14.02.2024

Equal Pay Day und Gender Gaps: Schuld ist nicht die Teilzeit, oder?

Wie war das nochmal? Equal Pay Day ist der Tag im Jahr, bis zu dem Frauen gratis arbeiten. Oder Tag, ab dem Frauen gratis arbeiten? Und - wer ist daran Schuld? Eine Expertin erklärt.
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Der heutige 14. Februar markiert nicht nur das alljährliche Fest der Liebe, sondern auch den Equal Pay Day: Erst an diesem Tag haben Frauen das Gehalt erreicht, das Männer bereits bis zum 31. Dezember 2023 verdient haben. Das kommuniziert der gemeinnützige Verein Equal Pay, der sich als Initiative für Einkommensgerechtigkeit positioniert.

Danach liege die Einkommensdifferenz in Österreich im Durchschnitt bei 12,4 Prozent. Das sind 45 Arbeitstage pro Jahr, an denen Frauen symbolisch kostenlos arbeiten. Anders ausgedrückt heißt dies: Frauen arbeiten von Jahresbeginn bis zum 14. Februar kostenlos, damit sie am Ende des Jahres das Gehalt ihrer männlichen Kollegen aus dem Vorjahr erreichen.

Wohl angemerkt sei: Es handelt sich um Einkommensdifferenzen im Durchschnitt. So hat die Berufsgruppe der Beamt:innen Lohngleichheit bereits erreicht, wie der Verein Equal Pay kommuniziert. Im Gegensatz dazu verdienen angestellte Frauen im Durchschnitt 29 Prozent weniger als Männer – umgerechnet also 19.205 Euro pro Jahr.

Der Equal Pay Day war doch gerade erst, oder?

Ja, und zwar am 31. Oktober 2023. Diesen Tag hat aber nicht der Verein Equal Pay, sondern das Frauenserviceportal des Bundeskanzleramtes als Equal Pay Day datiert. Dessen Vergleichsgröße ist nämlich eine etwas andere.

Und zwar hatten am 31. Oktober 2023 Österreichs ganzjährig beschäftigte Männer schon jenes Einkommen erreicht, wofür Frauen noch bis Jahresende 2023 arbeiten mussten. Die durchschnittliche Entgeltdifferenz betrug demnach 16,9 Prozent und entsprach einem Zeitraum von 62 Kalendertagen.

Wirft man einen Blick auf die beiden Equal Pay Days, sprechen wir von einer merklich anderen Zahl, nämlich: 45 Tage und 12,4 Prozent Entgeltdifferenz nach dem Verein Equal Pay im Vergleich zu 62 Kalendertagen und 16,9 Prozent Entgeltdifferenz nach dem Frauenserviceportal des Bundeskanzleramtes.

Die Gender Gaps sind nach diesen beiden Berechnungsarten sichtlich anders. Das liegt aber nicht an Ungenauigkeit, sondern an anderen Bezugsgrößen, erklärt die Wirtschaftswissenschaftlerin Monika Köppl-Turyna, die seit 2020 als Direktorin beim Institut für Wirtschaftsforschung Eco Austria tätig ist:

“Verdient Mann mehr oder Frau weniger?”

“Man kann den Unterschied zwischen zwei Größen auf zwei Arten berechnen. Im Falle des Equal Pay Days ist das entweder der Vergleich zum Männerlohn oder der Vergleich zum Frauenlohn”, erklärt Köppl-Turyna und meint weiter: “Alle diese Ausdrucksweisen sind äquivalent. Es geht eher um die Frage: Welche Fragestellung will ich beantworten?”

Um die Berechnung des Gender Pay Gaps, auf den sich die Datierung des Equal Pay Day stützt, zu verstehen, erklärt Köppl-Turyna: “In der Vanilla Version vergleichen wir im Gender Gap alle mit allen. Dabei können wir zwei Möglichkeiten anwenden: Verdient Mann mehr oder verdient Frau mehr”, so die Expertin.

Schuld ist nicht die Teilzeit, oder?

“Wenn wir Gender Gaps nur anhand ganzjährig Vollzeitbeschäftigter berechnen und ihn um Teilzeitbeschäftigte bereinigen, ist er definitiv geringer, als wenn man Teilzeitarbeitende inkludiert. Das zeigt: Der Hauptgrund für den unbereinigten Gender Pay Gap ist die Teilzeitarbeit. Und in weiterer Folge: Das Kinderkriegen”, erklärt Köppl-Turyna.

