14.04.2022

Leadership: Im Zentrum des hybriden Arbeitsplatzes steht der Mensch

Gastbeitrag. Die Tage, an denen die gesamte Belegschaft ins Büro gepilgert ist, weil dort die Arbeit stattfindet, sind vorbei. Die wachsende Bedeutung hybrider Arbeitsformen hat einen Wandel angestoßen.
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Nicht nur die Art, wie wir arbeiten, auch die Rolle der Büroräumlichkeiten befindet sich im Umbruch: So besuchen die meisten Mitarbeiter:innen ihr Büro für einen bestimmten Zweck – sei es, weil heute der neue Kunde zu Besuch kommt, weil eine kreative Brainstorming-Session ansteht, oder weil es wieder Zeit wird, mit den Kolleg:innen zu Mittag zu essen. Die räumlichen Voraussetzungen müssen dafür gegeben sein.

Insgesamt ist eine positive Employee Experience mittlerweile für jedes Unternehmen ein absolutes Muss, um im Wettstreit um die besten Talente auf dem Arbeitsmarkt bestehen zu können. Die Anpassung unserer Führungskräfte sowie unserer Unternehmenskultur sind dabei unerlässlich, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Das wird mit der Unterstützung durch die richtigen Technologien möglich: In diesem Sinne will die neue Employee Experience-Plattform Microsoft Viva die Erfahrungen der Mitarbeiter:innen verbessern, in Bezug darauf, wie sie sich engagieren, Informationen finden, lernen und arbeiten.

Die Unternehmenskultur im Wandel

Gerade die Digitalisierung sowie der Einstieg der jungen Generationen in die Arbeitswelt unterstützen diesen Wandel nicht nur, sondern verlangen danach. Eine LinkedIn-Umfrage untersuchte die für Bewerber:innen wichtigsten Faktoren bei der Arbeitssuche und bekam klare Antworten: Für 63% der Arbeitssuchenden steht eine gute Work-Life-Balance an oberster Stelle. Gemeinsam mit unseren Mitarbeiter:innen sollten wir als Arbeitgeber unsere Räumlichkeiten und Arbeitsmodelle so gestalten, dass wir Talente gewinnen, fördern und langfristig halten.

Neue Anforderungen an die Führungskräfte von Heute

In diesem Sinne sind gerade unsere Führungskräfte gefragt, einen hybriden Arbeitsplatz zu schaffen, an dem sich alle im Team wohlfühlen und ihr Bestes geben können. Die Betreuungsaufgaben der Mitarbeiter:innen haben für die Führung hat eine ganz neue Dimension bekommen. Pandemie und Homeschooling stellen Mitarbeiter:innen vor neue Herausforderungen, die man als Führungskraft berücksichtigen sollte. Hier sind Führungskräfte und Mitarbeiter:innen gefragt, sich bewusst die Zeit zu nehmen, um darüber zu sprechen. Gerade in einem hybriden Arbeitsumfeld ist es essenziell, klare Erwartungshaltungen zu kommunizieren und eine unterstützende Haltung gegenüber seinem Team zu pflegen. Konkret bedeutet das für Führungskräfte: In individuelle Gespräche gehen, zuhören, neue Wege der Zusammenarbeit definieren und diese in der Alltagspraxis zu unterstützen. Dafür verfolgen wir bei Microsoft den sogenannten „Model-Coach-Care“-Ansatz:

  • Model: Zuerst muss herausgefunden werden, was das Team konkret für den hybriden Arbeitsplatz benötigt. Gemeinsam können Verhaltensweisen und Vereinbarungen getroffen werden, mit denen das hybride Team sein Potenzial entfalten kann.
  • Coach: Im nächsten Schritt ist die Führung gefordert, darauf zu achten, ob die Umsetzung funktioniert. Die Handhabung ist also ähnlich wie im Sport: Als Coach prüft die Führungsperson, ob Taktiken und Vereinbarungen realisierbar sind – falls nicht, dann werden diese weiterentwickelt.
  • Care: Veränderung ist nicht immer leicht. Gerade in Zeiten des Umbruchs müssen Führungskräfte besonders achtsam auf die Befindlichkeiten ihrer Mitarbeiter:innen achten und mit Verständnis und Unterstützung reagieren.

