27.02.2024

enna: Münchner Startup bringt nun auch österreichischen Omas und Opas das Internet näher

Seit vergangenem Wochenende können mit der enna-Station jetzt auch österreichische Digital Immigrants das Internet erleben – und das nur mit dem Zücken einer Plastikkarte.
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Mit enna wollen die drei Gründer Tim Haug, Moritz Kutschera und Jakob Bergmeier eine digitale Brücke zwischen den Generationen schlagen. (c) enna

Im August 2020 gründete Jakob Bergmeier mit seinen Startup-erfahrenen Freunden Moritz Kutschera und Tim Haug in München die enna systems GmbH aus gegebenem Anlass: Denn als sich mit der Pandemie das Leben schlagartig ins Internet verlagerte, blieben viele ältere Menschen bereits im komplizierten Startmenü hängen und damit gesellschaftlich auf der Strecke.

Die Muse für das enna-Konzept war Liselotte, Bergmeiers Oma. Sie sprach offen an, was viele ältere Menschen stört: dass sie sich von der Familienkommunikation ausgeschlossen fühle. Um sie mit einzubinden, baute Mechatroniker Bergmeier bereits 2016 den ersten „Oma-PC“, einen einfachen Computer in einer Kartonbox mit Knöpfen: ein und aus, vor und zurück, neue Nachricht.

Anfassen statt Swipen

Während die Kernidee dieselbe blieb, wurde die Hardware von einer Kartonschachtel zu einer kompakten Dock-Station weiterentwickelt. Für jede Aktion ­– die Enkelin mit Video anrufen, Nachrichten lesen, Fotos ansehen – gibt es eine Plastikkarte, die die Person einfach auf das Dock legen muss. Schon öffnet sich die gewünschte Anwendung auf dem Bildschirm. Durchgeklickt wird mit einem Vor- und Zurück-Button. Kurzum: enna ist nicht zum Swipen, sondern zum Anfassen. Ein System, das bei Digital Immigrants, also Menschen, die nicht mit dem Internet aufgewachsen sind, gut ankommt.

„Noch kein einziger Kunde, der es nicht verstanden hat“

An die 15.000 Digital Immigrants und Angehörige nutzen ihr individuelles enna-System aktiv. Laut Co-Founder Kutschera sogar sehr aktiv; das Engagement in den Apps sei „unfassbar hoch“, da Angehörige nicht nur Nachrichten und Bilder mit ihren älteren Liebsten teilen, sondern beispielsweise auch Arzttermine und Essenslieferungen für sie organisieren und im Kalender eintragen können.

Auch die Churn Rate, also die Kündigungsquote, sei unter den User:innen, die nach dem Probemonat ein Abonnement für das enna-System abgeschlossen haben, sehr niedrig. Ein Hauptgrund dafür sei die Niederschwelligkeit, die das Konzept von vergleichbaren Produkten abhebe. „Es gab noch keinen einzigen Kunden, der gesagt hat, er hat es nicht verstanden. Das ist unser absoluter USP“, erklärt Kutschera.

Nun auch Launch von enna in Österreich

Bisher beschränkte sich enna nur auf den deutschen Markt. Seit vergangenem Wochenende ist es auch in Österreich möglich, um 29,90 Euro pro Monat ein Abonnement für eine Station inklusive Tablet, fünf Starter-Karten und der App für Angehörige abzuschließen. Zusätzliche Karten für Fotoalben, Audiobücher, Zeitungen und vieles mehr kosten einmalig zwischen rund zwei Euro und 30 Euro.

Mit einem mittlerweile 22-köpfigen Team und Investments im siebenstelligen Bereich startet das Unternehmen im Sommer beim Fundraising in die Series-A-Phase. Bleibt abzuwarten, ob die drei 32-jährigen Freunde ihr Ziel vom Sprung in den internationalen Markt schaffen. Die Reaktion von Österreichs Omas und Opas wird dafür ein guter Indikator sein.

Mehr dazu am Dienstagabend bei “2 Minuten 2 Millionen”. Außerdem dabei: Yuicy, Brenzian, FAIO

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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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