“Das ist nicht nur in Österreich so, sondern auf der ganzen Welt. In Österreich ist der Kinderkriegen- und Teilzeit-Effekt allerdings höher als in vielen anderen Ländern”, erklärt die Expertin. Gründe dafür seien unter anderem konservative soziale Normen oder fehlende Betreuungsplätze – vor allem für in Vollzeit arbeitende Eltern.

Köppl-Turyna weiß aus ihrer Tätigkeit als Direktorin bei Eco Austria, dass rund ein Viertel der Frauen in Österreich ohne Kinder in Teilzeitanstellungen arbeiten. Bei Frauen mit Kindern sind es 80 Prozent. Hinzu kommt, dass es in Teilzeitbeschäftigungen oft niedrigere Stundenlöhne gibt, als im selben Job auf Vollzeitbasis – und damit kommen Einkommensunterschiede zustande, so die Expertin.

Dennoch warnt Köppl-Turyna davor, Lohndifferenzen auf Basis “gleicher Arbeitsaufgaben” zu berechnen, denn: “Oft ist der Gender Pay Gap ein Ausdruck von nicht perfekter Messung von dem, was die Menschen eigentlich in ihrem Job machen. Das wird in der Diskussion oft unterschlagen. Damit wir wirklich sagen können: Mann und Frau machen die exakt gleiche Arbeit – dafür müssen wir sehr viel wissen. Und zu diesem Wissen kommen wir oft nicht.”

Neubewertung von Jobs gefordert

Christa Kirchmair, Präsidentin des Vereins Equal Pay, verweist im Lichte des Equal Pay Days gerade eben auf den Gender Pay Gap, der trotz Bereinigung um Teilzeitarbeitende besteht. Kirchmair zufolge handle es sich hierbei um eine durchschnittliche jährliche Einkommensdifferenz von 6.189 Euro für in Vollzeit arbeitende Frauen.

Gegenüber brutkasten fordert die Equal-Pay-Präsidentin, Frauen in leitende Positionen zu bringen und Rahmenbedingungen für Gender-Gleichheit in Unternehmen zu schaffen. Dazu zählt die Neubewertung von Jobs, um bessere Vergleichbarkeit herzustellen.

Außerdem adressiert Kirchmair, die strukturelle Benachteiligung von stereotyp-weiblichen Berufsgruppen wie Kosmetik, Handel, Bildung oder Pflege zu beenden. Indes appelliert sie an Führungskräfte, Unternehmen und Politik, Sensibilität aus- und konservativ soziale Normen abzubauen.

“Ein Gender Gap ist kein Nachweis von Diskriminierung”

Die Moral der Equal-Pay-Day-Geschichte: Teilzeit und Kinderkriegen spielen laut Wirtschaftswissenschaftlerin Köppl-Turyna eine größere Rolle als oft angenommen. Unterschiedliche Berechnungsweisen des Equal Pay Days sind nicht ungenau oder abweichend, sondern äquivalent und mit anderen Bezugsgrößen berechnet. Es gilt daher immer, die Vergleichsgröße im Hinterkopf zu behalten und sich zu fragen: Sind Männer- oder Frauen-Gehälter die Ausgangslage? Was bedeutet Teilzeitarbeit und Kinderkriegen im Job? Inwiefern sind “dieselben” Jobs tatsächlich vergleichbar?

Köppl-Turyna warnt indes davor zu sagen, ein Gender Pay Gap sei ein Nachweis von Diskriminierung: “Diskriminierung findet auch statt, wenn kein Gender Pay Gap vorhanden ist und umgekehrt. Der Gender Pay Gap ist kein Indikator dafür, ob Geschlechterdiskriminierung vorhanden ist oder nicht.”

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Das im August veröffentlichte Gesamtstaatliche Lagebild 2026 des Krisensicherheitsberaters im Bundeskanzleramt enthält einen Satz, der bislang wenig Beachtung fand: Angesichts der Cyberbedrohung rücke digitale Souveränität weiter in den Fokus der nationalen Sicherheit. Daraus leitet es eine unbequeme Handlungsoption ab, nämlich die Förderung von EU-Anbietern und den Verzicht auf externe Anbieter bei künftigen Beschaffungen. Im (ersten) Lagebild 2025 kam der Begriff nicht vor. Aus einem Standortthema wurde binnen eines Jahres eine Sicherheitsfrage.

Der Ist-Zustand ist bekannt. Verwaltung und Wirtschaft in Österreich laufen weitgehend auf Infrastruktur dreier US-Konzerne. Der CLOUD Act erlaubt US-Behörden den Zugriff auf Daten, die diese Unternehmen verarbeiten, unabhängig vom Standort des Rechenzentrums. Als Microsoft im Frühjahr 2025 plötzlich das Konto des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs sperrte, wurde sichtbar, dass die Verfügbarkeit einer digitalen Grundleistung an einer Entscheidung außerhalb Europas hängen kann. Die Leistungsfähigkeit der Hyperscaler steht außer Streit. Zu klären ist, welche Funktionen ein Staat in fremder Hand belassen kann.

