24.09.2024
WINDENERGIE

Eologix-Ping: Grazer Windkraft-Startup führt Blitzdetektion ein

Eologix-Ping, ein Anbieter von Lösungen zur kontinuierlichen Rotorblattüberwachung für Windenergieanlagen, erweitert sein Produktportfolio um Blitzüberwachungssysteme. Mit dieser Technologie sollen Betreibende von Windenergieanlagen eine frühzeitige Erkennung von Blitzeinschlägen erhalten.
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Eologix-Ping, Blitzschutz, Windenergieanlagen
(c) Eologix-Ping - Die Montage des Analyzer Lightning.

Das Grazer Startup Eologix-Ping, das 2023 aus einer Fusion hervorgegangen ist – brutkasten berichtete, bietet Sensorlösungen für Windkraftanlagen an, mit denen Schäden frühzeitig erkannt werden können. Verbund X Ventures stieg heuer im Mai neben anderen Investoren mit 1,5 Mio. Euro ein. Nun erweitert man sein Produktportfolio im Bereich der Blitzüberwachung.

Eologix-Ping: Neuer Schritt für Windenergieanlagen-Schutz

Mit der Einführung der Systeme zur Blitzedetektion und Blitzableiter-Überwachung geht das Unternehmen einen weiteren Schritt, um Betreibende von Windenergieanlagen noch besser beim Schutz ihrer Anlagen zu unterstützen.

„Blitzeinschläge stellen eine erhebliche Gefahr für Rotorblätter, Steuerungssysteme und andere kritische Komponenten von Windenergieanlagen dar und können teure Reparaturen und Betriebsunterbrechungen nach sich ziehen“, sagt Thomas Schlegl, CEO von Eologix-Ping. „Mit unseren neuen Produkten Add-On Xweather, Analyzer Lightning und Conductor Lightning bieten wir maßgeschneiderte Lösungen, die es Betreibenden ermöglicht, den sicheren und effizienten Betrieb Ihrer Anlagen zu gewährleisten.“

Kooperation mit US-Unternehmen

Das Add-On Xweather, ein Upgrade des bestehenden Produkts Event Lightning, wurde in Zusammenarbeit mit dem US-Unternehmen Vaisala Xweather entwickelt. Es integriert Daten des GLD360 und des National Lightning Detection Network (NLDN), um Betreibenden tiefergehende Einblicke in Blitzereignisse zu bieten.

Das System liefert konkret Informationen wie Signalstärke, Polarität, Ereignistyp, Entfernung und Anstiegszeit. Dank der nahtlosen Integration in Event Lightning soll es künftig Warnmeldungen und priorisierte Inspektionen ermöglichen, um schnellstmöglich auf etwaige Auswirkungen von Blitzeinschlägen reagieren zu können.

Risikoerkennung

Analyzer Lightning ermöglicht eine Analyse von direkten Blitzeinschlägen und erfüllt die strengen Standards der Klasse 1 gemäß IEC 61400-24/AMD1 ED2. Es erkennt und meldet zudem relevante Blitzparameter und trägt zur frühzeitigen Risikoerkennung bei, um die Lebensdauer der Anlagen zu verlängern und ungeplante Ausfallzeiten zu minimieren, wie es heißt.

Eologix-Ping liefert Niederschlagswarnungen

Conductor Lightning indes bietet eine Methode zur Erkennung von Unterbrechungen in Blitzableitern, indem atmosphärische Ladungsunterschiede zwischen Rotorblättern und Nabe gemessen werden. Darüber hinaus liefert das System genaue Niederschlagswarnungen, um die Rotorblattgeschwindigkeit entsprechend anzupassen und so den Verschleiß zu reduzieren. Diese Technologie soll kostspielige jährliche Überprüfungen der Blitzableiter überflüssig machen.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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