15.09.2021

EnterAnGo: Wiener Startup automatisiert Planung und Abrechnung von Dienstreisen

EnterAnGo bietet eine Plattform, die alle Verkehrsmittel und Unterkünfte einer Dienstreise zentral buchen lässt.
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Peter Arnold und Richard Pichler (v.l.) haben EnterAnGo gegründet © EnterAnGo
Peter Arnold und Richard Pichler (v.l.) haben EnterAnGo gegründet © EnterAnGo

Die Planung und Abrechnung von Dienstreisen kann schnell einmal zu einer zeitraubenden Angelegenheit werden. Die Erfahrung haben auch Peter Arnold und Richard Pichler gemacht – schon bevor sie sich mit ihrer eigenen Geschäftsidee selbstständig gemacht hatten und dann ein Startup gründeten. Ihr Unternehmen heißt EnterAnGo und bietet eine Plattform an, über die man zentral alle Verkehrsmittel und Unterkünfte für eine Dienstreise buchen und bezahlen können soll. Auch die sonst oft aus vielen Einzelbelegen bestehende Abrechnung soll so massiv vereinfacht werden.

In einer ersten Version startet EnterAnGo für einen kleinen Nutzerkreis am 15. September. Der Service funktioniert so: Eine Nutzerin oder ein Nutzer gibt die genaue Adresse des Business-Termins an und das Datum, wann der Termin startet und wann er endet. Die Plattform liefert dann mögliche Reiserouten inklusive aller dafür notwendigen Verkehrsmittel von und bis zur angegebenen Adresse. Außerdem werden Vorschläge für Hotels gemacht.

Reisebüro-Lizenz ermöglicht zentrale Buchung und Abrechnung

Alle diese Aspekte sollen laut den Gründern zentral über die Plattform buchbar sein und scheinen dann gesammelt auf nur einer Rechnung auf. Das gehe, weil sich das Startup eine Genehmigung als Reisebüro geholt hat, erklärt Arnold. Daten und Dokumente sind in der fertigen Version von EnterAnGo auch unterwegs über eine App zugänglich, in der zusätzlich anfallende Rechnungen abfotografiert und den entsprechenden Reiseabschnitten zugewiesen werden können. Noch sind nicht alle diese Funktionen in vollem Umfang verfügbar. Während der geschlossenen Beta-Phase soll in den kommenden Monaten an den Prozessen gefeilt werden. Für Frühjahr 2022 haben sich Arnold und Pichler den allgemeinen Launch vorgenommen.

Derzeit decke die Plattform bereits mehr als 95 Prozent der weltweiten Flugverbindungen ab. Gut aufgestellt sei EnterAnGo auch bei Bahnverbindungen, da allerdings mit Fokus auf europäische Länder und Hauptstrecken. Angeboten werden außerdem Transferservices von Flughafen oder Bahnhof zum Hotel bzw. nach Hause in mehr als 180 Ländern. Fahrräder und E-Scooter seien derzeit noch nicht dabei, da es zunächst darum gehe „globale Reiseabläufe auf einer Plattform abbilden zu können“.

Das Geschäftsmodell von EnterAnGo

Die Daten holt sich das Startup derzeit an APIs und Meta-Suchmaschinen. „Das war ein sehr großes Projekt“, sagt Arnold im Gespräch mit dem brutkasten. „Bei großen Verkehrsbetrieben braucht man oft einen langen Atem“. Die meisten seien zwar sehr kooperativ, aber aufgrund ihrer internen Prozesse einfach nicht so wendig und schnell wie Startups. Geld verdient EnterAnGo mit Affiliate-Gebühren und einer kleinen Gebühr, wenn All-In-One-Pakete gebucht werden. Zudem will das Startup auf Partnerschaften mit Messen und Konferenzen setzen – erste Partner seien bereits an Bord.

EnterAnGo zeigt bei den unterschiedlichen Wegen zum Ziel auch den entsprechenden CO2-Fußabdruck an. Die Berechnung basiere derzeit zwar auf Durchschnittswerten. „Es geht aber darum, ein Gefühl dafür zu bekommen, welchen Unterschied es macht, ob man mit Bahn oder Flugzeug reist“, so Arnold. „Rechnet man die Zeit von Tür zu Tür ist die Zeitersparnis beim Flug oft gar nicht groß, aber es bedeutet sehr viel mehr CO2“, so der Jungunternehmer, der früher selbst viele Dienstreisen gemacht hat.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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