27.02.2024

enna: Münchner Startup bringt nun auch österreichischen Omas und Opas das Internet näher

Seit vergangenem Wochenende können mit der enna-Station jetzt auch österreichische Digital Immigrants das Internet erleben – und das nur mit dem Zücken einer Plastikkarte.
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Mit enna wollen die drei Gründer Tim Haug, Moritz Kutschera und Jakob Bergmeier eine digitale Brücke zwischen den Generationen schlagen. (c) enna

Im August 2020 gründete Jakob Bergmeier mit seinen Startup-erfahrenen Freunden Moritz Kutschera und Tim Haug in München die enna systems GmbH aus gegebenem Anlass: Denn als sich mit der Pandemie das Leben schlagartig ins Internet verlagerte, blieben viele ältere Menschen bereits im komplizierten Startmenü hängen und damit gesellschaftlich auf der Strecke.

Die Muse für das enna-Konzept war Liselotte, Bergmeiers Oma. Sie sprach offen an, was viele ältere Menschen stört: dass sie sich von der Familienkommunikation ausgeschlossen fühle. Um sie mit einzubinden, baute Mechatroniker Bergmeier bereits 2016 den ersten „Oma-PC“, einen einfachen Computer in einer Kartonbox mit Knöpfen: ein und aus, vor und zurück, neue Nachricht.

Anfassen statt Swipen

Während die Kernidee dieselbe blieb, wurde die Hardware von einer Kartonschachtel zu einer kompakten Dock-Station weiterentwickelt. Für jede Aktion ­– die Enkelin mit Video anrufen, Nachrichten lesen, Fotos ansehen – gibt es eine Plastikkarte, die die Person einfach auf das Dock legen muss. Schon öffnet sich die gewünschte Anwendung auf dem Bildschirm. Durchgeklickt wird mit einem Vor- und Zurück-Button. Kurzum: enna ist nicht zum Swipen, sondern zum Anfassen. Ein System, das bei Digital Immigrants, also Menschen, die nicht mit dem Internet aufgewachsen sind, gut ankommt.

„Noch kein einziger Kunde, der es nicht verstanden hat“

An die 15.000 Digital Immigrants und Angehörige nutzen ihr individuelles enna-System aktiv. Laut Co-Founder Kutschera sogar sehr aktiv; das Engagement in den Apps sei „unfassbar hoch“, da Angehörige nicht nur Nachrichten und Bilder mit ihren älteren Liebsten teilen, sondern beispielsweise auch Arzttermine und Essenslieferungen für sie organisieren und im Kalender eintragen können.

Auch die Churn Rate, also die Kündigungsquote, sei unter den User:innen, die nach dem Probemonat ein Abonnement für das enna-System abgeschlossen haben, sehr niedrig. Ein Hauptgrund dafür sei die Niederschwelligkeit, die das Konzept von vergleichbaren Produkten abhebe. „Es gab noch keinen einzigen Kunden, der gesagt hat, er hat es nicht verstanden. Das ist unser absoluter USP“, erklärt Kutschera.

Nun auch Launch von enna in Österreich

Bisher beschränkte sich enna nur auf den deutschen Markt. Seit vergangenem Wochenende ist es auch in Österreich möglich, um 29,90 Euro pro Monat ein Abonnement für eine Station inklusive Tablet, fünf Starter-Karten und der App für Angehörige abzuschließen. Zusätzliche Karten für Fotoalben, Audiobücher, Zeitungen und vieles mehr kosten einmalig zwischen rund zwei Euro und 30 Euro.

Mit einem mittlerweile 22-köpfigen Team und Investments im siebenstelligen Bereich startet das Unternehmen im Sommer beim Fundraising in die Series-A-Phase. Bleibt abzuwarten, ob die drei 32-jährigen Freunde ihr Ziel vom Sprung in den internationalen Markt schaffen. Die Reaktion von Österreichs Omas und Opas wird dafür ein guter Indikator sein.

Mehr dazu am Dienstagabend bei “2 Minuten 2 Millionen”. Außerdem dabei: Yuicy, Brenzian, FAIO

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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