28.09.2022

Energiekostenzuschuss: Regierung präsentiert Details für Unternehmen

Die Bundesregierung hat sich auf einen Energiekostenzuschuss geeinigt. Die Details dazu wurden am Mittwoch im Anschluss an den Ministerrat präsentiert.
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Der Energiekostenzuschuss ist von der Regierung abgeschlossen © focus finder /AdobeStock
Der Energiekostenzuschuss ist von der Regierung abgeschlossen © focus finder /AdobeStock

Die im Zuge des Russland-Ukraine-Kriegs entstandene Energiekrise und damit verbundenen erhöhten Energiekosten sollen mit einem Energiekostenzuschuss der Regierung entschärft werden. Der bereits im Juni 2022 beschlossene Zuschuss wurde inzwischen von 450 Millionen Euro auf insgesamt 1,3 Milliarden Euro erhöht. Am Mittwoch erläuterte die Regierung Umfang und Bedingungen für die Förderung.

Energieintensive Unternehmen

Den Zuschuss erhalten energieintensive Unternehmen und gewerbliche Vereine. Beantragen dürfen ihn dabei all jene, bei denen die jährlichen Energiekosten mindestens drei Prozent des Unternehmensumsatzes ausmachen – bezogen auf den Jahresabschluss 2021 bzw. den Zeitraum von Februar bis September 2022. Diese Grenze entfällt lediglich bei Jahresumsätzen bis zu 700.000 Euro.

Weitere Bedingungen für den Energiekostenzuschuss

Weitere Bedingungen beziehen sich auf den Energieverbrauch im Förderzeitraum. So müssen Bewerber vom „Zeitraum der Gewährung bis zum 31. März 2023“ auf unnötige Außenbeleuchtung, sowie auf die Beheizung von baulich umschlossenen Gastgärten verzichten. Ebenso müssen Unternehmen Energiesparkonzepte vorweisen und sind weiterhin dazu angehalten, erneuerbare Energien zu verwenden.

Wenn man die Förderkriterien erfüllt, müssen sich jeweilige Unternehmen im Zeitraum von Ende Oktober bis Mitte November beim aws Fördermanager registrieren. Infolgedessen muss man die Bestätigung abwarten, bevor man einen Antrag stellen kann. Die aws wickelt den Zuschuss als Förderbank des Bundes im Auftrag des Wirtschaftsministeriums ab.

Vom Zuschuss ausgenommen sind laut Regierung der Banken- und Finanzsektor, energieproduzierende bzw. mineralölverarbeitende Unternehmen, aber auch staatliche Unternehmen.

Vier-Stufen-Modell der Regierung

Für die Förderung wurde ein Vier-Stufen-Modell festgelegt, das sich am EU-Krisenrahmen orientiert. In Stufe 1 beträgt die Zuschussuntergrenze 2.000 Euro und bezieht sich auf jene Förderung, die der österreichische Staat unabhängig von EU-Förderkriterien festlegt. Hier greift der Staat mit 30 Prozent der Preisdifferenz zum Vorjahr ein.

Für eine Förderung im Rahmen der Stufe 2 müssen sich die Energiepreise im Vergleich zum Vorjahr mindestens verdoppelt haben – dann werden 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs mit höchstens 30 Prozent gefördert. Die Zuschussobergrenze beträgt dabei zwei Millionen Euro.

Die Stufe 3 bezieht sich auf einen zusätzlichen Betriebsverlust des Unternehmens, der durch die erhöhten Energiekosten ausgelöst wurde. Die Obergrenze in dieser Stufe beträgt bis zu 25 Millionen Euro.

Stufe 4 betrifft nur ausgewählte Branchen wie bspw. die Stahl-, Glas- oder Zementindustrie, welche einen maximalen Zuschuss von 50 Millionen Euro erwarten können.

Die Diskussionen über ein „Flutlicht-Verbot“ und ein „Heizschwammerl-Verbot“ scheinen nun ebenfalls abgeschlossen zu sein. Während ersteres nicht umgesetzt wird, ist der Einsatz von Heizschwammerl ein Ausschlussgrund der Energieförderung.


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Denise Mayr, Gründerin von topergo © Denise Mayr

Jede:r, der schon einmal auf Jobsuche war, kennt die endlos scheinenden Listen der gängigen Jobportale. Seit Jahrzehnten wird im Web in dieser Form nach Stellen gesucht. Denise Mayr aus Südtirol will der Jobsuche jetzt eine neue Perspektive geben: Mit topergo stellt sie die gängige Darstellung infrage und verlegt die Stellensuche kurzerhand in ein vertrautes Interface: eine interaktive Landkarte à la Google Maps.

Visuelle Standortsuche im Fokus

Das topergo-Webinterface © topergo

Statt vager Ortsangaben markieren Pins die konkreten Arbeitsplätze in der Umgebung. Jobsuchende sollen so auf einen Blick erkennen, welche Stellen in der Nachbarschaft offen sind. „Mir persönlich war das Listen-System zu unübersichtlich. Das gibt es im Grunde seit den 2000ern unverändert“, erklärt die Gründerin im Gespräch. Die Bewerbung erfolgt mit einem Klick: Über den Button öffnet sich direkt der Mail-Client mit vordefiniertem Betreff. Registrieren müsse man sich laut Mayr nicht.

Auch die umgekehrte Richtung ist vorgesehen: Arbeitssuchende können sich als Symbole auf der Karte sichtbar machen, damit Betriebe sie direkt ansprechen. Aktuell dominieren vor allem Inserate aus der Gastronomie und der IT-Branche, wie die Gründerin uns im Gespräch schildert.

B2B-Modell soll monetarisieren

Für Jobsuchende soll das Angebot dauerhaft kostenlos bleiben. Das Geschäftsmodell richtet sich laut der Gründerin rein an Arbeitgeber: Um die Plattform zu etablieren und eine hohe Angebotsdichte zu erreichen, seien die ersten 1.000 Pins gratis. Anschließend sei geplant, dass Betriebe ein monatliches Modell pro Stellen-Pin zahlen, ergänzt durch Premium-Optionen zur optischen Hervorhebung.

Neben einer nativen App mit integriertem Job-Alert für Pendler steht laut Mayr die geografische Expansion im Fokus: Nach dem Start in Südtirol ist der Ausbau nach Österreich, Deutschland und schließlich ganz Europa geplant.

Eigeninitiative neben dem Klassenzimmer

„Mich interessiert es extrem, Dinge zu schaffen. Ich lebe dafür“, betont die 18-jährige Gründerin, die kurz vor der Matura steht. Ohne Investoren oder Team will sie die Skalierung nun aus eigener Kraft weiter vorantreiben.

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