25.10.2023

Equal Pay Day: Darum arbeiten Österreichs Frauen rund 62 Tage im Jahr ohne Bezahlung

Warum Frauen knapp zwei Monate im Jahr gratis arbeiten? Ganz erklären lässt sich das nicht - zumindest nicht plausibel und datenbasiert. Fakt ist: Österreichs Frauen arbeiten ab dem Equal Pay Day kommenden Dienstag bis zum Jahresende ohne Entlohnung.
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Die Gehaltsschaukel hängt in Österreich schief. (c) Adobe Stock

Am 31. Oktober spukt es nicht nur nach keltischer Tradition: Ab dem Gruselfest der Heiden arbeiten Frauen in Österreich nämlich gratis. Mit dem letzten Oktobertag haben Österreichs Männer also das Einkommen erreicht, für das Frauen bis zum Jahresende arbeiten müssen. Was dahinter steckt, und wie gespenstisch der Gehaltsmarkt der Geschlechter hierzulande aussieht, haben mehrere Studien beleuchtet:

Ohne Grund: Frauen verdienen um 6.000 Euro brutto weniger als Männer

2023 betrug der Gender Pay Gap zwischen Frauen und Männern in Vollzeitbeschäftigung 16,9 Prozent bzw. 62 Kalendertage – zeigt eine von XING in Auftrag gegebene Langzeitstudie des Institutes forsa. Nach diesen Berechnungen arbeiten Frauen also die letzten 62 Tage im Jahr gratis. Ähnliche Diskrepanzen im Gehalt der Geschlechter zeigt eine Untersuchung der Jobplattform Stepstone: Dem Gehaltsreport der Jobplattform zufolge liegt der diesjährige Gender Pay Gap allerdings bei 15,5 Prozent – mit einer Schwankungsbreite von rund 3 Prozent.

Im Vergleich zu einem Mann verdient eine vollzeitbeschäftigte Frau in Österreich durchschnittlich 8.340 Euro brutto weniger. Datenbasiert erklären lassen sich allerdings nur 2.200 Euro des insgesamt 8.340 Euro großen Gehaltsunterschiedes. Dieses Gehalts-Viertel sei nämlich aufgrund von Branche, Firmengröße, Bundesland, Alter, Bildungsabschluss oder Berufserfahrung und Führungsverantwortung unterschiedlich.

Stepstone zufolge sind die restlichen gut 6.000 Euro an Gehaltsunterschieden nicht über statistische Merkmale erklärbar. Frauen, die also identische Berufscharakteristika wie Männer aufweisen – also in derselben Branche, Berufsgruppe oder Firmengröße tätig sind – verdienen jährlich also ungeklärt um 6.000 Euro im Durchschnitt weniger.

Frauen in Führungspositionen am härtesten vom Gap betroffen

Gehaltsscheren gibt es in Österreich schon beim Berufseinstieg, in den ersten fünf Berufsjahren beschränkt sich dieser jedoch auf “nur” 10 Prozent. Im Laufe des Berufslebens geht die Gehaltsschere dann immer weiter auf. Unter Beschäftigten mit über 25 Jahren Berufserfahrung besteht ein Gehaltsunterschied von durchschnittlich 17,4 Prozent, heißt es im diesjährigen Stepstone Gehaltsreport.

Am stärksten sind weibliche Führungskräfte vom Phänomen der Gender-Gehaltsschere betroffen. Diese verdienen nämlich im Schnitt um 19 Prozent weniger als Männer in denselben Führungspositionen.

Schlechtes Gehalt häufigster Grund für Jobwechsel

Rund 55 Prozent der Frauen sind in Österreich wegen schlechter Bezahlung zu einem Jobwechsel bereit – so das Forschungsinstitut forsa. Ein erster Schritt in Richtung Equal Pay – also gendergerechter Bezahlung – sei eine Gehaltstransparenz in Unternehmen – so Sandra Bascha, New Work Expertin und Kommunikationsleitung Österreich von New Work SE.


Disclaimer:
Für den Gehaltsreport von Stepstone wurden im Zeitraum von November 2020 bis April 2023 40.646 Vergütungsdaten ausgewertet. Sämtliche Auswertungen basieren auf Gehaltsinformationen von Vollzeitbeschäftigten. Der Gehaltsreport gibt einen Überblick über die Gehaltssituation der beschäftigten Bevölkerung in Österreich.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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