22.12.2020

Employee Experience in der Krise: 3 Fragen, 3 Learnings, 3 Herausforderungen

Zum Jahresende zieht brutkasten-Employee Experience-Experte Max Lammer die Lehren aus dem fordernden Jahr 2020 und wagt einen Blick in die Zukunft.
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2020 hat das Feld der Employee Experience ordentlich aufgewirbelt
2020 hat das Feld der Employee Experience ordentlich aufgewirbelt (c) Adobe Stock - fizkes

Dass das heurige Jahr als Ganzes betrachtet mehr als außergewöhnlich war, steht außer Zweifel. Dass das Jahr 2020 auch im Sinne der Employee Experience (EX) besonders war, ist ebenfalls klar. Wie Unternehmen mit der Krise und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umgehen wird lange die Arbeitgebermarke prägen – da waren sich viele gleich im März zu Beginn des ersten Lockdowns einig.

Employee Experience im Corona-Jahr: 3 „moments that matter“

Drei konkrete „moments that matter“ sind in vielen Unternehmen 2020 vorgekommen und wichtiger Bestandteil im Erleben dieser speziellen Zeit:

Da war der Wechsel ins Homeoffice – für fast alle. Das, was vor Corona in vielen Unternehmen für nicht machbar galt, klappt eigentlich ganz gut. Der technische Part ist aber nur ein Teil in der Betrachtung. Viel wichtiger ist, wie der remote Arbeitsalltag gestaltet wurde und wird. Aufgrund wegfallender Wegzeiten fangen wir früher an zu arbeiten, hören später auf und haben kaum Pausen zwischen mehr Meetings. Das haben Zahlen einer Erhebung von worklytics im April/Mai gezeigt. Aber auch eine Umfrage aus dem Herbst von Atlassian belegt die Mehrbelastung. Es hat sich in dem halben Jahr wenig geändert – im Sinne von Optimierung – zumindest scheint es so.

Parallel dazu waren viele Unternehmen gezwungen, Teile der Belegschaft in Kurzarbeit zu schicken. Es war unvermeidlich. Aber auch hier darf die Frage gestellt werden, wie diese Situation für die Dauer der Kurzarbeit gestaltet wurde. Klar, dass es nicht einfach ist, aber ganz oft gab es nicht mehr als ein E-Mail pro Woche. Dabei hätte man die Zeit aber beispielsweise gut nutzen können, um reinzuhören und zu reflektieren. Gar nicht (nur) über die Situation selbst, sondern generell. Was ist gut gelaufen in letzter Zeit, was weniger? Wo sehen wir Optimierungsbedarf, was können wir uns jetzt ausdenken für später? Sicher können das nicht die gleichen machen, die sich in der Zeit um das Überleben der Firma kümmern müssen, aber die anderen, die gerade in Kurzarbeit sind und nicht so viel zu tun haben. Es war eine Gelegenheit, diese schwierige Zeit „optimal zu nutzen“ und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sogar noch enger an das Unternehmen zu binden. Bei manchen war schließlich das Gegenteil der Fall: sie hatten sehr wenig Kontakt, aber viel Zeit um über sich und die eigene Situation nachzudenken.

Als dritter Moment bleiben die Kündigungen – und wie Unternehmen das gemacht haben. Da waren international gefeierte Vorgehen dabei, wie etwa das von Airbnb, und andere – auch in Österreich. 2021 ist zu befürchten, dass noch einige folgen. Dass dieser Moment für die Gekündigten natürlich prägend ist, steht außer Frage. Dass es aber vor allem auch was mit den verbleibenden Menschen macht, wird oft zu wenig berücksichtigt. Die wirtschaftliche Situation macht Kündigungen unausweichlich, die Frage ist aber auch hier, wie es passiert.

3 EX-Learnings 2020

Was können wir insbesondere mit Blick auf Employee Experience aus 2020 mitnehmen? Zum ersten die Erkenntnis, dass „remote work“ nicht an der Technik gescheitert ist, sondern in den allermeisten Fällen am Willen gewisser Personen – aber das wussten wir ja vorher eigentlich schon. Zum zweiten, dass direkter „face-to-face“ Kontakt nicht digital ersetzbar ist – insbesondere wenn Menschen neu in eine Organisation kommen (Stichwort Onboarding). Zwei Stunden direkte Begegnung mit Menschen an einem Ort sind auch durch 100 Stunden Onlinemeetings nicht/kaum zu ersetzen – so hat es ein guter Bekannter beschrieben, der heuer während Corona einen neuen Job als Führungskraft angetreten ist. Und zum dritten, dass es keinen Unterschied zwischen remote oder offline Leadership gibt. Leadership bzw. Führungsqualität hat man oder hat man nicht – aber es hat nur bedingt mit dem technischen Setup zu tun.

