29.11.2022

Unternehmen können ab heute Antrag für Energiekostenzuschuss stellen

Nachdem das entsprechende Gesetz im Parlament beschlossen wurde und die Genehmigung der Förderrichtlinie durch die Europäische Kommission vorliegt, startet heue die Antragsstellung für den Energiekostenzuschuss.
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Der Energiekostenzuschuss ist von der Regierung abgeschlossen © focus finder /AdobeStock
Der Energiekostenzuschuss ist von der Regierung abgeschlossen © focus finder /AdobeStock

Der Energiekostenzuschuss kann ab heute, den 29. November beantragt werden. Nach Ende der dreiwöchigen Voranmeldungsphase können Unternehmen, die in der Energiekrise besonders von den gestiegenen Energiepreisen betroffen sind, nun die Unterstützungsmaßnahme bei der aws, der Austria Wirtschaftsservice GmbH beantragen. Eine entsprechende Voranmeldung war allerdings Voraussetzung für die seit heute geltende Antragsstellung, die bis 15.02.2023 möglich ist. Eine mögliche Nachfrist zur Voranmeldung wird derzeit geprüft, wie das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) am Dienstag bekannt gab.

Wer mit dem Energiekostenzuschuss gefördert wird

Der Energiekostenzuschuss wird von der Förderbank des Bundes, der aws, abgewickelt. Mit dem Energiekostenzuschuss werden energieintensive Unternehmen mit einer Förderung in der Höhe von 30 Prozent ihrer Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe in den Monaten Feber 2022 bis September 2022 unterstützt.

Als energieintensiv gelten jene Unternehmen, deren jährliche Energiekosten sich auf mindestens drei Prozent des Produktionswertes belaufen. Ausgenommen von diesem Eingangskriterium sind Betriebe bis maximal 700.000 Euro Jahresumsatz.

Das Stufenprogramm

Die Förderung ist in einem Stufenprogramm geregelt, – ab der Stufe 2 können beispielsweise nur mehr Strom und Erdgas gefördert werden. Je nach Förderstufe werden Unternehmen mit 2.000 Euro bis zu 50 Millionen Euro unterstützt. Aktuell wird laut BMAW an einem Pauschalfördermodell für Kleinstunternehmen gearbeitet. Insgesamt stehen 1,3 Milliarden Euro für die Förderung bereit.


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Neugründung
(c) Scott Graham via Unsplash

Insgesamt 39.978 Neugründungen gab es in Österreich laut Wirtschaftskammer (WKÖ) im Jahr 2025 – eine weitere Steigerung, nachdem es bereits 2024 ein Allzeithoch gegeben hatte, wie brutkasten zu Jahresbeginn berichtete. Nun gab die WKÖ neue Zahlen und eine begleitende Umfrage für das erste Halbjahr 2026 heraus – und der Aufwärtstrend setzt sich darin deutlich fort.

82,6 Prozent Einzelunternehmen

21.718 Neugründungen (ohne Personenbetreuung) gab es demnach in den ersten sechs Monaten des Jahres – ein Plus von 4,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum und damit neuerlich ein Rekord. Startups machen freilich nur einen kleinen Bruchteil davon aus – konkrete Zahlen gibt es dazu nicht. Aber so viel: 82,6 Prozent der Gründungen erfolgten als Einzelunternehmen, davon 42,5 Prozent von Frauen. 41,1 Prozent aller Gründer:innen starten zudem zunächst nebenberuflich.

Stärkste Zuwächse bei jungen Altersgruppen

Die stärksten Zuwächse gebe es dabei bei den unter 20-Jährigen sowie bei den 20- bis 30-Jährigen, heißt es von der WKÖ. Das Durchschnittsalter der Gründer:innen liegt laut Erhebung bei 36,6 Jahren. Die wichtigsten Sparten bei den Neugründungen im ersten Halbjahr waren Gewerbe und Handwerk (37,8 Prozent), Information und Consulting (23,4 Prozent) sowie Handel (22,9 Prozent).

Eigenverantwortung und Flexibilität als größte Motive

Auch die Gründe fürs Gründen wurden in der Motivumfrage des WKÖ-Gründerservice erhoben: 67,9 Prozent der Befragten möchten demnach lieber ihre eigene Chefin oder ihr eigener Chef sein. 67,6 Prozent wollen ihre Zeit flexibler gestalten, 62,3 Prozent wollen mehr Verantwortung übernehmen.

Drei politische Forderungen

Gleichzeitig fragte die WKÖ auch nach den Wünschen der neuen Gründer:innen. Ein klares Ergebnis: 78,1 Prozent wünschen sich einen zentralen digitalen One-Stop-Shop für Gründungen. Diesen fordert auch die Wirtschaftskammer von der Politik. Sie erneuert außerdem die Forderungen nach dem Beteiligungsfreibetrag und nach mehr Flexibiliät bei der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige im Opting-in-Modell.

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