28.09.2022

Energiekostenzuschuss: Regierung präsentiert Details für Unternehmen

Die Bundesregierung hat sich auf einen Energiekostenzuschuss geeinigt. Die Details dazu wurden am Mittwoch im Anschluss an den Ministerrat präsentiert.
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Der Energiekostenzuschuss ist von der Regierung abgeschlossen © focus finder /AdobeStock
Der Energiekostenzuschuss ist von der Regierung abgeschlossen © focus finder /AdobeStock

Die im Zuge des Russland-Ukraine-Kriegs entstandene Energiekrise und damit verbundenen erhöhten Energiekosten sollen mit einem Energiekostenzuschuss der Regierung entschärft werden. Der bereits im Juni 2022 beschlossene Zuschuss wurde inzwischen von 450 Millionen Euro auf insgesamt 1,3 Milliarden Euro erhöht. Am Mittwoch erläuterte die Regierung Umfang und Bedingungen für die Förderung.

Energieintensive Unternehmen

Den Zuschuss erhalten energieintensive Unternehmen und gewerbliche Vereine. Beantragen dürfen ihn dabei all jene, bei denen die jährlichen Energiekosten mindestens drei Prozent des Unternehmensumsatzes ausmachen – bezogen auf den Jahresabschluss 2021 bzw. den Zeitraum von Februar bis September 2022. Diese Grenze entfällt lediglich bei Jahresumsätzen bis zu 700.000 Euro.

Weitere Bedingungen für den Energiekostenzuschuss

Weitere Bedingungen beziehen sich auf den Energieverbrauch im Förderzeitraum. So müssen Bewerber vom “Zeitraum der Gewährung bis zum 31. März 2023” auf unnötige Außenbeleuchtung, sowie auf die Beheizung von baulich umschlossenen Gastgärten verzichten. Ebenso müssen Unternehmen Energiesparkonzepte vorweisen und sind weiterhin dazu angehalten, erneuerbare Energien zu verwenden.

Wenn man die Förderkriterien erfüllt, müssen sich jeweilige Unternehmen im Zeitraum von Ende Oktober bis Mitte November beim aws Fördermanager registrieren. Infolgedessen muss man die Bestätigung abwarten, bevor man einen Antrag stellen kann. Die aws wickelt den Zuschuss als Förderbank des Bundes im Auftrag des Wirtschaftsministeriums ab.

Vom Zuschuss ausgenommen sind laut Regierung der Banken- und Finanzsektor, energieproduzierende bzw. mineralölverarbeitende Unternehmen, aber auch staatliche Unternehmen.

Vier-Stufen-Modell der Regierung

Für die Förderung wurde ein Vier-Stufen-Modell festgelegt, das sich am EU-Krisenrahmen orientiert. In Stufe 1 beträgt die Zuschussuntergrenze 2.000 Euro und bezieht sich auf jene Förderung, die der österreichische Staat unabhängig von EU-Förderkriterien festlegt. Hier greift der Staat mit 30 Prozent der Preisdifferenz zum Vorjahr ein.

Für eine Förderung im Rahmen der Stufe 2 müssen sich die Energiepreise im Vergleich zum Vorjahr mindestens verdoppelt haben – dann werden 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs mit höchstens 30 Prozent gefördert. Die Zuschussobergrenze beträgt dabei zwei Millionen Euro.

Die Stufe 3 bezieht sich auf einen zusätzlichen Betriebsverlust des Unternehmens, der durch die erhöhten Energiekosten ausgelöst wurde. Die Obergrenze in dieser Stufe beträgt bis zu 25 Millionen Euro.

Stufe 4 betrifft nur ausgewählte Branchen wie bspw. die Stahl-, Glas- oder Zementindustrie, welche einen maximalen Zuschuss von 50 Millionen Euro erwarten können.

Die Diskussionen über ein “Flutlicht-Verbot” und ein “Heizschwammerl-Verbot” scheinen nun ebenfalls abgeschlossen zu sein. Während ersteres nicht umgesetzt wird, ist der Einsatz von Heizschwammerl ein Ausschlussgrund der Energieförderung.


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(c) Adobestock

Wie steht es um die Haltung und Aktivitäten rund um Nachhaltigkeit in der heimischen Wirtschaft? Ein umfassendes Bild liefert eine neue Befragung der Unternehmenberatung Deloitte, die gemeinsam mit Foresight im Herbst 2024 über 400 Unternehmen mit mehr als 25 Mitarbeiter:innen befragt hat.

Strategische Verankerung fehlt

Das Ergebnis: Unternehmen erkennen zunehmend die Relevanz von Nachhaltigkeit. So schätzen 86 Prozent der Befragten das Thema als entscheidend für ihren künftigen Geschäftserfolg ein. Zudem haben mehr als die Hälfte der Unternehmen Maßnahmen zur Dekarbonisierung eingeleitet, etwa durch Photovoltaikanlagen oder den Umstieg auf grünen Strom. Diese Maßnahmen bleiben laut Deloitte jedoch häufig oberflächlich. Die strategische Verankerung von Nachhaltigkeit im Kerngeschäft – inklusive klarer Zielsetzungen – ist oft nicht ausreichend ausgeprägt.

“Zwar setzen viele Betriebe bereits Einzelmaßnahmen um, aber es fehlen die strategische Verankerung sowie klar definierte und laufend überprüfte Nachhaltigkeitsziele. Die nachhaltige Transformation kann allerdings nur mit einem klaren strategischen Fokus gelingen“, so Karin Mair, Managing Partnerin Risk Advisory & Financial Advisory bei Deloitte Österreich.

Geschäftskunden üben Druck aus

Besonders der Druck aus den nachgelagerten Wertschöpfungsstufen treibt Unternehmen an. 60 Prozent der Befragten berichten, dass ihre Geschäftskunden (30 Prozent) sowie öffentliche und private Kunden die Haupttreiber für Nachhaltigkeitsmaßnahmen sind. Dieser Druck wird durch strikte Berichtspflichten und die zunehmende Nachfrage nach Transparenz verstärkt.

Im Fokus vieler Nachhaltigkeitsagenden steht vor allem die Reduktion der CO2-Emissionen. 61 Prozent der Befragten haben dazu zwar mit der Umsetzung konkreter Maßnahmen begonnen, hinsichtlich der erwartbaren Kosten für eine umfassende Dekarbonisierung herrscht aber große Unsicherheit. So kann oder will über ein Drittel (39 Prozent) derzeit keine Angaben über die diesbezügliche Kostenveranschlagung des Unternehmens machen.

Investitionsbereitschaft geht zurück

Gleichzeitig geht auch die Investitionsbereitschaft zurück: Der Anteil jener Betriebe, die von 500.000,- bis über fünf Millionen Euro pro Jahr für Maßnahmen zur Dekarbonisierung aufwenden wollen, ist von 26 Prozent im Vorjahr auf 17 Prozent gesunken.

Ein wesentlicher Stolperstein ist die fehlende Klarheit bei der Umsetzung europäischer Richtlinien in nationales Recht. Rund ein Viertel der Unternehmen in Österreich weiß noch nicht, ob sie von der neuen Berichtspflicht betroffen sind, was Unsicherheiten bei der Planung verstärkt. Gleichzeitig bleibt die Bürokratie für viele kleinere Unternehmen eine fast unüberwindbare Hürde.



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