28.07.2025
EXPANSION

enspired: Wiener Energy-Startup expandiert nach Polen und Spanien

Das Wiener Startup enspired, das sich auf KI-basierten Stromhandel spezialisiert hat, geht Partnerschaften mit Energieanbietern in Spanien und Polen ein.
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Das Führungsteam von enspired: Jürgen Mayerhofer, Wolfgang Eichberger © enspired
Das Führungsteam von enspired © enspired

Mit seiner KI-basierten Software für den Handel mit elektrischem Strom stand das Wiener Unternehmen bereits mehrfach im Fokus: So sicherte sich enspired im Jahr 2021 ein Investment von insgesamt 7,5 Millionen Euro – brutkasten berichtete.

2024 konnte das Startup noch einmal nachlegen und eine Series-B-Finanzierungsrunde über 25,5 Millionen Euro abschließen. Die Runde wurde von Zouk Capital angeführt. Weitere Investor:innen waren PUSH VC, Banpu NEXT, Vopak Ventures und Presidio Ventures. Mit diesem Investment war enspired jenes österreichische Startup, das 2024 die viertgrößte Finanzierung des Jahres erhalten hat – auch darüber berichtete brutkasten.

Expansion in den Süden

Durch gezielte Förderprogramme und regulatorische Reformen wächst der Markt für Energiespeicherung in Spanien derzeit stark. Der spanische Energieanbieter Nexus Energía, der laut eigenen Angaben seit 2017 ausschließlich 100 Prozent grünen Strom vertreibt, und enspired haben nun eine strategische Partnerschaft abgeschlossen.

Im Rahmen der Zusammenarbeit wird die technische Infrastruktur von enspired in das Optimierungsangebot von Nexus Energía integriert. Durch die Integration könne in Zukunft eine maximale Monetarisierung über mehrere Märkte hinweg erzielt werden, heißt es in einer Presseaussendung.

Miguel Fandiño, stellvertretender Generaldirektor von Nexus Energía, sagt: „Unser Ziel ist es, die Entwicklung von Speicherprojekten zu beschleunigen und deren zukünftige Rentabilität in einem zunehmend komplexen Markt mit negativen Preisen sicherzustellen. Ein entscheidender Schritt für die effiziente Integration von Speicher in das spanische Stromsystem.“

Expansion in den Osten

Eine zweite Partnerschaft geht enspired mit dem GreenTech-Unternehmen Ekovoltis aus Polen ein, um den dortigen Markt zu erschließen. Der Markteintritt sei jedoch komplex und zeitintensiv – insbesondere der Bau und die Inbetriebnahme großer BESS-Anlagen (Batteriespeichersysteme). Da sich der polnische BESS-Markt noch in der frühen Phase befindet, sei mit der Fertigstellung der ersten großskaligen Speicheranlagen erst Anfang 2026 zu rechnen.

Die Zusammenarbeit von Ekovoltis und enspired ermöglicht es Anlagenbetreiber:innen, die notwendige Infrastruktur nicht selbst aufbauen zu müssen. Stattdessen erhalten sie direkten Zugang zu einer datenbasierten Optimierungsstrategie, die sich in anderen europäischen Märkten bereits bewährt habe.

Weitere Skalierung geplant

Enspired konnte allein 2025 bereits in fünf Länder expandieren: Gestartet mit Griechenland, Belgien und Niederlande wird die Liste jetzt eben fortgeführt von Spanien und Polen. Bereits 2024 sprach enspired davon, mittelfristig auch Märkte in den USA und Asien erschließen zu wollen. Mit der Expansion innerhalb Europas ist nun der erste Schritt getan. „Wir setzen auf starke lokale Partner wie Nexus Energía in Spanien und Ekovoltis in Polen – sie kennen den Markt und wissen, wie man Werte schafft. Mit diesem Erfolgsrezept haben wir alles, was wir brauchen, um weltweit zu skalieren“, sagt enspired-Gründer Jürgen Mayerhofer.

Was enspired anbietet

Enspired optimiert flexible Stromerzeugungs- und Verbrauchsanlagen an sogenannten Spotmärkten – also kurzfristigen Strombörsen, die den Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage sicherstellen.

Dadurch kann Strom aus Solaranlagen und anderen Quellen automatisiert dann verkauft werden, wenn der Preis besonders hoch ist. Umgekehrt ermöglicht der Algorithmus auch einen gezielten Einkauf, wenn die Preise im Intraday-Handel besonders niedrig sind.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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