18.11.2021

EnliteAI: Wiener AI-Startup schafft es bei weltweiter Stromnetz-Blackout-Challenge unter die Top 3

Der französische Stromnetzbetreiber RTE hat die L2RPN “learning to run a powergrid” Challenge ins Leben gerufen, damit internationale Forscherteams AI-basierte Ansätze zur Vermeidung von Stromausfällen erarbeiten. Das Wiener Startup EnliteAI rund um Clemens Wasner schaffte es auf den dritten Platz und erzielt nun in der Branche für seine Lösung ein internationales Echo.
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v.l.n.r. Matthias Dorfer Clemens Wasner, Marcel Wasserer von EnliteAI | (c) LinkedIn-Profile & EnliteAI

Schwankungen im Stromnetz bis hin zu regionalen Blackouts entwickeln sich weltweit zu einem immer größeren Problem. Grund dafür ist die steigende Komplexität der Stromnetze. Zudem nimmt auch die Volatilität durch den vermehrten Einsatz von Wind- und Sonnenenergie im Strommix zu. Klassische Systeme von Netzbetreibern stoßen daher an ihre Grenzen und können oftmals nur durch manuelle Interaktion die nötige Stabilität erzielen.

Internationale Forschungs-Challenge

Um diesem Problem zu begegnen und den Herausforderungen dezentraler Netze künftig gerecht zu werden, hat der französische Strombetreiber Réseau de Transport d’Electricité (RTE) bereits im Jahr 2017 die sogenannte L2RPN “learning to run a powergrid”-Challenge ins Leben gerufen. Im Rahmen des Wettbewerbs waren internationale Forscherteams dazu aufgerufen, Lösungen zur Optimierung von Stromnetzen zu entwickeln.

Aufgrund der Dezentralisierung steigen auch die Anforderungen an die Stromnetze | (c) AdobeStock

Reinforcement Learning als Lösung

Als einer der vielversprechendsten Ansätze in diesem Bereich gilt dabei Reinforcement Learning (RL). Dabei handelt es sich um eine Machine-Learning-Methode, die sich darauf konzentriert, intelligente Lösungen auf komplexe Steuerungsprobleme zu finden. Ziel war es, basierend auf einer realistischen Simulationsumgebung AI Agenten zu trainieren, bis sie entlang von vordefinierten KPIs optimale Strategien gegen einen etwaigen Blackout finden. Im Rahmen der Challenge diente das kalifornische Stromnetz als digitale Simulationsumgebung – ein Netz das in der Realität als besonders störungsanfällig gilt.

EnliteAI erzielt internationalen Erfolg

Als einziges österreichisches Unternehmen beteiligte sich das Wiener Startup Enlite AI rund um Clemens Wasner, Marcel Wasserer, Johannes Stumtner und Mattthias Dorfer an der Challenge. Das Startup arbeitet bereits seit mehr als zwei Jahren an einem sogenannten RL Framework namens Maze, das bereits erfolgreich in der Logistik zum Einsatz kommt. Wie Wasner erläutert, wurde das Framework im Rahmen der Challenge um spezifische Komponenten für Powergrids erweitert.

Und das mit Erfolg: „Die Competition ging vorletzte Woche zu Ende und der von uns entwickelte, auf AlphaZero inspirierter RL-Ansatz erzielte mit dem dritten Platz eine Top-Platzierung auf den offiziellen Testszenarien“, so Wasserer. EnliteAI war übrigens das einzige westliche Team, das es zu einer Top Platzierung geschafft hat – hinter Tencent & Baidu und noch vor dem Team von Chinese National Powergrid. Mehr über die Ergebnisse der Challenge könnt ihr hier nachlesen.

(c) EnliteAI

Internationales Echo für EnliteAi

Wie die Gründer weiters ausführen, wurde im Rahmen der Challenge der Grundstein für ein AI-gestützte Assistenz Tool für Stromnetzbetreiber gelegt. Zudem sei der französische Stromnetzbetreiber und Veranstalter der Challenge RTE an einer Forschungskooperation interessiert. Auch erste Anfragen von deutschen Strombetreibern hätte es bereits gegeben. Parallel dazu läuft auch ein Patentantragsprozess, um sich künftige IP-Rechte zu sichern. Nähere Details dazu sollen laut Wasner aber noch folgen.

Sofern es dem Wiener Startup gelingt, die Lösung erfolgreich an Stromnetzbetreiber zu vermarkten, könnte das verhältnismäßig kleine 15-köpfige Team von EnliteAI einen internationalen Coup erzielen. Wie Wasner abschließend ausführt, würden Betreiber nämlich jährlich Millionen an Euro dafür ausgeben, um die Netze vor etwaigen Ausfällen zu schützen. Dazu zählen unter anderem der Zukauf von Kapazitäten oder Redispatching-Maßnahmen, um Netzengpässe zu vermeiden. Als geeignetes Geschäftsmodell für den sehr limitierten aber lukrativen Markt nennt Wasner ein Value-Based Business Modell, das sich an den Kosten etwaiger Stromausfälle orientiert.

Dass derartige Blackouts nicht nur Stoff für einen apokalyptischen Kinofilm sind, bewies übrigens der 8. Jänner 2021. An diesem Tag ist der europäische Kontinent knapp an einem Blackout vorbeigeschrammt. Schuld daran waren automatische Abschaltungen in Südeuropa aufgrund von fehlender Netzreserven. Im Schnitt bleiben Grids derzeit laut RTE nur zirka eine Stunde ohne manuelle Interaktion stabil. Die Lösung aus Wien könnte hierfür künftig eine Abhilfe schaffen.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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