Empower Austria: goodbag erzählt über die Erfahrung mit der Initiative
Die Initiative Empower Austria vermittelt Studierende aus der ganzen Welt als Praktikanten an österreichische Startups. Wir haben das Wiener Social Startup goodbag zu deren Erfahrungen damit befragt.
Die Initiative Empower Austria der internationalen Organisation AIESEC (ursprünglich eine Abkürzung für „Association Internationale des Étudiants en Sciences Économiques et Commerciales“) vermittelt Studierende aus der ganzen Welt als Praktikanten an österreichische Startups. Sie verbringen dabei jeweils drei Monate beim Jungunternehmen. Während die Studierenden internationale Arbeitserfahrung sammeln können, profitieren die Startups von der Expertise aus anderen Ländern, vom interkulturellen Austausch und nicht zuletzt vom für sie sehr kostengünstigen Arbeitsverhältnis. Das Wiener Social Startup goodbag kam über die Initiative an ihren Praktikanten Axel. Wir haben nachgefragt, wie es gelaufen ist und was goodbag vom Empower Austria-Programm hatte.
Zunächst bitte ein kurzer Pitch: Was ist „goodbag“?
Eine smarte Mehrwegtragetasche, die Menschen dazu motiviert ihre eigene Tasche mitzunehmen. Wir wollen Umweltschutz ganz einfach machen und Leute dazu motivieren gute Handlungen in ihrem täglichen Leben zu setzen. Als ersten kleinen Schritt gibt es eine Tasche mit einem NFC-Chip und jedes Mal wenn sie in einem Geschäft verwendet wird, bekommt der Kunde einen speziellen Rabatt bzw. spezielle Goodies. Zugleich fließt bei jedem Einkauf eine kleine Spende in Wiederaufforstungsprojekte. Es gibt eine Liste, wo die Unternehmen aufgelistet sind und dort kann man die Rabatte nachsehen. Und wie viele Bäume das Projekt insgesamt schon gepflanzt hat. Das Unternehmen wurde Ende 2015 gegründet.
Wie ist es zur Kooperation mit dem Projekt Empower Austria gekommen?
Es gab eine direkte Ansprache und Anfrage seitens der AIESEC.
Was ist euch besonders wichtig, wenn es darum geht, Praktikanten auszusuchen/ aufzunehmen?
Nachdem wir ein relativ kleines Team sind, ist es wichtig, dass die Person selbstständig handelt. Gleich ein eigenes Aufgabengebiet oder eigene Projekte nach kurzer Einschulung übernehmen kann. Wir brauchen jetzt nicht einen Praktikanten, dem man ständig über die Schulter schauen muss. Der Praktikant soll schnell eigene Verantwortung übernehmen können. Der Praktikant soll sich in einem kleinen Unternehmen wohlfühlen. Er muss in einem Team arbeiten können, wo nicht alles genau wie in einem großen Unternehmen vorgegeben ist. Dafür bleibt ihm einiges an Spielraum, sich einbringen zu können. Durchaus aus auch spontan zu reagieren.
Welche Eigenschaften sollte ein Praktikant aufweisen?
Eigeninitiative, Selbstbewusstsein, Teamfähigkeit, Sprachen (Englisch Voraussetzung, Deutsch im Idealfall, aber nicht notwendig).
Was war euer Grund für die Entscheidung mit internationalen Praktikanten zu arbeiten?
Ein Blick von außen ist immer von großen Nutzen. Man kann von einem Erfahrungsschatz profitieren, wenn die Person aus einem anderen Umfeld kommt. Auch vielleicht andere Dinge, die die Person aus dem eigenen Umfeld und aus der eigenen Ausbildung mitnimmt. In die Zukunft gerichtet, geht es auch darum, andere Ansprechpersonen für die zukünftige Expansion in die europäischen Nachbarländern zu finden.
Wie konnte Axel zu eurem Startup beitragen?
Axel hat gleich zu Beginn selbstständig ein Projekt übernommen. Nämlich einen zusätzlichen Lieferanten für unsere Taschen zu finden. Ein adoptiertes Modell zu kreieren. Da hat er an die hundert Lieferanten gescreent, sehr viele Anfragen bekommen. Die Lieferanten wurden nach Preis, Qualität und Souvernität gerankt. Samples und Anforderungsdokumente wurden erstellt. Er hat zudem mit Google Analytics und Adwords marketingmäßig erkundet, was es für Möglichkeiten zu optimieren gibt. Er hat einen Marketingplan aufgesetzt, der Bestandteil des Businessplans sein kann, aber auch noch stärker in die Tiefe gehen kann. Axel hat Modelle gezeigt, die er in seinem Studium gelernt hat, um Marketingpläne zu erstellen und das ganze Marketingthema zu analysieren.
