15.09.2023

„Entlastungspaket“ bringt u.a. stärkere steuerliche Begünstigung von Überstunden

Die Regierung präsentierte heute die Verteilung von rund 1,2 Milliarden Euro steuerlicher Begünstigungen aufgrund der Abschaffung der kalten Progression. Unternehmen sind in mehrfacher Hinsicht indirekt betroffen.
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Bundeskanzler Karl Nehammer (m.) gemeinsam mit Bundesminister Magnus Brunner (r.) und Bundesminister Johannes Rauch (l.) ei der Pressekonferenz zur Abschaffung der kalten Progression | (c) BKA / Andy Wenzel
Bundeskanzler Karl Nehammer (m.) gemeinsam mit Bundesminister Magnus Brunner (r.) und Bundesminister Johannes Rauch (l.) ei der Pressekonferenz zur Abschaffung der kalten Progression | (c) BKA / Andy Wenzel

Die Abschaffung der kalten Progression soll den heimischen Steuerzahler:innen im kommenden Jahr insgesamt 3,65 Milliarden Euro an Entlastung bringen. Bei einem Drittel davon konnte die Bundesregierung entscheiden, an welchen Stellen begünstigt werden soll. Sie hatte also einen Etat von hypothetischen rund 1,2 Milliarden Euro in Form von Steuersenkungen. Dieser wurde nun verteilt und heute als „Entlastungspaket“ präsentiert.

Erhöhung des Grundfreibetrags beim Gewinnfreibetrag und Steuersenkungen für Arbeitnehmer:innen

Unternehmen sind dabei in mehrfacher Hinsicht betroffen. Eine ganze Reihe von Begünstigungen zielt zudem auf Arbeitnehmer:innen ab, was für Arbeitgeber:innen weitere finanzielle Spielräume eröffnen kann. Direkt betroffen sind viele Selbstständige von der Erhöhung des Grundfreibetrags beim Gewinnfreibetrag von 30.000 Euro auf 33.000 Euro. Für Angestellte sind vor allem Anpassungen der Einkommenssteuertarife bis zur vierten Steuerklasse auf Basis des Inlflationswertes relevant.

Erhöhung des Freibetrags bei Überstunden sorgt für Diskussionen

Diskussionspotenzial hat die Anhebung des monatlichen Freibetrags für 18 Überstunden von 86 auf 200 Euro – allerdings befristet für zwei Jahre, danach soll der Freibetrag 120 Euro betragen. Arbeitsminister Martin Kocher will das als Maßnahme gegen den Fachkräftemangel verstanden wissen. Auch von der Wirtschaftskammer wird der Schritt begrüßt – und eine dauerhafte Anhebung auf 200 Euro gefordert.

Seitens der SPÖ-Gewerkschaft FSG heißt es dagegen: „Allein im Jahr 2022 wurden in Österreich 47 Millionen Mehr- und Überstunden weder in Zeit noch in Geld abgegolten. Das entspricht einem Lohnraub von insgesamt 1,2 Milliarden Euro. Das ist der wahre Skandal und darüber sollten wir sprechen, bevor wir zusätzliche Anreize schaffen, um die Menschen noch länger arbeiten zu lassen“.

Homeoffice-Pauschale wird unbefristet verlängert

Weniger kontrovers wird wohl die unbefristete Verlängerung der Homeoffice-Regelung, die als Pendant zum Pendler-Pauschale steuerliche Begünstigungen für Mitarbeiter:innen im Homeoffice bringt, diskutiert. „Das ist ein wichtiger Beitrag zu einer modernen Arbeitswelt“, meint etwa WKÖ-Präsident Harald Mahrer dazu in einer Aussendung.

