22.12.2022

Wie die Reaktionen auf den Energiekostenzuschuss & das Energieeffizienzgesetz ausfallen

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler und Wirtschaftsminister Martin Kocher präsentierten am Donnerstag den Energiekostenzuschuss 2 für Unternehmen. Zudem geht das neue Energieeffizienzgesetz in Begutachtung.
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(c) Christopher Dunker

Bereits am Mittwoch kündigten Bundeskanzler Karl Nehammer und Vizekanzler Werner Kogler nach dem Ministerrat an, dass die Regierung noch vor Weihnachten das Energieeffizienzgesetz präsentieren wird. Nur einen Tag später war es am Donnerstag nun soweit: Klimaschutzministerin Leonore Gewessler stellte die ersten Eckpunkte des Gesetzesentwurfs vor, der nun in Begutachtung geht. Das Gesetz sieht vor, dass der gesamte Energieverbrauch in Österreich bis 2030 um rund ein Fünftel gesenkt wird. Von derzeit 310 Terawattstunden soll der Gesamtverbrauch hierzulande auf 255 Terawattstunden sinken.

Finanzielle Unterstützung & Energie-Audits für große Unternehmen

Neben privaten Haushalten sollen künftig auch Unternehmen mit insgesamt 190 Millionen Euro pro Jahr unterstützt werden, um entsprechende Maßnahmen im Bereich der Energieeffizienz zu setzen. Als Beispiel nannte die Ministerin die Gebäudesanierung oder Einsatz von Maschinen, die künftig weniger Energie verbrauchen. Weiters sollen „große Unternehmen“ laut Gewessler in Zukunft dazu verpflichtet werden, sogenannte Energie-Audits durchzuführen. Ab welcher Größe Unternehmen davon konkret betroffen sind, steht allerdings noch nicht fest. So viel ist jedoch bereits bekannt: Die E-Control soll künftig als zuständige Behörde die Einsparungen überwachen.

Zudem sollen auch die Bundesländer künftig einen Beitrag leisten, indem beispielsweise Standards in der Bauordnung festgeschrieben werden. Für eine Beschlussfassung des Gesetzes benötigt die Bundesregierung im Parlament allerdings eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Mit dem geplanten Gesetz soll Österreich einer EU-weiten Vorgabe nachkommen, die bereits seit längerem überfällig ist. So brachte der Verzug Österreich zuletzt ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Bereits seit zwei Jahren verhandelten die beiden Regierungsparteien ÖVP und die Grünen über das entsprechende Gesetz.

Die Reaktionen auf den präsentierten Gesetzesentwurf fallen gemischt aus. Von Seiten der Industriellen Vereinigung (IV) wird der Gesetzesentwurf begrüßt. So heißt es in einer Aussendung: „Besonders begrüßenswert ist dabei die Abkehr des diskutierten Lieferantenverpflichtungssystem, hin zu einem Anreizsystem mit entsprechend dotiertem Fördertopf für betriebliche Energieeffizienzmaßnahmen“. Die Umweltschutzorganisation Global 2000 spricht hingegen von einem Minimalkompromiss. „Die bisher enthaltene sogenannte Lieferantenverpflichtung fällt im aktuellen Entwurf weg. Sie war bisher das Herzstück und verpflichtete Energielieferanten dazu, bei ihren Kund:innen Energieeinsparmaßnahmen zu finanzieren“, so Global 2000 kurz nach der Präsentation des Entwurfs.

Energiekostenzuschuss 2 vorgestellt

Neben dem Energieeffizienzgesetz stellte die Regierung am Donnerstag zudem die weitere Vorgehensweise in Bezug auf den Energiekostenzuschuss vor, der energieintensive Unternehmen wegen der gestiegenen Preise für Strom, Erdgas und Treibstoffe entlasten soll. Laut Wirtschaftsminister Martin Kocher wird der bereits bestehende Energiekostenzuschuss 1 bis Ende des Jahres verlängert. So wird der ursprüngliche Förderzeitraum (Feber-September) bis Ende Dezember 2022 erweitert.

Zudem präsentierte der Wirtschaftsminister erste Eckpunkte zum Energiekostenzuschuss 2, der von 1. Jänner bis 31. Dezember 2023 gelten soll. Insgesamt wird es fünf Förderstufen geben, wobei pro Unternehmen Zuschüsse von 3000 Euro bis 150 Millionen Euro ausbezahlt werden. Die Förderanträge können wieder über den aws Fördermanager gestellt werden. Von der Förderung ausgenommen sind staatliche, sowie energieproduzierende und mineralölverarbeitende Betriebe. Laut Kocher soll der Energiekostenzuschuss 2 das Budget im mittleren bis hohen einstelligen Milliardenbereich belasten.

Die Reaktionen auf den Energiekostenzuschuss

Von Seiten der Wirtschaftskammer wird die Ausweitung des Energkiekostenzuschusses begrüßt. „Wir haben seit Monaten auf einen großen Wurf bei den Energiehilfen gedrängt und Planungssicherheit für die Betriebe eingefordert. Die erfolgreich ausverhandelten Energiehilfen stärken den Standort. Im Vergleich mit Deutschland haben Österreichs Betriebe jetzt eine bessere Ausgangslage“, so WKÖ-Präsident Harald Mahrer. So sieht das deutsche Modell einen generellen Strom- und Gaspreisdeckel vor.

Auch die Direktorin des Wirtschaftsforschungsinstituts EcoAustria Monika Köppl-Turyna begrüßt den jüngsten Schritt der Bundesregierung: „Es ist erfreulich, dass Österreich beim Energiekostenzuschuss nachgelegt hat. Der Doppelwumms in Deutschland hat ein rasches Reagieren darauf erfordert. Allerdings wäre es wenig zielführend, das deutsche Modell eines generellen Strom- und Gaspreisdeckels einfach zu übernehmen.“ Dennoch sieht sie auch Verbesserungspotential. So könnte man etwa die Höhe der Förderung mit der Energieintensität ansteigen lassen, um die Treffsicherheit zu erhöhen. „Die starke Konzentration des Fördervolumens auf Wirtschaftsbereiche, die Kostensteigerungen weitergeben können, ist kritisch zu sehen“, so Köppl-Turyna .

Kritik in Bezug auf den Energiekostenzuschuss kam hingegen von Seiten der SPÖ, die sich für einen Gaspreisdeckel nach deutschem Vorbild ausspricht. Viele Unternehmen, so SPÖ-Wirtschaftssprecher Christoph Matznetter, hätten schon den Energiekostenzuschuss 1 nicht beantragt, weil das System viel zu kompliziert sei. „In Deutschland sinken mit 1. Jänner 2023 die Energiekosten für Haushalte und Wirtschaft, ohne dass diese dafür komplizierte Anträge stellen müssen“, so Matznetter.


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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
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Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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