14.05.2024
SERIES B

enspired: Wiener Energy-Startup holt sich 25,5 Millionen Euro Investment

Das Wiener Startup enspired, das sich auf KI-basierten Stromhandel spezialisiert hat, konnte sich in einer Series-B-Runde ein 25,5 Millionen Euro schweres Investment sichern. Mit dem frischen Kapital soll nun die internationale Expansion vorangetrieben werden.
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(c) enspired

Mit seiner KI-basierten Software für den Handel mit elektrischem Strom holte sich das Wiener Startup enspired 2021 bereits ein Millioneninvestment. Insgesamt 7,5 Millionen Euro steckten damals internationale Investoren in das erst 2020 gegründete Unternehmen (brutkasten berichtete).

enspired schließt Series-B-Runde ab

Nun holte sich das Startup erneut Eigenkapital und konnte eine 25,5 Millionen Euro Series-B-Runde abschließen. Neben Lead-Investor Zouk Capital sind als Co-Investoren PUSH VC, Banpu NEXT, Vopak Ventures und Presidio Ventures sowie die bestehenden Partner Emerald Technology Ventures, Helen Ventures, 360 Capital und EnBW New Ventures mit dabei, wie das Startup am Dienstag bekannt gab

„Enspireds KI-basierte Optimierung von Stromanlagen und die Hingabe zur Energiewende machen genau die Art von Innovation aus, die Zouk Capital unterstützen will“, so John Higelin, Partner bei Zouk Capital. Und er merkt an: „Die Nutzung digitaler Technologien, um mehr Wert für erneuerbare Energie- und Speicheranlagen zu schaffen und gleichzeitig die Netzstabilität zu verbessern, ist entscheidend für die Beschleunigung der Energiewende.

Was enspired anbietet

Enspired optimiert flexible Stromerzeugungs-, -speicher- und -verbrauchsanlagen auf sogenannten “Spotmärkten” – dabei handelt es sich um kurzfristige Strombörsen, die den notwendigen Ausgleich der Differenz zwischen Angebot und Nachfrage ermöglichen.

Dadurch kann der Strom aus Solaranlagen und Co. automatisch dann verkauft werden, wenn es besonders teuer ist. Umgekehrt ermöglicht der Algorithmus auch einen Kauf, wenn die Strompreise im Intraday-Handel besonders niedrig sind – ein Umstand, der beispielsweise bereits 2020 mit einer Kooperation mit dem damals auf E-Ladestationen spezialisierten Software-Unternehmen has.to.be zum Tragen gekommen ist – has.to.be wurde später von ChargePoint für 250 Millionen Euro übernommen.

Expansion in die USA und Asien

Enspired plant laut eigenen Angaben bis 2035 über 50 Gigawatt über die automatisierte Handelsplattform zu vermarkten. Das Hauptaugenmerk liegt hierbei auf der globalen Erweiterung von Batteriespeicherkapazitäten am Strommarkt. Enspired arbeitet dabei mit Eigentümer:innen von Batteriespeichern zusammen, um ihre Anlagen an die Strommärkte anzuschließen und ihnen zu ermöglichen, ihre Kapazität zu Zeiten zu verkaufen, in denen zusätzliche Energie benötigt wird

Während Europa ein wichtiger Markt für enspired bleibt, nehmen Asien und die Vereinigten Staaten künftig ein immer größere Rolle ein. „Als der am schnellsten wachsende Wegbereiter für die Optimierung von Batteriespeichern, sind wir für die profitable Vermarktung von Energieanlagen weltweit bestens ausgestattet. Mit der Unterstützung unserer Partner, können wir das globale Potential unserer Technologie voll ausschöpfen“, so Gründer und CEO Jürgen Mayerhofer.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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