02.03.2026
FINANZIERUNG

Ensemo: Tullner Agrar-Startup erhält EU-Millionen-Förderung

Das niederösterreichische AgriTech-Startup Ensemo GmbH sichert sich eine Förderung aus dem EIC-Accelerator-Programm der Europäischen Kommission.
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Ensemo
© AIT/Ensemo

Die Ensemo GmbH konnte erfolgreich eine Förderung im Rahmen des EIC-Accelerator-Programms der Europäischen Kommission einwerben. Das Förderinstrument gilt als eines der „anspruchsvollsten Innovationsprogramme, bei dem europäische Deep-Tech-Unternehmen mit disruptivem Innovationspotential“ gefördert werden, um diese bei der Überführung wissenschaftlicher Durchbrüche in marktfähige Produkte zu unterstützen.

Ensemo impft Saatgut

Das niederösterreichische AgriTech-Startup hat eine Technologie entwickelt, mit der es für die konventionelle Landwirtschaft Alternativen für chemische Düngemittel und Wachstumsförderer anbieten will. In seiner Arbeit kombiniert Ensemo die Biologie mit der modernen Mechatronik.

“Wir impfen Saatgut”, fasste Co-Founderin und Mikrobiologin Birgit Mitter das Unternehmenskonzept 2023 im brutkasten zusammen. „Ebenso wie wir Menschen, sind nämlich auch Pflanzen von Bakterien besiedelt. Für eine gesunde Entwicklung sei das notwendig.“

Die wissenschaftliche Grundlage für diese Technologie wurde im Bioresources-Team des AIT in Tulln gelegt. Der Forschungsschwerpunkt liegt auf Mikrobiomen und pflanzenassoziierten Mikroorganismen, insbesondere Endosymbionten. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse bildeten die Basis für die erfolgreiche Ausgründung von Ensemo.

Schritt zur industriellen Skalierung

„Ensemo zeigt eindrucksvoll, wie exzellente Mikrobiom-Forschung in konkrete Anwendungen für eine nachhaltigere Landwirtschaft überführt werden kann. Die EIC-Förderung ist eine starke Bestätigung für die wissenschaftliche Qualität und das Innovationspotenzial des Teams“, sagt Angela Sessitsch, Head of Center for Health & Bioresources am AIT.

Für Ensemo stellt die Förderung einen zentralen Entwicklungsschritt auf dem Weg zur industriellen Skalierung und internationalen Expansion der über Jahre entwickelten SeedJection-Technologie dar, wie es per Aussendung heißt. Dabei handelt es sich um eine patentierte Plattformlösung, die es ermöglichen soll, nützliche Mikroorganismen bei einem Durchsatz von 3.000 Samen pro Sekunde direkt ins Saatgut einzubringen. Die lebenden Mikroorganismen bleiben dabei unbeschädigt und weisen noch ein halbes Jahr nach ihrer Applikation in die einzelnen Samenkörner dieselbe Aktivität auf wie am ersten Tag.

Der Nutzen der Technologie soll vor allem im agrarökologischen und ökonomischen Bereich liegen. Durch das gezielte Einsetzen biologischer Wirkstoffe in das Saatkorn sollen Pflanzen von Beginn an unterstützt werden können. Dies reduziere den Bedarf an synthetischen Düngern und Pestiziden. Indem sich auf diese Weise die Nährstoffeffizienz der Pflanzen verbessert, steige auch ihre Widerstandsfähigkeit. Das Resultat: gesündere Pflanzen und höhere Erträge, so der Claim.

61 Startups aus 17 Ländern teilen sich 467 Millionen

Insgesamt erhielten 61 Startups und KMUs aus 17 Ländern eine Förderung des EIC im Gesamtvolumen von 467 Millionen Euro zur Weiterentwicklung innovativer Technologien. Begleitet wurde Ensemo während des mehrstufigen Einreichungs- und Evaluierungsprozesses von EUTEMA Research Services, einem Beratungsunternehmen für europäische Forschungs- und Innovationsförderung.

„Diese Förderung bestätigt das wirtschaftliche Potenzial und die ökologische Relevanz unserer Technologie“, sagt Mitter. „Mit der Unterstützung des EIC können wir nun die Industrialisierung gezielt vorantreiben. Die Zusammenarbeit mit EUTEMA Research Services war dabei ein entscheidender Erfolgsfaktor.“

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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