30.10.2019

Automatische Software-Tests: eQventure investiert 500.000 Euro in Linzer Startup Symflower

Das Startup Symflower aus Linz ermöglicht automatische Software-Analysen. Mit dem Investment von eQventure soll das Team weiter ausgebaut werden.
/artikel/eqventure-symflower
(c) Christian Redtenbacher - Frames in Time

Das Linzer Startup Symflower hat den österreichischen Startup-Investor eQventure für sich gewinnen können. Neben einer ersten Investment-Tranche in Höhe von genau 500.000 Euro bringen sich die drei Lead-Invesoren auch als Coaches ein: Mit dabei sind Franz Fuchsberger, Mitgründer des Software-Testing-Unicorns Tricentis, sowie die Serial-Entrepreneurs Herbert Gartner und Thomas Schranz.

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Das Investment hilft dem Startup beim Aufbau des Teams. Die Gründer suchen derzeit engagierte Softwareentwickler für Model-based Testing, Symbolic Execution sowie statische und dynamische Source Code Analysen.

Symflower: Hilfe bei der Software-Analyse

Laut dem IT Beratungsunternehmen Gartner werden jährlich über 250 Milliarden Dollar in das Testen von Software investiert. Dennoch entstehen jährlich Schäden von über einer Billionen Dollar aufgrund nicht detektierter Softwarefehler. Das Problem dabei ist meist der Faktor Mensch.

Symflower widmet sich genau diesem Thema entwickelt Produkte zur vollautomatischen Erkennung von Softwarefehlern. Mit Symflower wird die Fehlerquelle ‚Mensch‘ aus dem Software-Testprozess gänzlich eliminiert und man kann sich zukünftig auf kreative, leitende und vor allem kontrollierende Aufgaben in der Software-Entwicklung fokussieren“, so Gründerin und COO Evelyn Haslinger.

Video: So funktioniert Symflower

Von der Forschung in die Praxis

Das Symflower-Team rund um die Gründer Evelyn Haslinger und Markus Zimmermann hat in den vergangenen Jahren in enger Zusammenarbeit mit der Johannes Kepler Universität Linz den universitären Forschungsbereich Symbolic Execution in ein kommerzielles Produkt übergeführt. Mit Unterstützung des Inkubators tech2b, der OÖ. UBG und der FFG wurde die Produktentwicklung finanziert.

Neben diversen statischen und dynamischen Source Code Analysen setzt Symflower die Analysetechnik Symbolic Execution ein, um alle Unit-Testfälle zu generieren, die eine optimale Testabdeckung sicherstellen. Fehler wie Programmabstürze und Sicherheitslücken werden somit automatisch identifiziert, heißt es seitens des Startups: Die Fortschritte der letzten Jahre im Bereich Software Verification und Symbolic Reasoning in Kombination mit der stark gestiegenen Rechenleistung sowie der Einsatz von speziellen Symflower-Technologien haben dem Team zufolge diesen Technologiesprung ermöglicht.

Das Gesamtkonzept aus technischer Umsetzung und Marktpotenzial hat auch die Investoren überzeugt, wie Franz Fuchsberger betont: „Die Produktivität der Softwareentwickler schlagartig um 30 Prozent zu steigern und gleichzeitig die Softwarequalität massiv zu erhöhen bedeutet die nächste Disruption in der agilen Softwareentwicklung. Ein Meilenstein, um die Time-to-Market für Software dramatisch zu verkürzen. Symflower hat Unicorn Potential.“

==> zur Website des Startups

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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