15.09.2023

“Entlastungspaket” bringt u.a. stärkere steuerliche Begünstigung von Überstunden

Die Regierung präsentierte heute die Verteilung von rund 1,2 Milliarden Euro steuerlicher Begünstigungen aufgrund der Abschaffung der kalten Progression. Unternehmen sind in mehrfacher Hinsicht indirekt betroffen.
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Bundeskanzler Karl Nehammer (m.) gemeinsam mit Bundesminister Magnus Brunner (r.) und Bundesminister Johannes Rauch (l.) ei der Pressekonferenz zur Abschaffung der kalten Progression | (c) BKA / Andy Wenzel
Bundeskanzler Karl Nehammer (m.) gemeinsam mit Bundesminister Magnus Brunner (r.) und Bundesminister Johannes Rauch (l.) ei der Pressekonferenz zur Abschaffung der kalten Progression | (c) BKA / Andy Wenzel

Die Abschaffung der kalten Progression soll den heimischen Steuerzahler:innen im kommenden Jahr insgesamt 3,65 Milliarden Euro an Entlastung bringen. Bei einem Drittel davon konnte die Bundesregierung entscheiden, an welchen Stellen begünstigt werden soll. Sie hatte also einen Etat von hypothetischen rund 1,2 Milliarden Euro in Form von Steuersenkungen. Dieser wurde nun verteilt und heute als “Entlastungspaket” präsentiert.

Erhöhung des Grundfreibetrags beim Gewinnfreibetrag und Steuersenkungen für Arbeitnehmer:innen

Unternehmen sind dabei in mehrfacher Hinsicht betroffen. Eine ganze Reihe von Begünstigungen zielt zudem auf Arbeitnehmer:innen ab, was für Arbeitgeber:innen weitere finanzielle Spielräume eröffnen kann. Direkt betroffen sind viele Selbstständige von der Erhöhung des Grundfreibetrags beim Gewinnfreibetrag von 30.000 Euro auf 33.000 Euro. Für Angestellte sind vor allem Anpassungen der Einkommenssteuertarife bis zur vierten Steuerklasse auf Basis des Inlflationswertes relevant.

Erhöhung des Freibetrags bei Überstunden sorgt für Diskussionen

Diskussionspotenzial hat die Anhebung des monatlichen Freibetrags für 18 Überstunden von 86 auf 200 Euro – allerdings befristet für zwei Jahre, danach soll der Freibetrag 120 Euro betragen. Arbeitsminister Martin Kocher will das als Maßnahme gegen den Fachkräftemangel verstanden wissen. Auch von der Wirtschaftskammer wird der Schritt begrüßt – und eine dauerhafte Anhebung auf 200 Euro gefordert.

Seitens der SPÖ-Gewerkschaft FSG heißt es dagegen: “Allein im Jahr 2022 wurden in Österreich 47 Millionen Mehr- und Überstunden weder in Zeit noch in Geld abgegolten. Das entspricht einem Lohnraub von insgesamt 1,2 Milliarden Euro. Das ist der wahre Skandal und darüber sollten wir sprechen, bevor wir zusätzliche Anreize schaffen, um die Menschen noch länger arbeiten zu lassen”.

Homeoffice-Pauschale wird unbefristet verlängert

Weniger kontrovers wird wohl die unbefristete Verlängerung der Homeoffice-Regelung, die als Pendant zum Pendler-Pauschale steuerliche Begünstigungen für Mitarbeiter:innen im Homeoffice bringt, diskutiert. “Das ist ein wichtiger Beitrag zu einer modernen Arbeitswelt”, meint etwa WKÖ-Präsident Harald Mahrer dazu in einer Aussendung.

Entlastungen im Bereich Kinderbetreuung

Konkrete Maßnahmen gibt es auch beim Thema Kinderbetreung für Arbeitnehmer:innen, allem voran eine Verdoppelung der Sachbezugsbefreiung von 1.000 Euro auf 2.000 Euro bei den freiwilligen Zuschüssen der Arbeitgeber für Kinderbetreuungskosten für Kinder bis 14 Jahre. Zudem können Betriebskindergärten nun auch “betriebsfremde” Kinder in Betreuung nehmen. Bislang entfiel dann die Steuerbefreiung als Sachbezug für Mitarbeiter:innen, weil sich die Einrichtung dann nicht mehr als Betriebskindergarten qualifizierte. Generell wurde zudem der Kindermehrbetrag von derzeit 550 Euro auf 700 Euro angehoben.

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Nadina Ruedl | © Die Pflanzerei

Der Preis wurde von Frau in der Wirtschaft (FiW) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) ins Leben gerufen und in diesem Jahr erstmals verliehen. Ziel des Awards ist es, die Leistungen österreichischer Unternehmerinnen zu würdigen, ihre Bedeutung für die Wirtschaft hervorzuheben und Frauen in Führungspositionen sichtbarer zu machen.

„Mit dem Woman in Business Award zeichnen wir heuer erstmals herausragende Unternehmerinnen aus und zeigen, was Frauen in der Wirtschaft bewegen. Sichtbarkeit schafft Vorbilder und fördert ein vielfältigeres Wirtschaftsumfeld, von dem wir alle profitieren können“, betonte WKÖ-Präsident Harald Mahrer bei der Übergabe der Trophäen.

Die Pflanzerei bietet vegane österreichische Küche

Nadina Ruedl, Gründerin des Wiener Food-Startups Die Pflanzerei, wurde mit dem Titel „Gründerin des Jahres“ ausgezeichnet. Ihr Startup vereint heimische Landwirtschaft und traditionelles Handwerk in pflanzlichen Fleischalternativen. Dabei zeigt Die Pflanzerei, dass vegane Ernährung und typisch österreichische Küche nicht unbedingt im Widerspruch stehen müssen.

Im Oktober 2021 startete das Startup mit seinem ersten Produkt, dem veganen Leberkäse “Gustl”. Nach einer einjährigen Pilotphase war der vegane Gustl in den Feinkosttheken von über 130 Billa-Filialen zu kaufen – brutkasten berichtete. Ende Mai letzten Jahres erweiterte Die Pflanzerei ihr Sortiment um zwölf weitere Produkte, darunter vegane Alternativen von Käsekrainer, Fleischknödel und Kaiserschmarrn.

Die Preisträgerinnen des Woman in Business Award 2024

  • Gründerin des Jahres: Nadina Ruedl, Die Pflanzerei – Veganer Lebensmittelhandel GmbH
  • Ein-Personen-Unternehmerin des Jahres: Maren Wölfl, FEMALE WAKE-UP CALL e.U
  • Innovatorin des Jahres: Birgit Mitter, Ensemo GmbH
  • Social Entrepreneurin des Jahres: Madeleine Alizadeh, dariadéh GmbH
  • Unternehmerin mit besonderer Leistung: Renate Ozlberger, Fleischhauerei Ozlberger GmbH
  • Unternehmerin mit Lebenswerk: Gesine Tostmann, Tostmann Trachten GmbH und CoKG

Weibliche Gründungen steigen an

Der Woman in Business Award will sichtbar machen, wie bedeutend der Beitrag von Unternehmerinnen zur heimischen Wirtschaft ist. Im Jahr 2023 wurden 39,3 Prozent der österreichischen Einzelunternehmen von Frauen geführt, was einem Anstieg von 2,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht.

Zudem war 2023 ein Rekordjahr für weibliche Gründungen: Noch nie zuvor wurden so viele Einzelunternehmen von Frauen ins Leben gerufen. Der Anteil der Gründerinnen stieg auf 44,5 Prozent, ein Zuwachs von 5,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

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