15.09.2023

„Entlastungspaket“ bringt u.a. stärkere steuerliche Begünstigung von Überstunden

Die Regierung präsentierte heute die Verteilung von rund 1,2 Milliarden Euro steuerlicher Begünstigungen aufgrund der Abschaffung der kalten Progression. Unternehmen sind in mehrfacher Hinsicht indirekt betroffen.
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Bundeskanzler Karl Nehammer (m.) gemeinsam mit Bundesminister Magnus Brunner (r.) und Bundesminister Johannes Rauch (l.) ei der Pressekonferenz zur Abschaffung der kalten Progression | (c) BKA / Andy Wenzel
Bundeskanzler Karl Nehammer (m.) gemeinsam mit Bundesminister Magnus Brunner (r.) und Bundesminister Johannes Rauch (l.) ei der Pressekonferenz zur Abschaffung der kalten Progression | (c) BKA / Andy Wenzel

Die Abschaffung der kalten Progression soll den heimischen Steuerzahler:innen im kommenden Jahr insgesamt 3,65 Milliarden Euro an Entlastung bringen. Bei einem Drittel davon konnte die Bundesregierung entscheiden, an welchen Stellen begünstigt werden soll. Sie hatte also einen Etat von hypothetischen rund 1,2 Milliarden Euro in Form von Steuersenkungen. Dieser wurde nun verteilt und heute als „Entlastungspaket“ präsentiert.

Erhöhung des Grundfreibetrags beim Gewinnfreibetrag und Steuersenkungen für Arbeitnehmer:innen

Unternehmen sind dabei in mehrfacher Hinsicht betroffen. Eine ganze Reihe von Begünstigungen zielt zudem auf Arbeitnehmer:innen ab, was für Arbeitgeber:innen weitere finanzielle Spielräume eröffnen kann. Direkt betroffen sind viele Selbstständige von der Erhöhung des Grundfreibetrags beim Gewinnfreibetrag von 30.000 Euro auf 33.000 Euro. Für Angestellte sind vor allem Anpassungen der Einkommenssteuertarife bis zur vierten Steuerklasse auf Basis des Inlflationswertes relevant.

Erhöhung des Freibetrags bei Überstunden sorgt für Diskussionen

Diskussionspotenzial hat die Anhebung des monatlichen Freibetrags für 18 Überstunden von 86 auf 200 Euro – allerdings befristet für zwei Jahre, danach soll der Freibetrag 120 Euro betragen. Arbeitsminister Martin Kocher will das als Maßnahme gegen den Fachkräftemangel verstanden wissen. Auch von der Wirtschaftskammer wird der Schritt begrüßt – und eine dauerhafte Anhebung auf 200 Euro gefordert.

Seitens der SPÖ-Gewerkschaft FSG heißt es dagegen: „Allein im Jahr 2022 wurden in Österreich 47 Millionen Mehr- und Überstunden weder in Zeit noch in Geld abgegolten. Das entspricht einem Lohnraub von insgesamt 1,2 Milliarden Euro. Das ist der wahre Skandal und darüber sollten wir sprechen, bevor wir zusätzliche Anreize schaffen, um die Menschen noch länger arbeiten zu lassen“.

Homeoffice-Pauschale wird unbefristet verlängert

Weniger kontrovers wird wohl die unbefristete Verlängerung der Homeoffice-Regelung, die als Pendant zum Pendler-Pauschale steuerliche Begünstigungen für Mitarbeiter:innen im Homeoffice bringt, diskutiert. „Das ist ein wichtiger Beitrag zu einer modernen Arbeitswelt“, meint etwa WKÖ-Präsident Harald Mahrer dazu in einer Aussendung.

Entlastungen im Bereich Kinderbetreuung

Konkrete Maßnahmen gibt es auch beim Thema Kinderbetreung für Arbeitnehmer:innen, allem voran eine Verdoppelung der Sachbezugsbefreiung von 1.000 Euro auf 2.000 Euro bei den freiwilligen Zuschüssen der Arbeitgeber für Kinderbetreuungskosten für Kinder bis 14 Jahre. Zudem können Betriebskindergärten nun auch „betriebsfremde“ Kinder in Betreuung nehmen. Bislang entfiel dann die Steuerbefreiung als Sachbezug für Mitarbeiter:innen, weil sich die Einrichtung dann nicht mehr als Betriebskindergarten qualifizierte. Generell wurde zudem der Kindermehrbetrag von derzeit 550 Euro auf 700 Euro angehoben.

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© Reploid Group AG / Fabian Fallend

Das Welser Insekten-Scaleup Reploid treibt seinen nächsten Kapitalmarkt-Schritt voran: Wie die Reploid Group AG per Ad-hoc-Mitteilung bekanntgab, bereitet der Vorstand einen Umstieg der Aktie in den amtlichen Handel, Segment prime market, der Wiener Börse für Sommer 2027 vor. Aktuell notiert das Papier im Vienna MTF (Multilateral Trading Facility), Segment direct market plus, und wird einmal täglich in einer Auktion gehandelt.

Erst Fließhandel, dann prime market

Als Zwischenschritt soll die Aktie voraussichtlich schon im Oktober 2026 vom Auktionshandel in den durchgehenden Fließhandel des direct market plus wechseln. Der spätere Umstieg in den prime market setzt die IFRS-Konzernberichterstattung voraus; der erste IFRS-Abschluss soll für das Geschäftsjahr 2026 erstellt werden.

Mehr Streubesitz für mehr Liquidität

Um die Handelbarkeit der bislang wenig liquiden Aktie zu verbessern, soll zudem die Hauptversammlung am 14. September 2026 einen Aktiensplit im Verhältnis 1:15 beschließen (brutkasten berichtete). Mittelfristig will Reploid den Streubesitz über Kapitalerhöhungen ausbauen, parallel dazu soll weiteres Wachstum auch über Wandelschuldverschreibungen und/oder Sachkapitalerhöhungen finanziert werden. Letztere sollen laut Mitteilung auch als Akquisitionswährung dienen.

Das Management habe zuletzt mit mehreren potenziellen Übernahmezielen gesprochen, am wahrscheinlichsten seien Zukäufe bei Mitbewerbern sowie entlang der Wertschöpfungskette, insbesondere in der Pet-Food-Industrie, einem Feld, in dem Reploid bereits mit der Premium Food Group kooperiert (brutkasten berichtete). Für die Wandelschuldverschreibungen soll eine Ermächtigung laut Tagesordnungspunkt 9 und 10 der Hauptversammlung genutzt werden.

Öffentliches Aktien-Angebot in nächsten Jahren geplant

„Ein erstmaliges öffentliches Angebot von Reploid-Aktien, das heißt ein IPO, ist für die nächsten Jahre geplant“, heißt es in der Aussendung. Das Unternehmen hatte zuletzt unter anderem mit einer Millionenfinanzierung letztes Jahr (brutkasten berichtete) und vor wenigen Tagen mit seinem Jahresbericht 2025 (brutkasten berichtete) für Schlagzeilen gesorgt.

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