22.12.2022

Wie die Reaktionen auf den Energiekostenzuschuss & das Energieeffizienzgesetz ausfallen

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler und Wirtschaftsminister Martin Kocher präsentierten am Donnerstag den Energiekostenzuschuss 2 für Unternehmen. Zudem geht das neue Energieeffizienzgesetz in Begutachtung.
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(c) Christopher Dunker

Bereits am Mittwoch kündigten Bundeskanzler Karl Nehammer und Vizekanzler Werner Kogler nach dem Ministerrat an, dass die Regierung noch vor Weihnachten das Energieeffizienzgesetz präsentieren wird. Nur einen Tag später war es am Donnerstag nun soweit: Klimaschutzministerin Leonore Gewessler stellte die ersten Eckpunkte des Gesetzesentwurfs vor, der nun in Begutachtung geht. Das Gesetz sieht vor, dass der gesamte Energieverbrauch in Österreich bis 2030 um rund ein Fünftel gesenkt wird. Von derzeit 310 Terawattstunden soll der Gesamtverbrauch hierzulande auf 255 Terawattstunden sinken.

Finanzielle Unterstützung & Energie-Audits für große Unternehmen

Neben privaten Haushalten sollen künftig auch Unternehmen mit insgesamt 190 Millionen Euro pro Jahr unterstützt werden, um entsprechende Maßnahmen im Bereich der Energieeffizienz zu setzen. Als Beispiel nannte die Ministerin die Gebäudesanierung oder Einsatz von Maschinen, die künftig weniger Energie verbrauchen. Weiters sollen “große Unternehmen” laut Gewessler in Zukunft dazu verpflichtet werden, sogenannte Energie-Audits durchzuführen. Ab welcher Größe Unternehmen davon konkret betroffen sind, steht allerdings noch nicht fest. So viel ist jedoch bereits bekannt: Die E-Control soll künftig als zuständige Behörde die Einsparungen überwachen.

Zudem sollen auch die Bundesländer künftig einen Beitrag leisten, indem beispielsweise Standards in der Bauordnung festgeschrieben werden. Für eine Beschlussfassung des Gesetzes benötigt die Bundesregierung im Parlament allerdings eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Mit dem geplanten Gesetz soll Österreich einer EU-weiten Vorgabe nachkommen, die bereits seit längerem überfällig ist. So brachte der Verzug Österreich zuletzt ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Bereits seit zwei Jahren verhandelten die beiden Regierungsparteien ÖVP und die Grünen über das entsprechende Gesetz.

Die Reaktionen auf den präsentierten Gesetzesentwurf fallen gemischt aus. Von Seiten der Industriellen Vereinigung (IV) wird der Gesetzesentwurf begrüßt. So heißt es in einer Aussendung: “Besonders begrüßenswert ist dabei die Abkehr des diskutierten Lieferantenverpflichtungssystem, hin zu einem Anreizsystem mit entsprechend dotiertem Fördertopf für betriebliche Energieeffizienzmaßnahmen”. Die Umweltschutzorganisation Global 2000 spricht hingegen von einem Minimalkompromiss. “Die bisher enthaltene sogenannte Lieferantenverpflichtung fällt im aktuellen Entwurf weg. Sie war bisher das Herzstück und verpflichtete Energielieferanten dazu, bei ihren Kund:innen Energieeinsparmaßnahmen zu finanzieren”, so Global 2000 kurz nach der Präsentation des Entwurfs.

Energiekostenzuschuss 2 vorgestellt

Neben dem Energieeffizienzgesetz stellte die Regierung am Donnerstag zudem die weitere Vorgehensweise in Bezug auf den Energiekostenzuschuss vor, der energieintensive Unternehmen wegen der gestiegenen Preise für Strom, Erdgas und Treibstoffe entlasten soll. Laut Wirtschaftsminister Martin Kocher wird der bereits bestehende Energiekostenzuschuss 1 bis Ende des Jahres verlängert. So wird der ursprüngliche Förderzeitraum (Feber-September) bis Ende Dezember 2022 erweitert.

Zudem präsentierte der Wirtschaftsminister erste Eckpunkte zum Energiekostenzuschuss 2, der von 1. Jänner bis 31. Dezember 2023 gelten soll. Insgesamt wird es fünf Förderstufen geben, wobei pro Unternehmen Zuschüsse von 3000 Euro bis 150 Millionen Euro ausbezahlt werden. Die Förderanträge können wieder über den aws Fördermanager gestellt werden. Von der Förderung ausgenommen sind staatliche, sowie energieproduzierende und mineralölverarbeitende Betriebe. Laut Kocher soll der Energiekostenzuschuss 2 das Budget im mittleren bis hohen einstelligen Milliardenbereich belasten.

