23.05.2023

eologix: Grazer Windenergie-Sensorik-Startup fusioniert mit australischem Unternehmen

Mit der Fusion schließen sich zwei Sensorik-Unternehmen zusammen, die gemeinsam zum führenden Anbieter für die Rotorblattüberwachung von Windenergieanlagen werden möchten. Die Marke von eologix soll vorerst weitergeführt werden.
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(c) eologix Website

Das Grazer Green-Tech-Startup eologix sensor technology gmbh wurde bereits 2014 gegründet und hat sich auf die Entwicklung von Sensoren für Windkraftanlagen spezialisiert. Unter anderem kann die Technologie Eisbildung oder Unwuchten an Rotorblattoberflächen überwachen.

Für das weitere Wachstum gab das Unternehmen Anfang September 2022 den Abschluss einer Finanzierungsrunde von sechs Millionen Euro bekannt. Das frische Kapital kam damals unter anderem von Emerald Technology Ventures, Nabtesco Ventures und Orlen VC. Der bestehende Investor Phoenix Contact Innovation Ventures investierte ebenfalls in dieser Finanzierungsrunde – brutkasten berichtete.

eologix möchte international wachsen

Bislang war das Startup vorwiegend im europäischen Raum tätig, wobei mit dem frischen Kapital die Internationalisierung vorangetrieben werden sollte. Unter anderem hieß es damals im Zuge der Finanzierungsrunde, dass eologix auch in den USA durchstarten möchte.

Nun kommt neuer Schwung in die Internationalisierung von eologix. Wie das Unternehmen am Mittwochabend bekannt gab, fusionierte das Grazer Startup mit dem australischen Unternehmen Ping Services Pty Ltd, das sich auch auf die Überwachung von Rotorblättern von Windkraftanlagen spezialisiert hat.

Ping bietet laut eologix eine Lösung zur Schallmessung an, die eine frühzeitige Erkennung Rotorblattschäden ermöglicht. Durch die Fusion wollen beide Unternehmen nun gemeinsam zum „führenden Anbieter für die Rotorblattüberwachung von Windenergieanlagen werden“, wie es in der Aussendung heißt.

Marke soll vorerst weitergeführt werden

Ping wird seine Aktivitäten in Australien beibehalten, während auch eologix in Österreich ansässig bleibt. Wie eine Sprecherin von eologix gegenüber brutkasten bestätigt, sollen beide Marken vorerst fortgeführt werden. Auch die österreichische GmbH von eologix bleibt zunächst bestehen. Beide Unternehmen werden den globalen Markt bedienen.

Während die Fusion sofort wirksam wird, soll das erste gemeinsame Produkt 2023 unter einem gemeinsamen Firmennamen auf den Markt kommen. Dieser steht allerdings noch nicht fest. Derzeit beschäftigt das Unternehmen rund 30 Mitarbeiter:innen. Ping hingegen rund 15 Mitarbeiter:innen, wobei die Kräfte künftig gebündelt werden sollen.

Fusion bringt neue Features

Die kombinierte Technologie aus dem eologix Sensorsystem, das direkt auf der Rotorblattoberfläche misst, und dem akustischen Überwachungssystem von Ping soll u.a. Reparaturkosten senken, die jährliche Energieproduktion steigern, und den sicheren Betrieb von Windenergieanlagen gewährleisten.  

Das zukünftige kombinierte System wird neben den bereits existierenden Anwendungen wie Blattschadenserkennung, Vereisungsmessung, Pitchwinkelmessung und Blitzdetektion auch zusätzliche Anwendungen wie die Überwachung und Berichterstattung über den aktuellen Zustand des Rotorblattes – z.B. zur frühzeitigen Schadenserkennung – bieten.  

Thomas Schlegl, CEO von eologix, erklärt: „Durch die Kombination unserer Stärken wird das gemeinsame System das einzige auf dem Markt sein, dass den Kunden ein umfassendes Echtzeitbild des Rotorblattzustands bietet. Dies erlaubt Betreibern, Probleme frühzeitig zu erkennen, zu reagieren und somit unnötige Stillstandszeiten und hohe Reparaturkosten zu vermeiden“.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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