Würdest du Empower Austria weiterempfehlen? Und wenn ja, warum?
Ja, erfahrungsgemäß ist der Prozess sehr gut gelaufen und es war eine gute Auswahl. Die passende Person wurde gefunden, das Preis-Leistungsverhältnis ist super. Drei Monate ist eine Dauer die Sinn macht, man kann sich in drei Monaten eingewöhnen. Das Programm ist von den Rahmenbedingungen her sehr gut gewählt.
Wann hat sich für dich gezeigt, dass es erforderlich ist, die Mitarbeiterzahl zu vergrößern?
Wenn man nicht mehr alles selber machen kann. Etwa Strukturieren und Arbeitspakete verpacken. Wenn man wachsen will, dann braucht man zusätzliche Kräfte.
Welches ist das größte Hindernis für ein Startup beim einstellen neuer Mitarbeiter?
Die Finanzierung. Lohn und Nebenkosten sind sehr hoch für ein Startup. Man kann mit großen Firmen schwer mithalten, das selbe Gehalt zahlen zu können. Dafür kann man aber andere Erfahrungen bieten. Es ist schade, wie wenig von dem Geld, was man als Firma zahlt, dann tatsächlich beim Angestellten ankommt.
Wie hältst du deine Mitarbeiter engagiert, für das Erreichen eines gemeinsamen Ziels?
Die Mitarbeiter sollen über die Ziele im Unternehmen Bescheid wissen. Sie sollen die Idee mittragen, damit sie eine innere Motivation bekommen und sich mit der Idee auch identifizieren können. Der Erfolg des Startups soll ihnen auch wichtig sein. Das ist der Unterschied zu Großkonzernen: Man sieht dort den persönlichen Aufwand nicht direkt, jedoch spürt man bei der Mitarbeit in einem Startup die Verantwortung und sieht den Output der eigenen Arbeit. Es geht um Selbstwirksamkeit als innerer Motivator.
Welche HR-Struktur wendet ihr an?
Demokratische, flache Hierarchien. Goodbag ist in Teams organisiert, etwa Sales und Technik. Es gibt wöchentliche Treffen. Mitarbeiter müssen sich nicht unbedingt immer treffen. Einige arbeiten auch im home office.
Wie stellst du sicher, dass sich deine Mitarbeiter fortwährend persönlich sowie professionel weiterentwickeln?
Die meisten Mitarbeiter die wir haben, studieren nebenbei, arbeiten Teilzeit. Es ist für sie wertvoll, dass sie Themen, die sie theoretisch im Studium erwerben, dann im Startup praktisch anwenden können. Sie können auch gleichzeitig Praxisbeispiele in die Universität tragen und Falllösungen anhand von konkreten Beispielen nennen können. Es geht auch darum voneinander zu lernen, man schaut sich die Arbeit auch gemeinsam an und die Tipps und Inputs die von uns gegeben werden, sind auch im späteren Berufsleben sehr hilfreich. Man lernt, wie man gute Präsentationen macht etc.
Zuletzt: Was waren eure größten Erfolge und Misserfolge bislang?
Erfolg: Aufnahme ins Ikea Startup-Bootcamp. Von 1300 Bewerbern international wurden 10 Firmen ausgewählt, die drei Monate gemeinsam mit Ikea in Schweden verbracht haben und ein tolles Programm durchlaufen haben.
Misserfolg/ Herausforderung: Importschwierigkeiten, vor allem wegen den Zollbehörden. Diesbezüglich gab es bereits Lieferverzögerungen. Das zählt zu den Beschaffungsrisiken.
X-Faktor: Warum Liquidation Preference bei einem Millionen-Exit zum Albtraum werden kann
Ein Exit in Millionenhöhe – und trotzdem bleibt für die Gründer:innen kaum etwas übrig. Schuld daran können sogenannte Liquidation Preferences sein, die darüber entscheiden, wer beim Verkauf eines Startups bevorzugt wird. Rechtsanwalt Manuel Mofidian ordnet ein.
X-Faktor: Warum Liquidation Preference bei einem Millionen-Exit zum Albtraum werden kann
Ein Exit in Millionenhöhe – und trotzdem bleibt für die Gründer:innen kaum etwas übrig. Schuld daran können sogenannte Liquidation Preferences sein, die darüber entscheiden, wer beim Verkauf eines Startups bevorzugt wird. Rechtsanwalt Manuel Mofidian ordnet ein.
Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.
Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.
So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.
Was ist eine Liquidationspräferenz?
Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.
Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.
„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.
„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.
„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“
Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel
Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.
Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.
Participating vs. non-participating
Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.
So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.
Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“
Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“
Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.
Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.
Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.
„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.
Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase
Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.
Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft
Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.
Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“
Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.
Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.
Secondaries als mögliches Instrument
Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.
Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.
„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“
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