14.02.2024

Equal Pay Day und Gender Gaps: Schuld ist nicht die Teilzeit, oder?

Wie war das nochmal? Equal Pay Day ist der Tag im Jahr, bis zu dem Frauen gratis arbeiten. Oder Tag, ab dem Frauen gratis arbeiten? Und - wer ist daran Schuld? Eine Expertin erklärt.
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Der heutige 14. Februar markiert nicht nur das alljährliche Fest der Liebe, sondern auch den Equal Pay Day: Erst an diesem Tag haben Frauen das Gehalt erreicht, das Männer bereits bis zum 31. Dezember 2023 verdient haben. Das kommuniziert der gemeinnützige Verein Equal Pay, der sich als Initiative für Einkommensgerechtigkeit positioniert.

Danach liege die Einkommensdifferenz in Österreich im Durchschnitt bei 12,4 Prozent. Das sind 45 Arbeitstage pro Jahr, an denen Frauen symbolisch kostenlos arbeiten. Anders ausgedrückt heißt dies: Frauen arbeiten von Jahresbeginn bis zum 14. Februar kostenlos, damit sie am Ende des Jahres das Gehalt ihrer männlichen Kollegen aus dem Vorjahr erreichen.

Wohl angemerkt sei: Es handelt sich um Einkommensdifferenzen im Durchschnitt. So hat die Berufsgruppe der Beamt:innen Lohngleichheit bereits erreicht, wie der Verein Equal Pay kommuniziert. Im Gegensatz dazu verdienen angestellte Frauen im Durchschnitt 29 Prozent weniger als Männer – umgerechnet also 19.205 Euro pro Jahr.

Der Equal Pay Day war doch gerade erst, oder?

Ja, und zwar am 31. Oktober 2023. Diesen Tag hat aber nicht der Verein Equal Pay, sondern das Frauenserviceportal des Bundeskanzleramtes als Equal Pay Day datiert. Dessen Vergleichsgröße ist nämlich eine etwas andere.

Und zwar hatten am 31. Oktober 2023 Österreichs ganzjährig beschäftigte Männer schon jenes Einkommen erreicht, wofür Frauen noch bis Jahresende 2023 arbeiten mussten. Die durchschnittliche Entgeltdifferenz betrug demnach 16,9 Prozent und entsprach einem Zeitraum von 62 Kalendertagen.

Wirft man einen Blick auf die beiden Equal Pay Days, sprechen wir von einer merklich anderen Zahl, nämlich: 45 Tage und 12,4 Prozent Entgeltdifferenz nach dem Verein Equal Pay im Vergleich zu 62 Kalendertagen und 16,9 Prozent Entgeltdifferenz nach dem Frauenserviceportal des Bundeskanzleramtes.

Die Gender Gaps sind nach diesen beiden Berechnungsarten sichtlich anders. Das liegt aber nicht an Ungenauigkeit, sondern an anderen Bezugsgrößen, erklärt die Wirtschaftswissenschaftlerin Monika Köppl-Turyna, die seit 2020 als Direktorin beim Institut für Wirtschaftsforschung Eco Austria tätig ist:

“Verdient Mann mehr oder Frau weniger?”

“Man kann den Unterschied zwischen zwei Größen auf zwei Arten berechnen. Im Falle des Equal Pay Days ist das entweder der Vergleich zum Männerlohn oder der Vergleich zum Frauenlohn”, erklärt Köppl-Turyna und meint weiter: “Alle diese Ausdrucksweisen sind äquivalent. Es geht eher um die Frage: Welche Fragestellung will ich beantworten?”

Um die Berechnung des Gender Pay Gaps, auf den sich die Datierung des Equal Pay Day stützt, zu verstehen, erklärt Köppl-Turyna: “In der Vanilla Version vergleichen wir im Gender Gap alle mit allen. Dabei können wir zwei Möglichkeiten anwenden: Verdient Mann mehr oder verdient Frau mehr”, so die Expertin.

Schuld ist nicht die Teilzeit, oder?