Zu den neuen Führungsaufgaben gehört auch, die physischen Räumlichkeiten so umzudenken, dass Mitarbeiter:innen auch künftig einen Sinn darin finden, ins Büro zu gehen. Fixe Raster in Form von Arbeitskabinen sind nicht mehr zeitgemäß: Vielmehr wird das Büro zum Ort der sozialen Zusammenkunft, an dem sich die Unternehmenskultur manifestieren und weiterentwickeln kann. Für uns lautete die Frage: Wie schaffen wir es, die emotionale Bindung zwischen Mitarbeiter:innen und dem Unternehmen zu stärken und die Innovationskraft unserer Teams freizusetzen? Mit dem Umbau unserer Büroräumlichkeiten im 12. Bezirk wollten wir einen Ort schaffen, der die zwischenmenschliche Komponente sowie die Vereinbarkeit von Freizeit und Beruf fördert. Wie das konkret aussehen kann? Das kann ein Gespräch „zwischen Tür und Angel“, ein Mittagessen in der Sonne, eine Yoga-Session im Fitnessraum oder auch das gemeinsame Feiern von Erfolgen sein. Die Chancen, dem Büro einen neuen Sinn zu geben, sind vielfältig. Wir sind davon überzeugt, dass persönliche Treffen weiterhin notwendig sind.

Hear me Speak: 28. April 2022

Die Autorin dieses Gastbeitrags, Ingrid Heschl, verantwortet die Human Resources Agenden bei Microsoft Österreich. Am 28. April 2022 hält sie auf der PoP – Power of People zusammen mit ihrer Kollegin Anne Michels einen Workshop zum Thema „Die Zukunft der Arbeit: ist sie tatsächlich hybrid – müssen wir auf diesen Zug aufspringen?“

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In diesem Sinne erarbeiten wir bei Microsoft sogenannte Rules of Engagement. Diese definieren, wie Microsoft hybrides Arbeiten in der Praxis versteht und welche Empfehlungen wir konkret dafür aussprechen. Ein Beispiel: Wie können hybride Meetings erfolgreich umgesetzt werden? Um diese Frage zu beantworten, gilt es zu definieren, unter welchen Kriterien Besprechungen online, hybrid oder in Person sinnvoll sind, oder auch wie inklusive Meetingräume ausgestattet sein müssen. Nur so können hybride Meetings professionell über die Bühne gehen.

Neue Kompetenzen als Erfolgsfaktor

Klar ist, dass der Wandel in der Arbeitswelt auch mit neuen Anforderungen an die Mitarbeiter:innen einhergeht. Digitalisierung gibt es nicht ohne Menschen, die mit der Technologie umgehen können. Diese Herausforderung müssen wir an zwei Fronten bewältigen: Einerseits erfordert die digitalisierte Arbeit eine Weiterentwicklung der Qualifikationen, damit die Mitarbeiter:innen die Technik entsprechend bedienen und so ihr Potenzial vollends entfalten können. Als Arbeitgeber sind wir dazu aufgefordert, auf Inklusion und Barrierefreiheit zu achten und alle Mitarbeiter:innen, Jung und Alt, im Prozess zu begleiten. Alle sollen vom Wandel profitieren – schließlich soll Technologie die Arbeit nicht verkomplizieren, sondern sie für uns alle erleichtern. 

Darüber hinaus fehlen uns in Österreich laut Schätzungen der WKO ca. 10.000 IT-Fachkräfte. Mit Skilling- und Re-Skilling-Maßnahmen können wir neue Potenziale in den Menschen freisetzen und diese Schlucht so verkleinern, dass möglichst niemand im Wandel zurückbleibt. Auch wir möchten unseren Beitrag dazu leisten: So hat Microsoft gemeinsam mit Bildungspartnern eine österreichische Skilling-Initiative gestartet: Durch eine gute Zusammenarbeit wollen wir bis Ende 2024 bis zu 120.000 Menschen weiterbilden.

Wenn man den Wandel beobachtet, so wird klar, dass wir alle – Arbeitgeber, Führungskräfte und Mitarbeiter:innen – vor neuen Herausforderungen stehen, die wir nur in Zusammenarbeit, im Gespräch miteinander bewältigen können. Die Potenziale für die Freisetzung von Kreativität und Innovation sind groß.

Über die Autorin

Ingrid Heschl verantwortet die Human Resources Agenden bei Microsoft Österreich. Neben der strategischen Betreuung der österreichischen Niederlassung, legt sie den Schwerpunkt auf die Bereiche Diversität & Inklusion und die neue Welt der Arbeit bei Microsoft. Am 28. April 2022 hält sie auf der PoP – Power of People zusammen mit ihrer Kollegin Anne Michels einen Workshop zum Thema „Die Zukunft der Arbeit: ist sie tatsächlich hybrid – müssen wir auf diesen Zug aufspringen?“

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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