15.07.2026
GESETZ

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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Claus Schmidt | © Schrotter
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Das seit diesem Sommer börsennotierte Grazer Energie- und Atomkraft-Scaleup (bzw. je nach Lesart Unicorn) Emerald Horizon hat schon zuvor mit Personal-Entscheidungen auf sich aufmerksam gemacht: Zunächst holte man vergangenes Jahr Ex-Nationalbank-Gouverneur Robert Holzmann, später Ex-FPÖ-Chef Norbert Hofer jeweils in Vice-President-Positionen ins Team. Eine nun verkündete Personalie weist etwas weniger Prominenz, dafür wohl mehr Pragmatismus auf: Der erfahrene österreichische Manager Claus Schmidt übernimmt den Verantwortungsbereich „Organizational Development & Quality Management“.

Ziel: fit für die ambitionierten Pläne

Für Emerald Horizon geht es darum, die gesamte Organisation fit für die ambitionierten Pläne zu machen. Denn sowohl mit dem erst teilweise marktreifen Energiespeichersystem „Dual Store Plus“ als auch mit den geplanten Thorium- und Teilchenbeschleuniger-basierten Mini-Atomkraftwerken „Ades“ (brutkasten berichtete) will man in den kommenden Jahren in die Serienproduktion, um in die weltweite Skalierung zu gehen. Als Produktionspartner hierfür ist die niederländische VDL Groep bereits fixiert.

„Wir kommen aus der Forschung und gehen in die Industrialisierung. Über diesen Übergang entscheidet die Organisation in wesentlichem Maße mit“, sagt Vice President Operations Philipp Pölzl. „Claus Schmidt hat in mehreren Industrien Verantwortung übernommen. Diese Erfahrung holen wir uns an Bord.“ Schmidt bringe mit, was ein Deep-Tech-Unternehmen in der Wachstumsphase brauche: „Struktur, Qualitätsdenken und ein Gespür für Teams“.

Claus Schmidt: 25 Jahre Erfahrung im Top-Management

Konkret kommt der studierte Betriebswirt Schmidt mit mehr als 25 Jahren Erfahrung als CEO und CSO in unterschiedlichen Branchen und Ländern. Er war unter anderem Geschäftsführer der Umdasch Shopfitting Group mit 1.500 Mitarbeitern in 16 Ländern, CEO der Columbia S.r.l. in Italien und der Shoptec k.f.t in Ungarn, CEO der IDEAL Kältetechnik und zuletzt Generalbevollmächtigter der SIMACEK Holding in Wien und Hamburg.

„Emerald Horizon ist in einer Phase, in der aus einer Entwicklung Schritt für Schritt großartige Produktlösungen entstehen. Diese Herausforderung reizt mich enorm, und ich freue mich auf die Arbeit mit diesem großartigen und wachsenden Team“, kommentiert Schmidt.

Ungewöhnlicher Börsengang

In einem durchaus ungewöhnlichen Schritt ging Emerald Horizon Anfang dieses Sommers im Segment „standard market continuous“ an die Wiener Börse. Ungewöhnlich deshalb, weil das erste geplante Produkt „Dual Store Plus“ nach eigenen Angaben teilweise erst in der Prototypenphase ist – konkret der Wärmespeicher „CALStore“; vom geplanten Hauptprodukt „Ades“ gibt es noch keinen Prototypen. Für die kommenden Jahre rechnet das Unternehmen mit Verlusten, was zuletzt zu einem ungewöhnlichen Finanzierungsschritt führte. Dennoch wird das Unternehmen an der Börse bereits mit mehr als einer Milliarde Euro bewertet.

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