30.10.2019

Automatische Software-Tests: eQventure investiert 500.000 Euro in Linzer Startup Symflower

Das Startup Symflower aus Linz ermöglicht automatische Software-Analysen. Mit dem Investment von eQventure soll das Team weiter ausgebaut werden.
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(c) Christian Redtenbacher - Frames in Time

Das Linzer Startup Symflower hat den österreichischen Startup-Investor eQventure für sich gewinnen können. Neben einer ersten Investment-Tranche in Höhe von genau 500.000 Euro bringen sich die drei Lead-Invesoren auch als Coaches ein: Mit dabei sind Franz Fuchsberger, Mitgründer des Software-Testing-Unicorns Tricentis, sowie die Serial-Entrepreneurs Herbert Gartner und Thomas Schranz.

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Das Investment hilft dem Startup beim Aufbau des Teams. Die Gründer suchen derzeit engagierte Softwareentwickler für Model-based Testing, Symbolic Execution sowie statische und dynamische Source Code Analysen.

Symflower: Hilfe bei der Software-Analyse

Laut dem IT Beratungsunternehmen Gartner werden jährlich über 250 Milliarden Dollar in das Testen von Software investiert. Dennoch entstehen jährlich Schäden von über einer Billionen Dollar aufgrund nicht detektierter Softwarefehler. Das Problem dabei ist meist der Faktor Mensch.

Symflower widmet sich genau diesem Thema entwickelt Produkte zur vollautomatischen Erkennung von Softwarefehlern. Mit Symflower wird die Fehlerquelle ‚Mensch‘ aus dem Software-Testprozess gänzlich eliminiert und man kann sich zukünftig auf kreative, leitende und vor allem kontrollierende Aufgaben in der Software-Entwicklung fokussieren”, so Gründerin und COO Evelyn Haslinger.

Video: So funktioniert Symflower

Von der Forschung in die Praxis

Das Symflower-Team rund um die Gründer Evelyn Haslinger und Markus Zimmermann hat in den vergangenen Jahren in enger Zusammenarbeit mit der Johannes Kepler Universität Linz den universitären Forschungsbereich Symbolic Execution in ein kommerzielles Produkt übergeführt. Mit Unterstützung des Inkubators tech2b, der OÖ. UBG und der FFG wurde die Produktentwicklung finanziert.

Neben diversen statischen und dynamischen Source Code Analysen setzt Symflower die Analysetechnik Symbolic Execution ein, um alle Unit-Testfälle zu generieren, die eine optimale Testabdeckung sicherstellen. Fehler wie Programmabstürze und Sicherheitslücken werden somit automatisch identifiziert, heißt es seitens des Startups: Die Fortschritte der letzten Jahre im Bereich Software Verification und Symbolic Reasoning in Kombination mit der stark gestiegenen Rechenleistung sowie der Einsatz von speziellen Symflower-Technologien haben dem Team zufolge diesen Technologiesprung ermöglicht.

Das Gesamtkonzept aus technischer Umsetzung und Marktpotenzial hat auch die Investoren überzeugt, wie Franz Fuchsberger betont: “Die Produktivität der Softwareentwickler schlagartig um 30 Prozent zu steigern und gleichzeitig die Softwarequalität massiv zu erhöhen bedeutet die nächste Disruption in der agilen Softwareentwicklung. Ein Meilenstein, um die Time-to-Market für Software dramatisch zu verkürzen. Symflower hat Unicorn Potential.”

==> zur Website des Startups

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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Das seit 1. April 2021 geltende “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” wurde im Rahmen der Covid-19-Pandemie seitens der Bundesregierung unter Einbindung der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung geschaffen. Durch die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundene Vereinfachung der Bedingungen für die Ausweitung von Telearbeit nimmt die Arbeit im Home-Office mittlerweile einen bedeutenden Stellenwert ein.

Home-Office-Evaluierung startete im Vorjahr

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wurde daher im Jahr 2023 eine Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zum Thema Home-Office durch das Forschungsinstitut L&R Sozialforschung in Auftrag gegeben.

Im Kern der Evaluierung stand die Frage, inwiefern sich durch das “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Erbringung der Arbeitsleistung im Home-Office verbessert haben und ob im Hinblick auf die praktischen Erfahrungswerte mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen das Auslangen gefunden werden kann. Wesentliches Ergebnis dieser Studie war unter anderem das Vorliegen eines Bedarfs der Ausweitung von Home-Office auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung.

Martin Kocher bindet Sozialpartner ein

Infolgedessen fanden auf Einladung des BMAW unter Arbeitsminister Martin Kocher und unter Einbindung des Finanzministeriums, des Sozialministeriums, von Trägern der Unfallversicherung sowie der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung Gespräche zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice statt. Als Ergebnis dieser Besprechungen sieht die vorliegende Novelle insbesondere Folgendes vor:

  • Schaffung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von Telearbeit auch außerhalb der Wohnung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021.
  • Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zur Telearbeit im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B‑KUVG) und Notarversorgungsgesetz (NVG 2020).
  • Durch eine Anpassung des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) sollen auch für den Bereich des Steuerrechts harmonisierte Begrifflichkeiten und Grundtatbestände der Telearbeit gelten.
  • Anpassung der Terminologie im Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitsinspektionsgesetz 1993, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und Heimarbeitsgesetz.

Kocher schrieb dazu auf X (ehemals Twitter): “Wir erweitern die Möglichkeiten des Arbeitens außerhalb des Büros, nicht nur von zu Hause aus. Das bedeutet, dass Arbeiten von überall möglich ist – ob im Park, beim Partner oder beim Besuch der Eltern in einem anderen Bundesland. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert, um ArbeitnehmerInnen auch außerhalb des traditionellen Arbeitsumfelds abzusichern. Im Steuerrecht werden die Begriffe entsprechend angepasst. Die entsprechende Gesetzesnovelle ist in Begutachtung und soll noch vor dem Sommer beschlossen werden.” Das Ende der Begutachtungsfrist ist am 21.05.2024.

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