22.05.2024
INVESTMENT

eologix-ping: Grazer Startup holt Millioneninvestment u.a. von Verbund X

Eologix-ping bietet Sensorlösungen für Windkraftanlagen an, mit denen Schäden frühzeitig erkannt werden können. Verbund X Ventures steigt neben anderen Investoren mit 1,5 Mio. Euro ein.
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Mit seinen Sensoren-Systemen erkennt eologix-ping frühzeitig Probleme bei Windkraftanlagen | (c) eologix-ping
(c) eologix-ping

Bei Windkraftanlagen gilt, wie auch in vielen anderen Bereichen: Je früher ein Schaden oder ein Problem erkannt wird, desto besser können Ausfälle und damit Einbußen verhindert werden. Das Grazer Startup eologix-ping, das in dieser Form 2023 aus einer Fusion hervorgegangen ist – brutkasten berichtete – bietet eine Lösung dafür.

Frühzeitige Erkennung von Schäden minimiert Ertragsverluste

„Durch die frühzeitige Erkennung von Rotorblattschäden, von Vereisungen und anderen potenziellen Gefahren wie z.B. Blitzeinschläge stellen wir sicher, dass Windkraftanlagen sicher und wirtschaftlich betrieben werden können“, erklärt Thomas Schlegl, Gründer und CEO von eologix-ping. Man wolle Betreiber und Eigentümer von Windkraftanlagen dabei unterstützen, Ertragsverluste zu minimieren und den Betrieb der Windkraftanlage so effizient wie möglich zu gestalten. „Unsere Lösungen zielen darauf ab, der führende Anbieter zur Rotorblattzustandsüberwachung zu werden“, so Schlegl.

Millioneninvestment für eologix-ping – 1,5 Mio. Euro von Verbund X Ventures

Dazu schloss das Startup – damals noch vor der Fusion – bereits 2022 eine Kapitalrunde über sechs Millionen Euro ab, wie brutkasten berichtete. Nun wurde ein weiteres Millioneninvestment für eologix-ping verkündet. Unter dem Lead von Bestandsinvestor Emerald steigen Verbund X Ventures, der Corporate-VC des Energieanbieters Verbund, und Helen Ventures neu ein. Auch die Bestandsinvestoren Nabtesco und Phoenix Contact sind bei der Runde dabei. Die genaue Höhe der gesamten Kapitalrunde wurde nicht genannt. Von Verbund X Ventures heißt es jedoch, man habe um 1,5 Millionen Euro rund fünf Prozent des Unternehmens erworben.

Strugl: „Das Investment in eologix-ping unterstützt die Verbund-Strategie“

„Das Investment in eologix-ping unterstützt die Verbund-Strategie im Bereich der Erhöhung der Stromerzeugung aus Wind und Sonne, in der wir das ambitionierte Ziele der Erhöhung des Erzeugungsanteils auf 20 bis 25 Prozent bis 2030 gesetzt haben“, kommentiert Verbund AG CEO Michael Strugl. Ausschlaggebend für das Investment seien auch die positive Resonanz und Erfahrungen der Tochtergesellschaft Verbund Green Power, die bereits Lösungen von eologix-ping im Einsatz hat.

Kein reines Finanzinvestment

Es ist also kein reines Finanzinvestment, bestätigt auch Verbund X Ventures Geschäftsführer Franz Zöchbauer gegenüber brutkasten. „Im Sinne unserer Ziele im Bereich Windkraft wird diese Technologie immer relevanter“, sagt er. Neben dem Kapital stehe Verbund X Ventures eologix-ping auch mit weiteren Unterstützungen zur Seite. „Unser Motto ist Entrepreneur first. Wenn das Startup etwas braucht, helfen wir bedarfsorientiert, etwa bei der Skalierung.“

„Keine Verpflichtung, nach fünf Jahren zu verkaufen“

Die im VC-Bereich übliche Exit-Zielsetzung habe man trotzdem auch in diesem Fall. „Aber wir haben keine Verpflichtung, nach fünf Jahren zu verkaufen, weil wir Verbund X Ventures mit einer Evergreen-Struktur aufgesetzt haben“, erklärt Zöchbauer. Und wenn es soweit ist, könne der Verkauf der Anteile auch innerhalb des Konzerns passieren, wenn dies strategisch die beste Entscheidung ist.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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