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Bereits am Mittwoch kündigten Bundeskanzler Karl Nehammer und Vizekanzler Werner Kogler nach dem Ministerrat an, dass die Regierung noch vor Weihnachten das Energieeffizienzgesetz präsentieren wird. Nur einen Tag später war es am Donnerstag nun soweit: Klimaschutzministerin Leonore Gewessler stellte die ersten Eckpunkte des Gesetzesentwurfs vor, der nun in Begutachtung geht. Das Gesetz sieht vor, dass der gesamte Energieverbrauch in Österreich bis 2030 um rund ein Fünftel gesenkt wird. Von derzeit 310 Terawattstunden soll der Gesamtverbrauch hierzulande auf 255 Terawattstunden sinken.
Finanzielle Unterstützung & Energie-Audits für große Unternehmen
Neben privaten Haushalten sollen künftig auch Unternehmen mit insgesamt 190 Millionen Euro pro Jahr unterstützt werden, um entsprechende Maßnahmen im Bereich der Energieeffizienz zu setzen. Als Beispiel nannte die Ministerin die Gebäudesanierung oder Einsatz von Maschinen, die künftig weniger Energie verbrauchen. Weiters sollen “große Unternehmen” laut Gewessler in Zukunft dazu verpflichtet werden, sogenannte Energie-Audits durchzuführen. Ab welcher Größe Unternehmen davon konkret betroffen sind, steht allerdings noch nicht fest. So viel ist jedoch bereits bekannt: Die E-Control soll künftig als zuständige Behörde die Einsparungen überwachen.
Zudem sollen auch die Bundesländer künftig einen Beitrag leisten, indem beispielsweise Standards in der Bauordnung festgeschrieben werden. Für eine Beschlussfassung des Gesetzes benötigt die Bundesregierung im Parlament allerdings eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Mit dem geplanten Gesetz soll Österreich einer EU-weiten Vorgabe nachkommen, die bereits seit längerem überfällig ist. So brachte der Verzug Österreich zuletzt ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Bereits seit zwei Jahren verhandelten die beiden Regierungsparteien ÖVP und die Grünen über das entsprechende Gesetz.
Die Reaktionen auf den präsentierten Gesetzesentwurf fallen gemischt aus. Von Seiten der Industriellen Vereinigung (IV) wird der Gesetzesentwurf begrüßt. So heißt es in einer Aussendung: “Besonders begrüßenswert ist dabei die Abkehr des diskutierten Lieferantenverpflichtungssystem, hin zu einem Anreizsystem mit entsprechend dotiertem Fördertopf für betriebliche Energieeffizienzmaßnahmen”. Die Umweltschutzorganisation Global 2000 spricht hingegen von einem Minimalkompromiss. “Die bisher enthaltene sogenannte Lieferantenverpflichtung fällt im aktuellen Entwurf weg. Sie war bisher das Herzstück und verpflichtete Energielieferanten dazu, bei ihren Kund:innen Energieeinsparmaßnahmen zu finanzieren”, so Global 2000 kurz nach der Präsentation des Entwurfs.
Energiekostenzuschuss 2 vorgestellt
Neben dem Energieeffizienzgesetz stellte die Regierung am Donnerstag zudem die weitere Vorgehensweise in Bezug auf den Energiekostenzuschuss vor, der energieintensive Unternehmen wegen der gestiegenen Preise für Strom, Erdgas und Treibstoffe entlasten soll. Laut Wirtschaftsminister Martin Kocher wird der bereits bestehende Energiekostenzuschuss 1 bis Ende des Jahres verlängert. So wird der ursprüngliche Förderzeitraum (Feber-September) bis Ende Dezember 2022 erweitert.
Zudem präsentierte der Wirtschaftsminister erste Eckpunkte zum Energiekostenzuschuss 2, der von 1. Jänner bis 31. Dezember 2023 gelten soll. Insgesamt wird es fünf Förderstufen geben, wobei pro Unternehmen Zuschüsse von 3000 Euro bis 150 Millionen Euro ausbezahlt werden. Die Förderanträge können wieder über den aws Fördermanager gestellt werden. Von der Förderung ausgenommen sind staatliche, sowie energieproduzierende und mineralölverarbeitende Betriebe. Laut Kocher soll der Energiekostenzuschuss 2 das Budget im mittleren bis hohen einstelligen Milliardenbereich belasten.
Die Reaktionen auf den Energiekostenzuschuss
Von Seiten der Wirtschaftskammer wird die Ausweitung des Energkiekostenzuschusses begrüßt. “Wir haben seit Monaten auf einen großen Wurf bei den Energiehilfen gedrängt und Planungssicherheit für die Betriebe eingefordert. Die erfolgreich ausverhandelten Energiehilfen stärken den Standort. Im Vergleich mit Deutschland haben Österreichs Betriebe jetzt eine bessere Ausgangslage”, so WKÖ-Präsident Harald Mahrer. So sieht das deutsche Modell einen generellen Strom- und Gaspreisdeckel vor.
Auch die Direktorin des Wirtschaftsforschungsinstituts EcoAustria Monika Köppl-Turyna begrüßt den jüngsten Schritt der Bundesregierung: “Es ist erfreulich, dass Österreich beim Energiekostenzuschuss nachgelegt hat. Der Doppelwumms in Deutschland hat ein rasches Reagieren darauf erfordert. Allerdings wäre es wenig zielführend, das deutsche Modell eines generellen Strom- und Gaspreisdeckels einfach zu übernehmen.” Dennoch sieht sie auch Verbesserungspotential. So könnte man etwa die Höhe der Förderung mit der Energieintensität ansteigen lassen, um die Treffsicherheit zu erhöhen. “Die starke Konzentration des Fördervolumens auf Wirtschaftsbereiche, die Kostensteigerungen weitergeben können, ist kritisch zu sehen”, so Köppl-Turyna .
Kritik in Bezug auf den Energiekostenzuschuss kam hingegen von Seiten der SPÖ, die sich für einen Gaspreisdeckel nach deutschem Vorbild ausspricht. Viele Unternehmen, so SPÖ-Wirtschaftssprecher Christoph Matznetter, hätten schon den Energiekostenzuschuss 1 nicht beantragt, weil das System viel zu kompliziert sei. “In Deutschland sinken mit 1. Jänner 2023 die Energiekosten für Haushalte und Wirtschaft, ohne dass diese dafür komplizierte Anträge stellen müssen”, so Matznetter.