25.11.2024
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Endgültiger Pivot zu Agentur: Ahoi Kapptn! dreht Butleroy-App ab

2017 als myAlfred gestartet kommt nun das Aus für die App Butleroy. Schon seit 2020 fokussieren sich die Gründer mit Ahoi Kapptn! auf das Agentur-Geschäft.
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Das Ahoi Kapptn! Gründer-Team v.l.n.r.: Gregor Pichler, Simon Kapl, Philipp Baldauf, Philipp Jahoda | (c) Stefan Beiganz
Das Ahoi Kapptn! Gründer-Team v.l.n.r.: Gregor Pichler, Simon Kapl, Philipp Baldauf, Philipp Jahoda | (c) Stefan Beiganz

Ein Butler für jeden in App-Form – mit dieser Ansage startete 2017 die App myAlfred – brutkasten berichtete damals. Schon im Jahr darauf, 2018 folgte – gemeinsam mit einem Investment – das Rebranding des Linzer Startups auf Butleroy. Wieder ein Jahr später, 2019, folgte ein Produkt-Pivot zum reinen Termin-Manager. Und 2020 schließlich – im Lichte der Coronakrise – starteten die Gründer mit Ahoi Kapptn! eine Agentur, der sie fortan den Großteil ihrer Aufmerksamkeit widmeten – brutkasten berichtete. Wie nun bekanntgegeben wurde, wird die App Butleroy mit Jahresende endgültig abgedreht. Aus dem App-Store wurde sie bereits entfernt.

Keine Zeit für Butleroy-Wartung

Den Grund für das Aus beschreibt Co-Founder Philipp Baldauf auf brutkasten-Anfrage kurz und knapp: „Ahoi Kapptn! hat sich gut entwickelt, sodass für die Wartung von Butleroy keine Zeit mehr war.“ In einer Aussendung dazu räumt Co-Founder Gregor Pichler aber ein: „Die Entscheidung, die Butleroy-App aus dem App Store zu nehmen, fiel uns nicht leicht.“

Mehrfach von Apple ausgezeichnet

Baldauf führt dort auch einige Erfolge aus den vergangenen Jahren an: „Wir sind stolz darauf, dass die App mehrfach von Apple ausgezeichnet und gefeatured wurde und unseren Nutzer:innen geholfen hat, ihren Zeitplan zu optimieren. Während unseres aufregenden Wachstums konnten wir eine bedeutende Community von treuen Kunden aufbauen, die uns bei jedem Schritt unterstützten.“ In der Corona-Pandemie sei man dann aber „mit einigen Finanzierungsherausforderungen“ konfrontiert gewesen.

Verkauf und Fortführung von Butleroy-App noch nicht vom Tisch

Eine möglicher Verkauf und damit eine Fortführung von Butleroy steht noch im Raum, wie Pichler anmerkt: „Gleichzeitig prüfen wir, wie sich die Technologien und das Know-how von Butleroy in neuen Kontexten oder Partnerschaften sinnvoll nutzen lassen – und freuen uns dabei über Gespräche mit möglichen Interessenten.“ Man habe sogar eine Anfrage von einem potenziellen US-Käufer gehabt, verrät Baldauf auf Rückfrage, „da ist es allerdings an den Verhandlungen gescheitert.“

50 Prozent Umsatzwachstum und Red Bull und Bundesliga als Neukunden von Ahoi Kapptn!

Ahoi Kapptn! vermeldete indessen bereits vergangenes Jahr siebenstellige Umsätze im Digital-Agentur-Geschäft. „Wir steuern dieses Jahr auf knapp 50 Prozent Umsatzwachstum zu“, sagt Baldauf. Auch das Team habe man 2024 um fünf Personen erweitert. Neben anderen habe man zudem Red Bull und die österreichische Bundesliga als neue Referenzkunden gewonnen. Sie kommen zu Namen wie Florian Gschwandtner, ÖFB (Österreichischer Fußball Bund), ROTAX, Linde Verlag und LASK dazu.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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