25.02.2022

Wie die österreichische Regierung im Worst-Case der heimischen Industrie das Gas drosseln könnte

Im Falle eines Engpasses könnte die österreichische Regierung heimischen Industriebetrieben das Gas drosseln, um die Versorgung privater Haushalte sicherzustellen. Im Zentrum steht dabei das bislang noch recht unbekannte Energielenkungsgesetz. Wir haben mit dem Wiener Rechtsanwalt und Experten für Energierecht Florian Stangl über die rechtlichen Spielräume gesprochen.
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Frackingverbot Fracking ÖVP Gewessler
Klimaschutzministerin Leonore Gewessler: | (c) Cajetan_Perwein

Derzeit liefert Russland trotz des Einmarsches in die Ukraine noch Gas nach Österreich. Dennoch wurden im zuständigen Klimaschutzministerium (BMK) bereits Szenarien ausgerechnet, sofern die russische Regierung die Gaslieferungen in den Westen stoppt. “Bei einem Ausfall sämtlicher Gaslieferungen aus Russland und einem überdurchschnittlich kalten Winter kann der gesamte Erdgas-Bedarf in Österreich bis Ende März gedeckt werden”, so Gewessler am Donnerstag. Bei einem durchschnittlichen Winter ohne Kälteeinbruch könnte das Gas noch bis Ende April ausreichen.

Aktuell sind die heimischen Gasspeicher zu 18 Prozent gefüllt. Das Klimaschutzministerium, E-Control und die Österreichische Energieagentur stünden laut Gewessler mit zwei täglichen Updates zwischen allen Beteiligten im Austausch, um die aktuelle Lage zu bewerten. Auch der Import von Flüssiggas werde in Betracht gezogen, um die Situation zu entschärfen. Derzeit stammen rund 85 Prozent der Erdgaslieferungen in Österreich aus Russland.

Energielenkungsgesetz für das Worst-Case-Szenario

Gewessler erläuterte im Zuge eines ZIB2 Interviews am Donnerstag, dass im Falle eines Engpasses die Versorgung von privaten Haushalten oberste Priorität habe. Dies könnte in einem Worst-Case-Szenario auch eine Drosselung der Gasressourcen für die Industrie bedeuten. Im Zentrum steht dabei das sogenannte Energielenkungsgesetz, über das staatliche Eingriffe vorgenommen werden könnten. “Wir können große Industriebetriebe auch dazu auffordern, ihre Produktion zurückzufahren und so das verfügbare Gas den Haushalten zur Verfügung stellen”, so Gewessler.

Zusätzlich ist im Ministerium ein Energielenkungsbeirat eingerichtet, der sich mit dieser Frage beschäftigt. Das Gremium besteht aus Vertretern verschiedener Ministerien, Sozialpartnern, dem Regulator E-Control, Vertretern der Energiewirtschaft und Parlamentsparteien. Für Montag ist die nächste Sitzung geplant, in der auch mögliche Szenarien zur Versorgung diskutiert werden sollen.

Gewessler ergänzte: “Sofern dieser Worst-Case eintritt, wird dies nur in enger Abstimmung mit den Unternehmen erfolgen.“ Zudem sei auch ein neues “Gasbevorratungsgsetz” in Planung, das allerdings erst bis zum Sommer auf Schiene gebracht werden könnte.

Die Einschätzung des Experten

Wie der Wiener Rechtsanwalt und Experte für Energierecht Florian Stangl gegenüber brutkasten Earth erläutert, habe das 2012 verabschiedete Energielenkungsgesetz bis lang noch keine faktische Relevanz gehabt. „Das Gesetz ist nur für eine unmittelbare Störung der Versorgungssicherheit gedacht. Dementsprechend muss eine tatsächliche Krise vorliegen, die sich nicht durch marktwirtschaftliche Szenarien lösen lässt“, so der Experte. Ein hoher Storm oder Gaspreis würde dies noch nicht rechtfertigen.

Sofern aber die Voraussetzungen erfüllt sind, würde das Energielenkungsgesetz der Ministerin allerdings einen breiten Ermessensspielraum einräumen. Dementsprechend könnte sie mittels einer Verordnung – unter Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates – auch gewisse Industriebetriebe dazu auffordern, ihren Gasverbrauch zu reduzieren. Zudem ist eine Priorisierung nach gewissen Branchen möglich.