Entlastungen im Bereich Kinderbetreuung

Konkrete Maßnahmen gibt es auch beim Thema Kinderbetreung für Arbeitnehmer:innen, allem voran eine Verdoppelung der Sachbezugsbefreiung von 1.000 Euro auf 2.000 Euro bei den freiwilligen Zuschüssen der Arbeitgeber für Kinderbetreuungskosten für Kinder bis 14 Jahre. Zudem können Betriebskindergärten nun auch „betriebsfremde“ Kinder in Betreuung nehmen. Bislang entfiel dann die Steuerbefreiung als Sachbezug für Mitarbeiter:innen, weil sich die Einrichtung dann nicht mehr als Betriebskindergarten qualifizierte. Generell wurde zudem der Kindermehrbetrag von derzeit 550 Euro auf 700 Euro angehoben.

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signteq-Gründer Simon Schnabl | © Daniel Willinger | dwphoto.at
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Digitale Identifikation, regulatorische Prüfungen (u.a. KYC und KYB) und rechtsgültige digitale Verträge – damit überzeugte das 2019 gegründete Wiener RegTech-Unternehmen schon bislang Banken wie die Raiffeisen Bankengruppe und die Bawag, Versicherungen wie Wüstenrot, Fintechs wie froots und Conda, Krypto-Unternehmen wie Cryptonow und WhiteBIT und öffentliche Institutionen wie Wiener Wohnen. Neben Österreich ist man etwa auch in Deutschland, der Schweiz und mehreren Ländern in Südost- und Osteuropa aktiv.

„Know Your Agent“ als zusätzliches Geschäftsfeld

Eine zentrale Rolle in der Weiterentwicklung des Angebots soll nicht nur die European Digital Identity Wallet (EUDI Wallet) spielen, die bis Ende dieses Jahrs von allen EU-Staaten bereitgestellt werden muss. Mit „Know Your Agent“ (KYA) will signteq auch ein zusätzliches Geschäftsfeld aufbauen, das den Boom-Bereich Agentic AI aus RegTech-Perspektive adressiert. „Heute müssen Unternehmen wissen, wer ihr Kunde ist. Morgen müssen sie zusätzlich wissen, welcher KI-Agent für wen handelt, wozu er berechtigt ist und wer dafür verantwortlich ist“, erläutert Simon Schnabl, Gründer und Geschäftsführer von signteq.

Steinberger, Giretzlehner, Compass-Verlag u.a. investieren

Für diese Pläne und die weitere internationale Expansion holte sich signteq nun eine nicht genau bezifferte siebenstellige Kapitalspritze. Mit OpenClaw-Entwickler Peter Steinberger gewann das Unternehmen dabei nicht nur einen denkbar prominenten Investor, sondern auch eine der international zentralen Figuren im neuen Zielmarkt Agentic AI. Hinzu kommen in der aktuellen Runde der bereits seit 2024 beteiligte Compass-Verlag, Runtastic-Mitgründer René Giretzlehner, die Franz-MayrMelnhof-Saurau Beteiligungs GmbH und weitere nicht genannte Investor:innen.

Steinberger kommentiert in einem Statement: „KI-Agenten werden schon bald eigenständig für Menschen und Unternehmen handeln. Damit wird Vertrauen zur Schlüsselfrage: Wer steckt hinter einem Agenten – und was darf er? signteq baut dafür heute schon die Infrastruktur und denkt digitale Identität konsequent weiter: von Know Your Customer zu Know Your Agent. Diese Kombination aus starkem Kerngeschäft und klarer Zukunftsvision hat mich überzeugt.“

„Was wir in Österreich aufgebaut haben, skalieren wir jetzt international“

„Digitale Identität ist längst zu einer zentralen Infrastruktur für digitale Geschäftsmodelle geworden. Was wir in Österreich gemeinsam mit Banken, Versicherungen, Technologieunternehmen und der öffentlichen Hand aufgebaut haben, skalieren wir jetzt international – mit Europa als starkem Ausgangspunkt“, kommentiert Gründer Simon Schnabl. Zugute kommen sollen dem Unternehmen neben der erwähnten EUDI-Wallet, die Teil der eIDAS 2.0-Verordnung ist, noch weitere Regulierungen aus diesem Gesetzespaket sowie die kommendes Jahr anwendbare europäische Geldwäscheverordnung AMLR.

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