28.09.2022

Energiekostenzuschuss: Regierung präsentiert Details für Unternehmen

Die Bundesregierung hat sich auf einen Energiekostenzuschuss geeinigt. Die Details dazu wurden am Mittwoch im Anschluss an den Ministerrat präsentiert.
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Der Energiekostenzuschuss ist von der Regierung abgeschlossen © focus finder /AdobeStock
Der Energiekostenzuschuss ist von der Regierung abgeschlossen © focus finder /AdobeStock

Die im Zuge des Russland-Ukraine-Kriegs entstandene Energiekrise und damit verbundenen erhöhten Energiekosten sollen mit einem Energiekostenzuschuss der Regierung entschärft werden. Der bereits im Juni 2022 beschlossene Zuschuss wurde inzwischen von 450 Millionen Euro auf insgesamt 1,3 Milliarden Euro erhöht. Am Mittwoch erläuterte die Regierung Umfang und Bedingungen für die Förderung.

Energieintensive Unternehmen

Den Zuschuss erhalten energieintensive Unternehmen und gewerbliche Vereine. Beantragen dürfen ihn dabei all jene, bei denen die jährlichen Energiekosten mindestens drei Prozent des Unternehmensumsatzes ausmachen – bezogen auf den Jahresabschluss 2021 bzw. den Zeitraum von Februar bis September 2022. Diese Grenze entfällt lediglich bei Jahresumsätzen bis zu 700.000 Euro.

Weitere Bedingungen für den Energiekostenzuschuss

Weitere Bedingungen beziehen sich auf den Energieverbrauch im Förderzeitraum. So müssen Bewerber vom “Zeitraum der Gewährung bis zum 31. März 2023” auf unnötige Außenbeleuchtung, sowie auf die Beheizung von baulich umschlossenen Gastgärten verzichten. Ebenso müssen Unternehmen Energiesparkonzepte vorweisen und sind weiterhin dazu angehalten, erneuerbare Energien zu verwenden.

Wenn man die Förderkriterien erfüllt, müssen sich jeweilige Unternehmen im Zeitraum von Ende Oktober bis Mitte November beim aws Fördermanager registrieren. Infolgedessen muss man die Bestätigung abwarten, bevor man einen Antrag stellen kann. Die aws wickelt den Zuschuss als Förderbank des Bundes im Auftrag des Wirtschaftsministeriums ab.

Vom Zuschuss ausgenommen sind laut Regierung der Banken- und Finanzsektor, energieproduzierende bzw. mineralölverarbeitende Unternehmen, aber auch staatliche Unternehmen.

Vier-Stufen-Modell der Regierung

Für die Förderung wurde ein Vier-Stufen-Modell festgelegt, das sich am EU-Krisenrahmen orientiert. In Stufe 1 beträgt die Zuschussuntergrenze 2.000 Euro und bezieht sich auf jene Förderung, die der österreichische Staat unabhängig von EU-Förderkriterien festlegt. Hier greift der Staat mit 30 Prozent der Preisdifferenz zum Vorjahr ein.

Für eine Förderung im Rahmen der Stufe 2 müssen sich die Energiepreise im Vergleich zum Vorjahr mindestens verdoppelt haben – dann werden 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs mit höchstens 30 Prozent gefördert. Die Zuschussobergrenze beträgt dabei zwei Millionen Euro.

Die Stufe 3 bezieht sich auf einen zusätzlichen Betriebsverlust des Unternehmens, der durch die erhöhten Energiekosten ausgelöst wurde. Die Obergrenze in dieser Stufe beträgt bis zu 25 Millionen Euro.

Stufe 4 betrifft nur ausgewählte Branchen wie bspw. die Stahl-, Glas- oder Zementindustrie, welche einen maximalen Zuschuss von 50 Millionen Euro erwarten können.

Die Diskussionen über ein “Flutlicht-Verbot” und ein “Heizschwammerl-Verbot” scheinen nun ebenfalls abgeschlossen zu sein. Während ersteres nicht umgesetzt wird, ist der Einsatz von Heizschwammerl ein Ausschlussgrund der Energieförderung.


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Hololight nennt das neue Programm “eine XR-Streaming-Plattform und ein XR-App-Ökosystem”. Industrieunternehmen können dort ihre eigenen Inhalte und die von XR-Anbietern wie Arthur, Frontline, Matsuko, Taqtile und Uptale zusammenführen. Die Abkürzung XR steht für Extended Reality und ist ein Sammelbegriff für AR, VR und MR (Mixed Reality). In Österreich wächst die XR-Szene derzeit langsam, aber stetig – brutkasten berichtete.

Aber sind AR/VR-Inhalte nicht zu groß, um sie auch mobil zu streamen? Wie Hololight auf brutkasten-Anfrage bestätigt, funktioniere das Streaming auch ab geringen Bandbreiten von 20Mbit in einem Wi-Fi-5GHz-Netzwerk. Empfohlen werde aber eine Bandbreite von 40 Mbit. Verzögerungen sollen durch bekannte Methoden wie Frame-Skipping verringert werden.

Auch offline verfügbar

Derzeit arbeite das Unternehmen auch mit Telekomanbietern wie Verizon oder der Telekom zusammen, um die Technologie weiter zu verbessern. Der “Hololight Hub” funktioniere außerdem auch ohne Internetverbindung: Kund:innen können eine lokale Version auf ihrer Serverinfrastruktur speichern und das eigene Firmennetzwerk nutzen.

Nutzer:innen sollen sich mit einem AR- oder VR-Gerät in den “Hololight Hub” einloggen und “auf bereitgestellte XR-Anwendungen zurückgreifen, die beispielsweise von der IT zentral über einen Webbrowser verwaltet werden”, wie CEO und Co-Founder Florian Haspinger erklärt.

Der Hub ist mit AR/VR-Hardware wie Meta Quest 3 oder Lenovo VRX kompatibel. Für Haspinger besteht der Vorteil darin, dass Unternehmen damit “Komplettlösungen” erhalten. XR-Applikationen von unabhängigen Softwareanbietern und Unternehmen laufen auf der Plattform nebeneinander. Da die Inhalte nur gestreamt werden, würden sensible Industriedaten auf der Serverseite der jeweiligen Unternehmen verbleiben.

2015 gegründetes Startup holte mehrere Millionen-Investments

Das 2015 gegründete Startup Hololight arbeitet als B2B-Unternehmen an AR- und VR-Lösungen für die Industrie. Zum Kernteam gehören die Tiroler Florian Haspinger (CEO), Alexander Werlberger (CTO) und Susanne Haspinger (COO), sowie der Deutsche Luis Bollinger (CMO). Neben dem Standort in Innsbruck hat Hololight seinen operativen Sitz in München und eine Niederlassung im Technologiezentrum Triangle in Durham, USA.

In den vergangenen Jahren machte das Unternehmen mit recht großen Investment-Runden auf sich aufmerksam: 2019 schloss es eine vier Millionen Euro schwere Series-A-Runde ab, 2021 folgte eine 5,3-Millionen-Euro-Finanzierung. Zuletzt verkündete das Startup im November 2023 seine Series-B-Kapitalrunde über 11,4 Millionen Euro.

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