15.07.2026
GESETZ

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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Der neue Bauteil 4 des XISTA Science Parks © XISTA

Mit dem extra eingerichteten Shuttlebus kommt man von Wien recht gemütlich bis nach Maria Gugging, dem Teil von Klosterneuburg, in dem der Campus des Institute of Science and Technology Austria (ISTA) zu Hause ist. Wo sich sonst Wohnhäuser und landwirtschaftliche Flächen abwechseln, ist ein moderner Science-Hub gewachsen, der 2024 auch von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen besucht wurde. Nun wurde der dazugehörige XISTA Science Park offiziell um einen neuen Bauteil erweitert.

v.l. LAbg. Bürgermeister Christoph Kaufmann, Uli Grabenwarter (Equity Investments at European Investment Fund), ISTA-Präsident Martin Hetzer, Geschäftsführerin tecnet equity Doris Agneter, Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner, Hwst. Prälat Anton W. Höslinger, (Can.Reg, Propst des Stiftes Klosterneuburg), ecoplus Geschäftsführer Helmut Miernicki, Markus Wanko, XISTA und Superintendent Michael Simmer (Evangelische Kirche A.B. in Niederösterreich) © NLK Pfeiffer

3.000 Quadratmeter Forschungsfläche

Der von der Wirtschaftsagentur ecoplus unter der Leitung von Bernadette Schabbauer „on time und in budget“ errichtete Neubau erweitert die vermietbare Fläche um rund 3.000 Quadratmeter für Biotech- und Deep-Tech-Unternehmen. Rund 22 Millionen Euro soll die Errichtung des neuen Bauteils gekostet haben, wie auf Nachfrage von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner erwähnt wird. Damit möchte der Standort auf die steigende Nachfrage nach spezialisierten Chemie-, Zellkultur- und Mikrobiologielabors reagieren. Ein Großteil der neuen Flächen wird vorerst vom ISTA selbst beansprucht, mit dem Ziel, dort künftig bis zu vier Spinoffs unterzubringen.

„Im Kern steht die Entwicklung neuer Unternehmen aus der Forschung heraus“, erklärte Markus Wanko, Geschäftsführer von XISTA. Während das ISTA die naturwissenschaftliche Grundlagenforschung mit rund 90 Forschungsgruppen und 1.400 Mitarbeitenden abdeckt, übersetzt XISTA diese Erkenntnisse über den Science Park und den Venture-Arm XISTA Science Ventures in die Praxis.

Biotech-Startup Solgate zieht ein

Als erstes Unternehmen nutzt das Biotech-Startup Solgate die neu geschaffenen Laborflächen. Die Ausgründung des ISTA und des CeMM (Forschungszentrum für Molekulare Medizin) fokussiert sich auf die Entwicklung neuartiger Therapeutika, die gezielt auf Membran-Transportproteine wirken. Mit der Laborinfrastruktur vor Ort möchte das internationale Team unter der wissenschaftlichen Leitung von Enrico Girardi, der durch die neu bezogenen Räumlichkeiten führte, seine Pharma-Forschung direkt am Standort fortsetzen.

Laborflächen am ISTA-Gelände © ISTA

30. Investment von XISTA-Fund

Die Erweiterung fällt mit Fortschritten auf der Finanzierungsseite zusammen. Erst vor wenigen Tagen besiegelte der XISTA-Science-Venture-Fonds sein mittlerweile 30. Investment, wie Geschäftsführer Markus Wanko verrät. Genauere Details über den Deal möchte man aktuell noch nicht verraten.

Was man hingegen deutlich hervorheben möchte, ist der wirtschaftliche Hebel des Standorts. Bisher wurden laut eigenen Angaben über XISTA etwas mehr als 30 Millionen Euro in Startups investiert. „Die Unternehmen selbst haben das genutzt, um 300 Millionen Euro selbst einzuwerben. Also ich glaube, wir haben es geschafft, da ein System aufzubauen. Das funktioniert“, so Wanko über den Hebeleffekt von 1:10.

Die europäische Komponente

Unterstützt wird das Modell auch von europäischer Seite. Uli Grabenwarter vom European Investment Fund (EIF), der als Ankerinvestor bei XISTA Science Ventures Funds II fungiert, betonte: „Das Engagement des EIF spiegelt unser Vertrauen in die enge Anbindung von XISTA an führende Forschungseinrichtungen sowie in seinen langfristigen Ansatz im Deep-Tech-Bereich wider. Genau das, was Europas Innovationsökosystem braucht“.

Für das ISTA ist der Neubau ein zentraler Baustein der eigenen Translation. „Dieses Gebäude ist ein ganz essentieller Teil, dass wir eine Wirkung, die über die Forschung und die Labors hinausgeht, in die Gesellschaft hineinbringen“, hielt ISTA-Präsident Martin Hetzer fest.

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