13.09.2016

Die Entrümpelung der Vorschriften

Kolumne: Nicht nur die Gewerbeordnung soll entrümpelt werden, findet unser Die Presse-Kollege Norbert Rief. Gleichzeitig sollte man auch gleich ein paar Vorschriften beseitigen.
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(c) fotolia.com -Torbz: Vorschrift ist in Österreich Vorschrift.

Vurschrift is Vurschrift, lautet das Mantra der Beamten. Vorschriften sind auch einzuhalten, wenn es die Mitarbeiter eigentlich gar nicht wollen. Passiert ist das einem Firmenchef in der Steiermark: Wegen Umbauarbeiten musste ein Büro in einen Container übersiedeln, der Firmenchef ließ – zur Freude der Mitarbeiter – den Container etwas freundlicher gestalten, unter anderem mit einem Laminatboden.Das war ein Fehler: Denn die Raumhöhe reduzierte sich damit von den vorgeschriebenen 250 Zentimetern auf lediglich 248 Zentimeter. Das Arbeitsinspektorat verbot daraufhin das Arbeiten im netten, freundlichen Container, er musste wieder kühl und nüchtern werden – ohne Holzboden.

Müll ist Müll

Es gibt auch das: Die Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung hat eine gewerbebehördliche Überprüfung einer Tankstelle in Ottensheim angeordnet. Der Zeitpunkt: Drei Wochen nach einem Hochwasser, das die ganze Ortschaft schwer in Mitleidenschaft gezogen hatte.Als die Überprüfung abgeschlossen war, flatterte dem Pächter eine teure Anzeige ins Haus. Der Grund: Lagerung von Müll. Er war während der Überprüfung gerade dabei, den vom Hochwasser verursachten Müll – Schwemmgut, zerstörte Möbel – auf seinem Grundstück zu sortieren: in Dinge, die wegzuwerfen sind und in Dinge, die man vielleicht noch verwenden kann. Die Behörde hatte dafür kein Verständnis: Müll sei Müll, und der habe auf dem Grundstück nichts verloren. „Das war keine leichte Situation damals nach dem Hochwasser“, meint der Pächter. „Ein bisschen Verständnis von der Behörde wäre hin und wieder schon nett.“

Das ist freilich eine heikle Sache, wenn man mit Beamten spricht. Denn man würde, erklärt einer, einen Amtsmissbrauch begehen, wenn man über offensichtliche Mängel, Vergehen oder über die Nichteinhaltung von „Vurschriften“ hinwegsehe.

Redaktionstipps

Die Hackstock-Verordnung

„Verständnis und gesunder Menschenverstand vor Vurschrift“ wäre vielleicht ein Thema für ein Beamtenseminar. Damit würde die Regierung Unternehmern ähnlich helfen, wie mit der versprochenen Entrümpelung der Gewerbeordnung.

Als Beispiel für beides der Fall eines Wirts in Oberösterreich: Er hat in seinem Lokal zur Unterhaltung der Gäste einen Nagelstock aufgestellt. Wer am meisten Schläge benötigt, um einen Nagel in den Holzstock zu hauen, bezahlt die nächste Runde.„Sehr geehrter Herr X“, schrieb die Behörde. „Sie haben als Inhaber der Betriebsanlage Kaffee/Bar X zu verantworten, dass die gegenständliche Betriebsanlage geändert und betrieben worden ist, ohne dass für die gegenständliche Änderung der Betriebsanlage eine gewerbebehördliche Änderungsgenehmigung vorlag, weil im Gastraum ein sogenannter Hackstock zum Nageln aufgestellt war.“

Immerhin: Die Beamten waren gnädig. Sie verhängten keine Geldstrafe, sondern beließen es bei der Mahnung, den Nagelstock zu entfernen – um so den Zustand des genehmigten Betriebs wiederherzustellen.

Quelle, “Die Presse”, Print-Ausgabe, 13.09.2016)

 

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(c) Adobestock

Wie steht es um die Haltung und Aktivitäten rund um Nachhaltigkeit in der heimischen Wirtschaft? Ein umfassendes Bild liefert eine neue Befragung der Unternehmenberatung Deloitte, die gemeinsam mit Foresight im Herbst 2024 über 400 Unternehmen mit mehr als 25 Mitarbeiter:innen befragt hat.

Strategische Verankerung fehlt

Das Ergebnis: Unternehmen erkennen zunehmend die Relevanz von Nachhaltigkeit. So schätzen 86 Prozent der Befragten das Thema als entscheidend für ihren künftigen Geschäftserfolg ein. Zudem haben mehr als die Hälfte der Unternehmen Maßnahmen zur Dekarbonisierung eingeleitet, etwa durch Photovoltaikanlagen oder den Umstieg auf grünen Strom. Diese Maßnahmen bleiben laut Deloitte jedoch häufig oberflächlich. Die strategische Verankerung von Nachhaltigkeit im Kerngeschäft – inklusive klarer Zielsetzungen – ist oft nicht ausreichend ausgeprägt.

“Zwar setzen viele Betriebe bereits Einzelmaßnahmen um, aber es fehlen die strategische Verankerung sowie klar definierte und laufend überprüfte Nachhaltigkeitsziele. Die nachhaltige Transformation kann allerdings nur mit einem klaren strategischen Fokus gelingen“, so Karin Mair, Managing Partnerin Risk Advisory & Financial Advisory bei Deloitte Österreich.

Geschäftskunden üben Druck aus

Besonders der Druck aus den nachgelagerten Wertschöpfungsstufen treibt Unternehmen an. 60 Prozent der Befragten berichten, dass ihre Geschäftskunden (30 Prozent) sowie öffentliche und private Kunden die Haupttreiber für Nachhaltigkeitsmaßnahmen sind. Dieser Druck wird durch strikte Berichtspflichten und die zunehmende Nachfrage nach Transparenz verstärkt.

Im Fokus vieler Nachhaltigkeitsagenden steht vor allem die Reduktion der CO2-Emissionen. 61 Prozent der Befragten haben dazu zwar mit der Umsetzung konkreter Maßnahmen begonnen, hinsichtlich der erwartbaren Kosten für eine umfassende Dekarbonisierung herrscht aber große Unsicherheit. So kann oder will über ein Drittel (39 Prozent) derzeit keine Angaben über die diesbezügliche Kostenveranschlagung des Unternehmens machen.

Investitionsbereitschaft geht zurück

Gleichzeitig geht auch die Investitionsbereitschaft zurück: Der Anteil jener Betriebe, die von 500.000,- bis über fünf Millionen Euro pro Jahr für Maßnahmen zur Dekarbonisierung aufwenden wollen, ist von 26 Prozent im Vorjahr auf 17 Prozent gesunken.

Ein wesentlicher Stolperstein ist die fehlende Klarheit bei der Umsetzung europäischer Richtlinien in nationales Recht. Rund ein Viertel der Unternehmen in Österreich weiß noch nicht, ob sie von der neuen Berichtspflicht betroffen sind, was Unsicherheiten bei der Planung verstärkt. Gleichzeitig bleibt die Bürokratie für viele kleinere Unternehmen eine fast unüberwindbare Hürde.



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