Als Vorgängergesetz fungierte übrigens das sogenannte Rohstofflenkungsgesetz. Dieses kam unter anderem im Zuge des Ölpreisschocks im Jahre 1973 zur Anwendung. Die österreichischen Autofahrer mussten aufgrund der knappen Erdölressourcen an bestimmten Wochentagen auf ihr Auto verzichten. Auslöser war damals der Jom-Kippur-Krieg zwischen Ägypten und Israel sowie die gedrosselten Öl-Fördermengen durch die OPEC-Staaten.

Bevorratungsgesetz & EAG

Abschließend betont Stangl, dass ein geplantes Bevorratungsgesetz für Gas zwar sinnvoll sei, in der aktuellen Situation jedoch wenig helfen würde. Die Gaslager müssten schließlich erst gefüllt werden. Ein derartiges Gesetz besteht bis lang nur für Erdöl-Importeure, die ihre Erdöllager mit gewissen Mindestfüllmengen bestücken müssen.

Mittel- bis langfristig rät Stangl dazu, dass Österreich den Ausbau von erneuerbaren Energien forciert. Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz bildet dafür die Grundlage und könnte nun in der heimischen Wirtschaft eine zusätzlichen Boost erhalten.


Podcast-Tipp: EU-Taxonomie

Anfang Jänner war Florian Stangl von Niederhuber & Partner Rechtsanwälte bereits zum Thema EU-Taxonomie zu Gast bei Editor’s Choice. Stangl verfügt über eine mehrjährige Expertise in den Bereichen Energie- und Klimarecht.

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Metaloop, Investment
(c) Metaloop - Die beiden Metaloop-Founder Jan Pannenbäcker (r.) und Alexander Schlick.

Es schien, eine der heimischen Scaleup-Erfolgsstorys zu werden: Vor zwei Jahren sprachen die beiden Metaloop-Founder Jan Pannenbäcker und Alexander Schlick noch von achtstelligen Umsätzen und starkem Wachstum – brutkasten berichtete. Nun gab es aber einen deutlichen Dämpfer: Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) vermeldet, dass die Metaloop Europe GmbH ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Vom zuständigen Landesgericht wurde ein Sanierungsverfahren eröffnet.

Metaloop: 163 Gläubiger

Die Passiva betragen laut AKV rund 11,08 Millionen Euro (163 Gläubiger) – aktuell sind zehn Mitarbeitende beschäftigt, Gehälter wurden bis inklusive Mai ausbezahlt.

„Nach einer verlustreichen Aufbauphase mit steigenden Umsätzen erreichte das Unternehmen Anfang 2026 den Break-even und arbeitet seither aufgrund einer Fokussierung auf margenstärkere Geschäfte sowie effizienterer Strukturen leicht profitabel. Die Liquidität blieb jedoch angespannt, da weitere Eigenkapitalzuführungen ausblieben. Dies führt zu erhöhtem Aufwand im Tagesgeschäft, eingeschränkter Geschäftsentwicklung und Vertrauensverlust bei Partnern“, liest man beim AKV.

Und weiter. „Trotz positiver operativer Entwicklung reichen die Mittel gemäß eigener Angaben jedoch nicht aus, um anstehende Kreditrückzahlungen zu bedienen. Mangels weiterer Finanzierung besteht daher keine positive Fortbestehensprognose. Laut der uns vorliegenden Unterlagen bewertet die Schuldnerin ihre Aktiva mit rund 10,2 Millionen Euro.“

Fortführung geplant

Das Unternehmen soll fortgeführt und über einen Sanierungsplan entschuldet werden. Dabei sollen die Insolvenzgläubiger eine Quote von 20 Prozent erhalten, die innerhalb von zwei Jahren nach Annahme des Plans ausbezahlt werden soll. Finanziert werden soll dies zunächst durch den Abbau von Lagerbeständen und das Eintreiben offener Forderungen sowie später aus den laufenden Geschäftserträgen.

Der Sanierungsplan wird vor der Abstimmung noch konkretisiert bzw. angepasst, während der Alpenländische Kreditorenverband seine Umsetzbarkeit prüft und dabei auch bewertet, ob der Zahlungsvorschlag – der nur dem gesetzlichen Minimum entspricht – noch verbessert werden kann.


Eine Anfrage an die beiden Gründer zu den Hintergründen wurde vonseiten des brutkasten gestellt.

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