30.05.2022

So viel Energie könnte die Industrie durch Digitalisierung sparen

Eine kürzlich abgeschlossene Studie der Österreichischen Energieagentur und des Fachverbandes der Elektro- und Elektronikindustrie zeigt das Einsparungspotenzial durch digitale Technologien in der Industrie bis 2040 auf. Laut Prognose könnte der Energieverbrauch um 15 Prozent reduziert werden.
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(c) AdobeStock

Digitalisierung und die Anwendung von IKT könnten nachhaltig ausgerichtet einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und Klimaschutz in Österreich leisten. Zu diesem Schluss kommt eine im April 2022 abgeschlossene Studie der Österreichischen Energieagentur und des Fachverbandes der Elektro- und Elektronikindustrie. In der Analyse werden die Potenziale für eine Energieeinsparung und Treibhausgas-Emissionen durch Digitalisierungsanwendungen in Österreich im Jahr 2040 untersucht. Neben den Bereichen Verkehr, Haushalt, Dienstleistungen, Landwirtschaft nimmt die Studie auch Bezug auf den Sektor der Industrie.

Energieeinsparung durch Prozessautomatisierung & digitale Zwillinge

Im Rahmen der Studie wird unter anderem die Automatisierung von Prozessen, Digitalisierung von Motorensystemen, der Einsatz von Industrierobotern & digitalen Zwillingen sowie die additive Fertigung (3D-Druck) berücksichtigt. Vergleichsweise hohe Einsparungspotentiale sind demnach im Bereich der Prozessautomatisierung und beim Einsatz von digitalen Zwillingen zu erwarten, wobei die Einsparungspotentiale anhand von drei Szenarien (siehe Min, Max, Min) prognostiziert werden. Im Referenzszenario, welches als Basis für die Berechnungen der Digitalisierungseffekte dient, wird laut der Energieagentur bereits eine weitreichende Unabhängigkeit von Öl, Kohle und Erdgas (Dekarbonisierung) bis zum Jahr 2040 berücksichtigt.

(c) Austrian Energy Agency

Durch den Einsatz von Simulationen und digitalen Zwillingen könnten laut der Prognose im Maximal-Szenario bis zu 4000 Gigawattstunden Energie eingespart werden, was einer Einsparung von rund zehn Prozent entspricht. Dazu heißt es: „Digitale Zwillinge können durch Simulation die Produktqualität erhöhen und Produktionsprozesse verbessern oder Produktionsprozesse schneller und optimiert gestalten. Dies kann zu einer Steigerung der Energie und Ressourceneffizienz führen“. Bei der Prozessautomatisierung beträgt das Einsparungspotential bis zu 15 Prozent.

Auch in Bezug auf das Einsparungspotential von Treibhausgas-Emissionen nimmt die Studie Bezug. Die 4000 Gigawattstunden würden demnach rund eine Million Tonnen an CO2-Äquivalenten entsprechen. Aktuell beträgt der Ausstoß der Industrie in Österreich laut Umweltbundesamt rund 35 Millionen Tonnen an CO2-Äquivalenten.

Plattform Industrie 4.0

Welche Potentiale die Industrie 4.0 für eine ressourceneffizienten Wirtschaft haben kann, wird aktuell auch von Expert:innen am 6. Summit Industrie 4.0 diskutiert. Im Vorfeld der Konferenz wurden unter anderem aktuellen Aktivitäten rund um die Plattform Industrie 4.0 vorgestellt, die sich hierzulande seit ihrer Gründung im Jahr 2015 als Kompetenzträger zum Thema Industrie 4.0 etabliert hat. Die Plattform zählt aktuell rund 70 Mitglieder:innen – darunter die wichtigsten Institutionen und Unternehmen aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. Erst im vergangen Jahr wurde eine eigene Expertengruppe für „Ressourcen- und Energieeffizienz“ geschaffen. Diese soll nun weitere Handlungsvorschläge für die Industrie erarbeiten.


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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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