28.09.2022

Energiekostenzuschuss: Regierung präsentiert Details für Unternehmen

Die Bundesregierung hat sich auf einen Energiekostenzuschuss geeinigt. Die Details dazu wurden am Mittwoch im Anschluss an den Ministerrat präsentiert.
/artikel/energiekostenzuschuss-regierung-praesentiert-details-fuer-unternehmen
Der Energiekostenzuschuss ist von der Regierung abgeschlossen © focus finder /AdobeStock
Der Energiekostenzuschuss ist von der Regierung abgeschlossen © focus finder /AdobeStock

Die im Zuge des Russland-Ukraine-Kriegs entstandene Energiekrise und damit verbundenen erhöhten Energiekosten sollen mit einem Energiekostenzuschuss der Regierung entschärft werden. Der bereits im Juni 2022 beschlossene Zuschuss wurde inzwischen von 450 Millionen Euro auf insgesamt 1,3 Milliarden Euro erhöht. Am Mittwoch erläuterte die Regierung Umfang und Bedingungen für die Förderung.

Energieintensive Unternehmen

Den Zuschuss erhalten energieintensive Unternehmen und gewerbliche Vereine. Beantragen dürfen ihn dabei all jene, bei denen die jährlichen Energiekosten mindestens drei Prozent des Unternehmensumsatzes ausmachen – bezogen auf den Jahresabschluss 2021 bzw. den Zeitraum von Februar bis September 2022. Diese Grenze entfällt lediglich bei Jahresumsätzen bis zu 700.000 Euro.

Weitere Bedingungen für den Energiekostenzuschuss

Weitere Bedingungen beziehen sich auf den Energieverbrauch im Förderzeitraum. So müssen Bewerber vom „Zeitraum der Gewährung bis zum 31. März 2023“ auf unnötige Außenbeleuchtung, sowie auf die Beheizung von baulich umschlossenen Gastgärten verzichten. Ebenso müssen Unternehmen Energiesparkonzepte vorweisen und sind weiterhin dazu angehalten, erneuerbare Energien zu verwenden.

Wenn man die Förderkriterien erfüllt, müssen sich jeweilige Unternehmen im Zeitraum von Ende Oktober bis Mitte November beim aws Fördermanager registrieren. Infolgedessen muss man die Bestätigung abwarten, bevor man einen Antrag stellen kann. Die aws wickelt den Zuschuss als Förderbank des Bundes im Auftrag des Wirtschaftsministeriums ab.

Vom Zuschuss ausgenommen sind laut Regierung der Banken- und Finanzsektor, energieproduzierende bzw. mineralölverarbeitende Unternehmen, aber auch staatliche Unternehmen.

Vier-Stufen-Modell der Regierung

Für die Förderung wurde ein Vier-Stufen-Modell festgelegt, das sich am EU-Krisenrahmen orientiert. In Stufe 1 beträgt die Zuschussuntergrenze 2.000 Euro und bezieht sich auf jene Förderung, die der österreichische Staat unabhängig von EU-Förderkriterien festlegt. Hier greift der Staat mit 30 Prozent der Preisdifferenz zum Vorjahr ein.

Für eine Förderung im Rahmen der Stufe 2 müssen sich die Energiepreise im Vergleich zum Vorjahr mindestens verdoppelt haben – dann werden 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs mit höchstens 30 Prozent gefördert. Die Zuschussobergrenze beträgt dabei zwei Millionen Euro.

Die Stufe 3 bezieht sich auf einen zusätzlichen Betriebsverlust des Unternehmens, der durch die erhöhten Energiekosten ausgelöst wurde. Die Obergrenze in dieser Stufe beträgt bis zu 25 Millionen Euro.

Stufe 4 betrifft nur ausgewählte Branchen wie bspw. die Stahl-, Glas- oder Zementindustrie, welche einen maximalen Zuschuss von 50 Millionen Euro erwarten können.

Die Diskussionen über ein „Flutlicht-Verbot“ und ein „Heizschwammerl-Verbot“ scheinen nun ebenfalls abgeschlossen zu sein. Während ersteres nicht umgesetzt wird, ist der Einsatz von Heizschwammerl ein Ausschlussgrund der Energieförderung.


Deine ungelesenen Artikel:
23.07.2026

Innovation & Unternehmertum: Jetzt für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026 nominieren oder bewerben

Der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026 zeichnet Frauen unter 35 Jahren für Leistungen im Bereich von Innovation und Unternehmertum in Österreich aus. Einreichungen sind in drei Kategorien bis zum 17. August 2026 möglich. Die Auszeichnung ist mit jeweils 5.000 Euro Preisgeld dotiert.
/artikel/innovation-unternehmertum-jetzt-fuer-den-brigitte-bierlein-frauenpreis-2026-nominieren-oder-bewerben
23.07.2026

Innovation & Unternehmertum: Jetzt für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026 nominieren oder bewerben

Der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026 zeichnet Frauen unter 35 Jahren für Leistungen im Bereich von Innovation und Unternehmertum in Österreich aus. Einreichungen sind in drei Kategorien bis zum 17. August 2026 möglich. Die Auszeichnung ist mit jeweils 5.000 Euro Preisgeld dotiert.
/artikel/innovation-unternehmertum-jetzt-fuer-den-brigitte-bierlein-frauenpreis-2026-nominieren-oder-bewerben
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Energiekostenzuschuss: Regierung präsentiert Details für Unternehmen

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Energiekostenzuschuss: Regierung präsentiert Details für Unternehmen

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Energiekostenzuschuss: Regierung präsentiert Details für Unternehmen

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Energiekostenzuschuss: Regierung präsentiert Details für Unternehmen

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Energiekostenzuschuss: Regierung präsentiert Details für Unternehmen

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Energiekostenzuschuss: Regierung präsentiert Details für Unternehmen

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Energiekostenzuschuss: Regierung präsentiert Details für Unternehmen

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Energiekostenzuschuss: Regierung präsentiert Details für Unternehmen

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Energiekostenzuschuss: Regierung präsentiert Details für Unternehmen