mexiko kamen, fanden sie dort bekannterweise eine weit entwickelte Hochkultur vor. Das Rad verwendeten die Azteken allerdings nur als Spielzeug. Sein Nutzen für Transport war komplett verkannt worden. Den Spaniern lieferte das einen entscheidenden taktischen Vorteil für die Eroberung.

2. Der Kompass – Keine Entdeckungen ohne diese Erfindung

Die großen Entdeckungsreisen der Europäischen Seefahrer wären ohne ihn unmöglich gewesen. Der Kompass hat somit entscheidend zum Lauf der Geschichte beigetragen. Erstmals erfunden wurde er in China vor über 2200 Jahren – und dann über tausend Jahre lang nicht zur Navigation, sondern nur für zeremonielle Zwecke genutzt. Nachdem die Technik es viel später bis nach Europa geschafft hatte, wurde sie, mit Hilfe von Leonardo da Vinci, verfeinert und ausgesprochen erfolgreich eingesetzt. Die Überfahrt nach Amerika und die Umseglung der Erde durch Europäer ließen nicht lange auf sich warten.

3. Die Glühbirne – Erst als Fehlschlag abgetan

Thomas Alva Edison reichte 1880 das Patent für die erste serienreife Glühbirne ein. Schon zwei Jahre davor stellte er seine Erfindung bei der Pariser Weltausstellung vor. An die Durchsetzung als Alltagsgegenstand glaubten zunächst wenige. “Wenn die Pariser Weltausstellung vorbei ist, wird das elektrische Licht ausgehen und wir werden nie mehr davon hören” sagte etwa ein namhafter Professor der englischen Eliteuni Oxford. “Jeder, der damit vertraut ist, wird erkennen, dass die Glühbirne von Herrn Edison ein deutlicher Fehlschlag ist”, sagte der Präsident eines wichtigen Technologie-Instituts.

Das IPhone hat keine Chance auf dem Markt zu bestehen

Microsoft CEO Steve Ballmer, 2007

4. Das Auto – Erst unterschätzte Erfindung

Zugegeben, um das Auto gab es bereits gleich nach seiner Erfindung einen Hype. Schon bevor Carl Benz 1886 in Deutschland das Patent für das erste benzinbetriebene Auto anmeldete, war das öffentliche Interesse an motorisierten Fahrzeugen groß. Trotzdem fanden sich auch hier sehr prominente Zweifler: Dem deutschen Kaiser Wilhelm II wird das Zitat “Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung” allerdings wohl fälschlicherweise zugeschrieben. Jedenfalls lag einer der großen Autopioniere selber mit einer Annahme deutlich daneben: “Die weltweite Nachfrage nach Kraftfahrzeugen wird eine Million nicht überschreiten – allein schon aus Mangel an verfügbaren Chauffeuren”, sagte Gottlieb Daimler noch 1901.

5. Der Tonfilm – Wer will schon Schauspieler sprechen hören?

„Wer zum Teufel will denn Schauspieler sprechen hören?” Diese Aussage aus 1927 stammt nicht von irgendeinem Filmkritiker, sondern von Harry M. Warner, dem damaligen Chef von Warner Brothers – selbst ein Filmpionier. Wie wir wissen, hat er seine Meinung noch rechtzeitig geändert – seine Firma brachte noch im selben Jahr den ersten Tonfilm heraus und ist noch heute einer der größten Filmkonzerne.

+++ Diese 3 Innovatoren haben Bahnbrechendes bewirkt +++

6. Der Computer – Mehr als ein Taschenrechner

Noch ein Beispiel, wo der Chef persönlich falsch lag: “Es gibt vielleicht einen Markt für vier, fünf Computer auf der ganzen Welt”, sagte IBM-Boss Thomas Watson 1943. Zu seiner Verteidigung ist zu sagen, dass die IBM-Rechner dieser Zeit die Größe eines Hauses und dabei die Rechenleistung eines modernen Taschenrechners hatten. Noch 1977 sagte Ken Olson, der Gründer der Firma Digital Equipment: „Es gibt keinen Grund, warum irgendjemand einen Computer zuhause haben sollte“. Sein Konzern sollte zehn Jahre später für einige Zeit immerhin der zweitgrößte Computerhersteller der Welt werden.

7. Das Smartphone – Hätten Sie daran geglaubt?

Wie so oft ist kann es aber auch die Konkurrenz sein, die einer Innovation Zukunftschancen abspricht: “Das IPhone hat keine Chance auf dem Markt zu bestehen”, sagte Microsoft CEO Steve Ballmer 2007. Nun, wenn die Aussage eine Marketing-Taktik war, ist sie nicht aufgegangen. Vielleicht war es aber auch nur ein großer Irrtum.

Hier könnte dein Startup stehen

Du hast die perfekte Idee. Aber Leute, die in dem Bereich etwas zu sagen haben, glauben nicht daran? Die Geschichte lehrt uns, dass du nicht gleich aufgeben solltest. Gerade die größten Innovationen treffen oft auf Ablehnung, weil sie ihrer Zeit voraus sind. Noch vor gar nicht so vielen Jahren etwa, brauchte niemand ein Smartphone, weil es einfach noch keines gab – heute ist es in vielen Bereichen nicht wegzudenken. Und noch eines lehrt uns die Geschichte: Es ist noch lange nicht alles erfunden, was der Mensch brauchen kann. Deine Idee könnte die nächste sein, die sich weltweit durchsetzt.

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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