15.09.2023

„Entlastungspaket“ bringt u.a. stärkere steuerliche Begünstigung von Überstunden

Die Regierung präsentierte heute die Verteilung von rund 1,2 Milliarden Euro steuerlicher Begünstigungen aufgrund der Abschaffung der kalten Progression. Unternehmen sind in mehrfacher Hinsicht indirekt betroffen.
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Bundeskanzler Karl Nehammer (m.) gemeinsam mit Bundesminister Magnus Brunner (r.) und Bundesminister Johannes Rauch (l.) ei der Pressekonferenz zur Abschaffung der kalten Progression | (c) BKA / Andy Wenzel
Bundeskanzler Karl Nehammer (m.) gemeinsam mit Bundesminister Magnus Brunner (r.) und Bundesminister Johannes Rauch (l.) ei der Pressekonferenz zur Abschaffung der kalten Progression | (c) BKA / Andy Wenzel

Die Abschaffung der kalten Progression soll den heimischen Steuerzahler:innen im kommenden Jahr insgesamt 3,65 Milliarden Euro an Entlastung bringen. Bei einem Drittel davon konnte die Bundesregierung entscheiden, an welchen Stellen begünstigt werden soll. Sie hatte also einen Etat von hypothetischen rund 1,2 Milliarden Euro in Form von Steuersenkungen. Dieser wurde nun verteilt und heute als „Entlastungspaket“ präsentiert.

Erhöhung des Grundfreibetrags beim Gewinnfreibetrag und Steuersenkungen für Arbeitnehmer:innen

Unternehmen sind dabei in mehrfacher Hinsicht betroffen. Eine ganze Reihe von Begünstigungen zielt zudem auf Arbeitnehmer:innen ab, was für Arbeitgeber:innen weitere finanzielle Spielräume eröffnen kann. Direkt betroffen sind viele Selbstständige von der Erhöhung des Grundfreibetrags beim Gewinnfreibetrag von 30.000 Euro auf 33.000 Euro. Für Angestellte sind vor allem Anpassungen der Einkommenssteuertarife bis zur vierten Steuerklasse auf Basis des Inlflationswertes relevant.

Erhöhung des Freibetrags bei Überstunden sorgt für Diskussionen

Diskussionspotenzial hat die Anhebung des monatlichen Freibetrags für 18 Überstunden von 86 auf 200 Euro – allerdings befristet für zwei Jahre, danach soll der Freibetrag 120 Euro betragen. Arbeitsminister Martin Kocher will das als Maßnahme gegen den Fachkräftemangel verstanden wissen. Auch von der Wirtschaftskammer wird der Schritt begrüßt – und eine dauerhafte Anhebung auf 200 Euro gefordert.

Seitens der SPÖ-Gewerkschaft FSG heißt es dagegen: „Allein im Jahr 2022 wurden in Österreich 47 Millionen Mehr- und Überstunden weder in Zeit noch in Geld abgegolten. Das entspricht einem Lohnraub von insgesamt 1,2 Milliarden Euro. Das ist der wahre Skandal und darüber sollten wir sprechen, bevor wir zusätzliche Anreize schaffen, um die Menschen noch länger arbeiten zu lassen“.

Homeoffice-Pauschale wird unbefristet verlängert

Weniger kontrovers wird wohl die unbefristete Verlängerung der Homeoffice-Regelung, die als Pendant zum Pendler-Pauschale steuerliche Begünstigungen für Mitarbeiter:innen im Homeoffice bringt, diskutiert. „Das ist ein wichtiger Beitrag zu einer modernen Arbeitswelt“, meint etwa WKÖ-Präsident Harald Mahrer dazu in einer Aussendung.

Entlastungen im Bereich Kinderbetreuung

Konkrete Maßnahmen gibt es auch beim Thema Kinderbetreung für Arbeitnehmer:innen, allem voran eine Verdoppelung der Sachbezugsbefreiung von 1.000 Euro auf 2.000 Euro bei den freiwilligen Zuschüssen der Arbeitgeber für Kinderbetreuungskosten für Kinder bis 14 Jahre. Zudem können Betriebskindergärten nun auch „betriebsfremde“ Kinder in Betreuung nehmen. Bislang entfiel dann die Steuerbefreiung als Sachbezug für Mitarbeiter:innen, weil sich die Einrichtung dann nicht mehr als Betriebskindergarten qualifizierte. Generell wurde zudem der Kindermehrbetrag von derzeit 550 Euro auf 700 Euro angehoben.

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Über 13 Jahre IT-Erfahrung

Parallel zu seinem Masterstudium Software Engineering an der University of Applied Sciences in Hagenberg startete der zweifache Familienvater seine Karriere beim Linzer Banken-Softwarehaus Raiffeisen Software. 2019 folgte der Wechsel zu CANCOM Austria (vormals Kapsch BusinessCom). Dort durchlief Moser in sieben Jahren mehrere Führungspositionen, zuletzt war er als „Director Digital Solutions & AI“ tätig. Seit Juni 2026 ist er Vorstand im Verband Österreichischer Software Innovationen (VÖSI).  

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