Vorbilder im öffentlichen Sektor

Das Österreichische Bundesheer hat mit der Umstellung auf LibreOffice die Kontrolle über einen zentralen Arbeitsplatzbaustein zurückgeholt, die Schweizer Armee migriert ihr Kommando Cyber auf openDesk.

Am weitesten gehen die Niederlande. Dort stellt die Regierung die gesamte Bundesverwaltung auf digitale Souveränität um. Seit Juli 2026 ist von US-Clouds für E-Mail und Dokumente abzuraten, Daten müssen in Europa bleiben und für jeden Dienst muss ein Ausstiegsplan vorliegen.

Sicherheit als Grundbedürfnis der Wirtschaft

Die Frage stellen sich zunehmend auch heimische Unternehmen. Sie wollen wissen, ob ihre Daten in Europa liegen, wer darauf zugreifen kann und ob der Dienst, auf dem ihr Tagesgeschäft läuft, morgen noch verfügbar ist. Souverän zu arbeiten heißt für sie vor allem, Sicherheit zu haben: dass Daten nicht von Drittstaaten abgegriffen werden können und dass sie sich auf die Infrastruktur, die ihr Geschäft trägt, tatsächlich verlassen können.

Anbieter, die diesen Wechsel möglich machen, gibt es in Österreich und Europa bereits. Sie stellen Rechenleistung, Plattformdienste und KI-Modelle bereit, die europäischem Recht unterliegen und deren Betrieb nachvollziehbar bleibt. Was ihnen fehlt, ist nicht die Kompetenz, sondern die Nachfrage, die sie in jene Größe trägt, in der sie für den Mittelstand zur echten Option werden.

Mehr als ein Hackathon

Im Mai 2026 haben das Bundeskanzleramt und die TU Austria dazu einen Public AI Hackathon veranstaltet. In 48 Stunden entwickelten 25 Talente Prototypen für die öffentliche Verwaltung, präsentiert vor Staatssekretär Alexander Pröll und einer Jury aus Verwaltung, Politik und Forschung. Das Format zeigt, dass der Wille zur Zusammenarbeit zwischen Staat und Nachwuchs vorhanden ist. Es zeigt auch, wo die Grenze liegt. Zwei Tage Hackathon ersetzen keine Strategie, mit der die Startup-Szene dauerhaft in den Aufbau souveräner Infrastruktur eingebunden wird. Auf einen Prototyp sollte eine Beschaffung folgen, auf eine Veranstaltung ein Förderprogramm, auf ein Teilnahmezertifikat ein zahlender Kunde.

Der Hebel heißt öffentliche Nachfrage

Genau hier liegt der Hebel für Österreich. Öffentliche Nachfrage entscheidet, ob heimische Anbieter jene Größe erreichen, die sie brauchen, um für die Wirtschaft eine echte Option zu sein. Wenn Bund, Länder und Förderstellen gezielt bei europäischen und österreichischen Anbietern beschaffen, stärkt das deren Marktposition und signalisiert der gesamten Startup-Branche, dass sich Investitionen in souveräne Technologie lohnen. Souveränität und Innovation stehen dabei nicht im Widerspruch, sie bedingen einander: Wer die Kontrolle über seine Infrastruktur behält, kann auf ihr aufbauen, statt sie nur zu mieten.

Für Österreich heißt das, die Empfehlung des Lagebilds über einzelne Prototypen hinaus zu denken. Jede Ausschreibung, jedes Förderprogramm und jede Anschlussfinanzierung entscheidet mit darüber, ob die österreichische Startup-Branche zu jenem Anbieter heranwächst, von dem Verwaltung, Sicherheitsbehörden und Mittelstand in zehn Jahren abhängen können. Wer Gründerinnen und Gründer heute mit mehr als einem Zertifikat ausstattet, entscheidet mit über die technologische Souveränität von morgen.


Über den Gastautor:

Mathias Lipp-Rosenthal ist Gründer der KI Schmiede, einer im Juni 2026 gestarteten Beratung, die Unternehmen im DACH-Raum bei der Einführung und Schulung von KI begleitet. Zuvor war er stellvertretender Klubdirektor der Neos und Mitgründer von Voter AI; die Gründung der KI Schmiede hat brutkasten hier bereits vorgestellt.

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