13.09.2016

Die Entrümpelung der Vorschriften

Kolumne: Nicht nur die Gewerbeordnung soll entrümpelt werden, findet unser Die Presse-Kollege Norbert Rief. Gleichzeitig sollte man auch gleich ein paar Vorschriften beseitigen.
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(c) fotolia.com -Torbz: Vorschrift ist in Österreich Vorschrift.

Vurschrift is Vurschrift, lautet das Mantra der Beamten. Vorschriften sind auch einzuhalten, wenn es die Mitarbeiter eigentlich gar nicht wollen. Passiert ist das einem Firmenchef in der Steiermark: Wegen Umbauarbeiten musste ein Büro in einen Container übersiedeln, der Firmenchef ließ – zur Freude der Mitarbeiter – den Container etwas freundlicher gestalten, unter anderem mit einem Laminatboden.Das war ein Fehler: Denn die Raumhöhe reduzierte sich damit von den vorgeschriebenen 250 Zentimetern auf lediglich 248 Zentimeter. Das Arbeitsinspektorat verbot daraufhin das Arbeiten im netten, freundlichen Container, er musste wieder kühl und nüchtern werden – ohne Holzboden.

Müll ist Müll

Es gibt auch das: Die Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung hat eine gewerbebehördliche Überprüfung einer Tankstelle in Ottensheim angeordnet. Der Zeitpunkt: Drei Wochen nach einem Hochwasser, das die ganze Ortschaft schwer in Mitleidenschaft gezogen hatte.Als die Überprüfung abgeschlossen war, flatterte dem Pächter eine teure Anzeige ins Haus. Der Grund: Lagerung von Müll. Er war während der Überprüfung gerade dabei, den vom Hochwasser verursachten Müll – Schwemmgut, zerstörte Möbel – auf seinem Grundstück zu sortieren: in Dinge, die wegzuwerfen sind und in Dinge, die man vielleicht noch verwenden kann. Die Behörde hatte dafür kein Verständnis: Müll sei Müll, und der habe auf dem Grundstück nichts verloren. „Das war keine leichte Situation damals nach dem Hochwasser“, meint der Pächter. „Ein bisschen Verständnis von der Behörde wäre hin und wieder schon nett.“

Das ist freilich eine heikle Sache, wenn man mit Beamten spricht. Denn man würde, erklärt einer, einen Amtsmissbrauch begehen, wenn man über offensichtliche Mängel, Vergehen oder über die Nichteinhaltung von „Vurschriften“ hinwegsehe.

Redaktionstipps

Die Hackstock-Verordnung

„Verständnis und gesunder Menschenverstand vor Vurschrift“ wäre vielleicht ein Thema für ein Beamtenseminar. Damit würde die Regierung Unternehmern ähnlich helfen, wie mit der versprochenen Entrümpelung der Gewerbeordnung.

Als Beispiel für beides der Fall eines Wirts in Oberösterreich: Er hat in seinem Lokal zur Unterhaltung der Gäste einen Nagelstock aufgestellt. Wer am meisten Schläge benötigt, um einen Nagel in den Holzstock zu hauen, bezahlt die nächste Runde.„Sehr geehrter Herr X“, schrieb die Behörde. „Sie haben als Inhaber der Betriebsanlage Kaffee/Bar X zu verantworten, dass die gegenständliche Betriebsanlage geändert und betrieben worden ist, ohne dass für die gegenständliche Änderung der Betriebsanlage eine gewerbebehördliche Änderungsgenehmigung vorlag, weil im Gastraum ein sogenannter Hackstock zum Nageln aufgestellt war.“

Immerhin: Die Beamten waren gnädig. Sie verhängten keine Geldstrafe, sondern beließen es bei der Mahnung, den Nagelstock zu entfernen – um so den Zustand des genehmigten Betriebs wiederherzustellen.

Quelle, „Die Presse“, Print-Ausgabe, 13.09.2016)

 

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(v. l. n. r.): Dr. Clemens Brunner (CEO & Co-Founder), Dr. Fabian Knirsch (CEO & Co-Founder), Andreas Steiner (CSO), Philipp Gernerth (CPO)

„Die EU-Anti-Geldwäscheverordnung macht qualifizierte Identitäten zum neuen Maßstab für digitales Onboarding. In der Partnerschaft mit Shufti Pro und Evrotrust verbindet sproof regulatorische Anforderungen mit hoher Nutzerfreundlichkeit“, erklärt Fabian Knirsch, CEO und Mitgründer des Salzburger Signatur-Startups sproof. Gemeinsam mit dem Identitätsprüfer Shufti und dem Vertrauensdienstleister Evrotrust hat das Unternehmen einen End-to-End-Workflow entwickelt, der die Identitätsprüfung (KYC) und die qualifizierte elektronische Signatur (QES) nahtlos in einem Prozess vereinen soll.

Prozess ohne Brüche

Ziel der Partnerschaft ist es, Medienbrüche beim Onboarding zu verhindern, an denen Abschlüsse oft scheitern. Der gesamte Ablauf wird über sproof gesteuert: Erst prüft Shufti die Identität der Unterzeichnenden biometrisch, via NFC oder eID in rund zwölf Sekunden. Anschließend wird ausschließlich ein verschlüsselter digitaler Fingerabdruck des Vorgangs an Evrotrust übermittelt. Das Originaldokument verbleibt bei sproof, wo nach der Zertifikatserstellung durch Evrotrust die finale Signatur in derselben Sitzung erfolgt. Bei Einmalsignaturen wird das Zertifikat danach sofort verworfen.

Datensouveränität im Fokus

Neben der Benutzerfreundlichkeit steht die europäische Datensouveränität im Fokus: sproof betreibt seine Plattform ausschließlich auf europäischer Server-Infrastruktur, wodurch Abhängigkeiten von US-Anbietern sowie Risiken durch Gesetze wie den US Cloud Act entfallen sollen. Die Signaturen sind eIDAS-konform EU-weit rechtsgültig und weisen eine Langzeitvalidierung von bis zu zehn Jahren auf.

„Ohne Konversionsverluste“

Die strategische Relevanz wird von den Partnern unterstrichen. Für Shufti war die Identitätsprüfung laut CEO Shahid Hanif nie das eigentliche Ziel, sondern das Fundament. Hanif betont: „Deshalb haben wir gemeinsam mit Evrotrust einen durchgängigen Prozess von der Identitätsprüfung bis zur qualifizierten elektronischen Signatur aufgebaut. Beides läuft in einer einzigen Onboarding-Strecke zusammen.“ Heinrich Grave, Managing Director DACH bei Evrotrust, sieht darin einen Schritt hin zu einer „regulierten Vertrauensinfrastruktur“, die direkt in die Customer Journey integriert ist. Unternehmen können regulatorische Vorgaben damit erfüllen, „ohne Konversionsverluste durch fragmentierte Prozesse“, so sproof-Gründer Knirsch.

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