“Wenn wir Gender Gaps nur anhand ganzjährig Vollzeitbeschäftigter berechnen und ihn um Teilzeitbeschäftigte bereinigen, ist er definitiv geringer, als wenn man Teilzeitarbeitende inkludiert. Das zeigt: Der Hauptgrund für den unbereinigten Gender Pay Gap ist die Teilzeitarbeit. Und in weiterer Folge: Das Kinderkriegen”, erklärt Köppl-Turyna.

“Das ist nicht nur in Österreich so, sondern auf der ganzen Welt. In Österreich ist der Kinderkriegen- und Teilzeit-Effekt allerdings höher als in vielen anderen Ländern”, erklärt die Expertin. Gründe dafür seien unter anderem konservative soziale Normen oder fehlende Betreuungsplätze – vor allem für in Vollzeit arbeitende Eltern.

Köppl-Turyna weiß aus ihrer Tätigkeit als Direktorin bei Eco Austria, dass rund ein Viertel der Frauen in Österreich ohne Kinder in Teilzeitanstellungen arbeiten. Bei Frauen mit Kindern sind es 80 Prozent. Hinzu kommt, dass es in Teilzeitbeschäftigungen oft niedrigere Stundenlöhne gibt, als im selben Job auf Vollzeitbasis – und damit kommen Einkommensunterschiede zustande, so die Expertin.

Dennoch warnt Köppl-Turyna davor, Lohndifferenzen auf Basis “gleicher Arbeitsaufgaben” zu berechnen, denn: “Oft ist der Gender Pay Gap ein Ausdruck von nicht perfekter Messung von dem, was die Menschen eigentlich in ihrem Job machen. Das wird in der Diskussion oft unterschlagen. Damit wir wirklich sagen können: Mann und Frau machen die exakt gleiche Arbeit – dafür müssen wir sehr viel wissen. Und zu diesem Wissen kommen wir oft nicht.”

Neubewertung von Jobs gefordert

Christa Kirchmair, Präsidentin des Vereins Equal Pay, verweist im Lichte des Equal Pay Days gerade eben auf den Gender Pay Gap, der trotz Bereinigung um Teilzeitarbeitende besteht. Kirchmair zufolge handle es sich hierbei um eine durchschnittliche jährliche Einkommensdifferenz von 6.189 Euro für in Vollzeit arbeitende Frauen.

Gegenüber brutkasten fordert die Equal-Pay-Präsidentin, Frauen in leitende Positionen zu bringen und Rahmenbedingungen für Gender-Gleichheit in Unternehmen zu schaffen. Dazu zählt die Neubewertung von Jobs, um bessere Vergleichbarkeit herzustellen.

Außerdem adressiert Kirchmair, die strukturelle Benachteiligung von stereotyp-weiblichen Berufsgruppen wie Kosmetik, Handel, Bildung oder Pflege zu beenden. Indes appelliert sie an Führungskräfte, Unternehmen und Politik, Sensibilität aus- und konservativ soziale Normen abzubauen.

“Ein Gender Gap ist kein Nachweis von Diskriminierung”

Die Moral der Equal-Pay-Day-Geschichte: Teilzeit und Kinderkriegen spielen laut Wirtschaftswissenschaftlerin Köppl-Turyna eine größere Rolle als oft angenommen. Unterschiedliche Berechnungsweisen des Equal Pay Days sind nicht ungenau oder abweichend, sondern äquivalent und mit anderen Bezugsgrößen berechnet. Es gilt daher immer, die Vergleichsgröße im Hinterkopf zu behalten und sich zu fragen: Sind Männer- oder Frauen-Gehälter die Ausgangslage? Was bedeutet Teilzeitarbeit und Kinderkriegen im Job? Inwiefern sind “dieselben” Jobs tatsächlich vergleichbar?

Köppl-Turyna warnt indes davor zu sagen, ein Gender Pay Gap sei ein Nachweis von Diskriminierung: “Diskriminierung findet auch statt, wenn kein Gender Pay Gap vorhanden ist und umgekehrt. Der Gender Pay Gap ist kein Indikator dafür, ob Geschlechterdiskriminierung vorhanden ist oder nicht.”

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
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Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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