10.01.2019

Energy Hero: Haselsteiner übernimmt Mehrheit von Steinberger-Kern-Startup

Hans Peter Haselsteiner ist der neue Mehrheitseigentümer des Wiener Startups Digital Hero, das von Eveline Steinberger-Kern mit ihrer Blue Minds gegründet wurde. Mit dem Produkt Energy Hero bietet man ein einfaches Stromanbieter-Wechsel-Service an.
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Steinberger-Kern - Energy Hero
(c) Rafaela Pröll: Eveline Steinberger-Kern

Wie nun bekanntgegeben wurde hat die Investmentgesellschaft ZMH GmbH von Hans Peter Haselsteiner die Mehrheit am Wiener Startup Digital Hero übernommen. Das von Blue Minds-Gründerin Eveline Steinberger-Kern gegründete Unternehmen bietet mit Energy Hero ein automatisiertes Stromanbieter-Wechsel-Service an. Zum Zeitpunkt der Gründung vor Rund einem Jahr war Investor Paul Swarovski mit mehr als 94 Prozent beteiligt gewesen. Der Rest entfiel auf die Blue Minds Company. Mit dem nunmehrigen Deal ist Paul Swarowvski draußen. Auf die ZMH GmbH entfallen nun rund 61 Prozent, auf die Blue Minds Company die restlichen ca. 39 Prozent.

+++ Blue Minds: Ex-Kanzler Kern steigt ins (Familien-)Startup-Business ein +++

Details zum Deal unbekannt

Über die Höhe des Kaufpreises macht man seitens Digital Hero keine Angaben. Auf Anfrage des brutkasten heißt es, es sei bei dem Deal neben dem Besitzerwechsel auch frisches Kapital für das Unternehmen aufgenommen worden.  Der neue Mehrheitseigentümer soll jedenfalls für einen zusätzlichen Push sorgen. „Mit Hans Peter Haselsteiner haben wir einen starken Partner mit bekanntem track record in liberalisierten Märkten an Bord geholt. Wir freuen uns über seinen Einstieg bei Energy Hero und auf die Zusammenarbeit mit dem kompetenten Team der ZMH“, kommentiert Geschäftsführerin Eveline Steinberger-Kern. Und Haselsteiner verlautbart: „Energy Hero hilft jedem Österreicher und jedem Unternehmen Energiekosten zu sparen. Niedrige Energiekosten bringt der liberalisierte Markt. Daher habe ich dort investiert und bin jetzt selbst Energy Hero“.

Energy Hero: Simples Konzept mit großem Sparpotenzial

Das Modell des Startups basiert auf einem relativ simplen Konzept. KundInnen können – je nach Vertrag – üblicherweise einmal jährlich den Energieanbieter wechseln. Energy Hero findet automatisiert den individuell günstigsten Anbieter in den Bereichen Strom und Gas und wechselt für seine User automatisch. Dafür verrechnet das Startup eine Servicepauschale zwei (Strom) bzw. drei Euro (Strom und Gas) monatlich. Dabei verspricht man eine Kostenreduktion pro Haushalt von bis zu mehreren Hundert Euro pro Jahr.

Eveline Steinberger-Kern im Video-Talk zu Energy Hero:

Live mit Eveline Steinberger-Kern

Eveline Steinberger-Kern, die Geschäftsführerin von Energy Hero, im Live-Talk über ihr Energie-Startup, die aktuellen Entwicklungen am Energiemarkt & in ihrer The Blue Minds Company sowie den Einstig von ehem. Bundeskanzler Christian Kern in ihre Unternehmensgruppe!

Gepostet von DerBrutkasten am Freitag, 30. November 2018

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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