Die Reaktionen auf den Energiekostenzuschuss

Von Seiten der Wirtschaftskammer wird die Ausweitung des Energkiekostenzuschusses begrüßt. “Wir haben seit Monaten auf einen großen Wurf bei den Energiehilfen gedrängt und Planungssicherheit für die Betriebe eingefordert. Die erfolgreich ausverhandelten Energiehilfen stärken den Standort. Im Vergleich mit Deutschland haben Österreichs Betriebe jetzt eine bessere Ausgangslage”, so WKÖ-Präsident Harald Mahrer. So sieht das deutsche Modell einen generellen Strom- und Gaspreisdeckel vor.

Auch die Direktorin des Wirtschaftsforschungsinstituts EcoAustria Monika Köppl-Turyna begrüßt den jüngsten Schritt der Bundesregierung: “Es ist erfreulich, dass Österreich beim Energiekostenzuschuss nachgelegt hat. Der Doppelwumms in Deutschland hat ein rasches Reagieren darauf erfordert. Allerdings wäre es wenig zielführend, das deutsche Modell eines generellen Strom- und Gaspreisdeckels einfach zu übernehmen.” Dennoch sieht sie auch Verbesserungspotential. So könnte man etwa die Höhe der Förderung mit der Energieintensität ansteigen lassen, um die Treffsicherheit zu erhöhen. “Die starke Konzentration des Fördervolumens auf Wirtschaftsbereiche, die Kostensteigerungen weitergeben können, ist kritisch zu sehen”, so Köppl-Turyna .

Kritik in Bezug auf den Energiekostenzuschuss kam hingegen von Seiten der SPÖ, die sich für einen Gaspreisdeckel nach deutschem Vorbild ausspricht. Viele Unternehmen, so SPÖ-Wirtschaftssprecher Christoph Matznetter, hätten schon den Energiekostenzuschuss 1 nicht beantragt, weil das System viel zu kompliziert sei. “In Deutschland sinken mit 1. Jänner 2023 die Energiekosten für Haushalte und Wirtschaft, ohne dass diese dafür komplizierte Anträge stellen müssen”, so Matznetter.


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FlexCo Aws netidee
(c) AdobeStock

Die FlexCo habe sich “erfolgreich etabliert”, heißt es in einer Aussendung, die das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) heute ausschickte. Dazu die Zahl ein Jahr nach Start der neuen Rechtsform: “rund 800” FlexCos – konkret 784 wurden seit der Einführung gegründet. “Die Zahl zeigt, dass diese neue Möglichkeit bereits gut angenommen wird”, wird dazu Wirtschaftsminister Martin Kocher zitiert. Die Rechtsform werde nicht nur von Startups, sondern auch von anderen kleinen und mittleren Unternehmen genutzt.

FlexCo- und GmbH-Gründungen im Verhältnis 1:17

Setzt man die nun kommunizierte Zahl in den Kontext, kann man allerdings zumindest noch einiges an Luft nach oben attestieren. Den etwas weniger als 800 gegründeten FlexCos stehen laut Daten der “Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes” (EVI) mehr als 13.500 GmbH-Neugründungen zwischen 1. Jänner und 31. Dezember 2024 gegenüber. Auf eine FlexCo-Gründung kamen im Vorjahr also rund 17 GmbH-Gründungen.

Steigerung um 27 Prozent im zweiten Halbjahr

Zudem gab es nur eine moderate Steigerung bei den FlexCo-Gründungen vom ersten auf das zweite Halbjahr. 336 FlexCos wurden von Jänner bis Ende Juni 2024 gegründet, neun GmbHs in FlexCos umgewandelt, wie brutkasten im Sommer berichtete. Entsprechend kamen im zweiten Halbjahr 439 FlexCo-Neu- bzw. Umgründungen hinzu. Das entspricht einer Steigerung um 27 Prozent. Von einem Boom der neuen Rechtsform kann also jedenfalls nach einem Jahr nicht die Rede sein.

Durchsetzung im Lauf der nächste Jahre?

Doch was nicht ist, kann freilich noch werden. Startup-Anwalt und FlexCo-Experte Keyvan Rastegar schätzte gegenüber brutkasten schon bei der FlexCo-Halbjahresbilanz im Sommer 2024, dass die Durchsetzung der neuen Gesellschaftsform einige Jahre dauern dürfte: “Ich persönlich gehe davon aus, dass der österreichische Markt erst überhaupt vom Neuen erfahren und die Änderungen verstehen muss, bis eine gewisse Vertrautheit einkehrt und dann die Mühlen unaufhaltsam mahlen.”

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