Drei Herausforderungen für die Employee Experience 2021

Wenn alles klappt und die Impfung so funktioniert, wie wir uns das wünschen, dann könnten wir im Laufe des Jahres 2021 unser „altes“ Leben zurück bekommen – mit Reisen, Restaurants, Events, und Office. Da wir aber wissen, dass mehr als 70 Prozent der Menschen mit dem Home Office „an sich“ gute Erfahrungen gemacht haben, und sich vorstellen können, öfter von zuhause (oder einem anderen Ort) zu arbeiten, wäre es nicht ratsam es wieder „wegzunehmen“ (was aber nach dem ersten Lockdown mehr als 25 Prozent der Befragten passiert ist). Im Sinne von Employee Experience ist eine Verpflichtung zu remote working ebenso wenig ratsam, weil wir sehen, dass wir (und das Business) die echten sozialen Kontakte so dringend brauchen. Die erste Herausforderung für das neue Jahr ist also, die Zeit im ersten Halbjahr zu nutzen, um MIT den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das hybride Office und die dazu gehörenden Bedingungen zu gestalten für den Zeitpunkt, ab dem man wieder „normal“ ins Büro darf.

Die zweite Herausforderung mit Blick auf Gestaltung und Optimierung von Employee Experience ist jedenfalls die Implementierung von „multi channel listening“ in der Organisation, um bestmöglich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verstehen und dementsprechend agieren zu können. Das ist die Grundlage und der Ausgangspunkt für eine aktive Gestaltung von EX. Viele Unternehmen haben während Corona mit regelmäßigen pulse surveys begonnen. Diese sollten nun jedenfalls um weitere Instrumente ergänzt werden. Was jedenfalls als einzige Quelle der „Erkenntnis“ endgültig ausgedient hat, ist die jährlich oder alle zwei Jahre durchgeführte Mitarbeiterbefragung, die dann meist auch wenig Konsequenz nach sich gezogen hat.

Eine dritte Herausforderung für 2021 ist jedenfalls das Thema Impfung. Erste Unternehmen denken jetzt schon mal laut über entsprechende Vorschriften nach – sowohl für Kundinnen und Kunden als auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Eine sinnvolle und gütliche Regelung für die Organisation zu finden, könnte größeres Konfliktpotenzial bergen.

Investment in Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zahlt sich aus

2020 wird uns nicht nur wegen Corona lange in Erinnerung bleiben. 2021 bietet neue Chancen – auch und besonders für die aktive Gestaltung von Employee Experience. Wenn Krisen eines gelehrt haben, dann, dass die Unternehmen, die in ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter investiert haben, besser durch die und aus der Krise gekommen sind.


Über den Autor

Max Lammer - Experte für Employee Experience

Max Lammer ist Solopreneur, Trainer und Employee Experience Designer. Auf Basis seiner Erfahrung mit vielen Unternehmen – von klein bis multinational – und aus unterschiedlichen Blickwinkeln, ist er der Überzeugung, dass Employee Experience das entscheidende strategische Handlungsfeld für Organisationen egal welcher Größe und Branche ist – für mehr wirtschaftlichen Erfolg, sowie Zufriedenheit der Mitarbeiter und Kunden.

Seine berufliche und unternehmerische Erfahrung im Zusammenhang mit Innovation, Digitalisierung und New Work ist unter anderem geprägt durch beispielsweise die Initiative “Innovation to Company” in der er etablierte Unternehmen und Startups zusammen bringt, oder das Projekt des zukunftsweisenden Innovationscampuskonzept “Talent Garden” in Österreich . Außerdem hat er mehrere Jahre aktiv in einem österreichischen Technologiestartup mitgearbeitet.

Als Trainer und Solopreneur begleitet er Projekte zur Entwicklung von Innovationsstrategien und digitaler Transformation (in 8 Schritten) sowie zur “New World of Work”, und unterrichtet an Unis und bei Corporates mit Schwerpunkten auf Startup-Methoden, Employee Experience und Innovation.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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AI Summaries

Employee Experience in der Krise: 3 Fragen, 3 Learnings, 3 Herausforderungen

  • Dass das heurige Jahr als Ganzes betrachtet mehr als außergewöhnlich war, steht außer Zweifel.
  • Dass das Jahr 2020 auch im Sinne der Employee Experience (EX) besonders war, ist ebenfalls klar.
  • Wie Unternehmen mit der Krise und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umgehen wird lange die Arbeitgebermarke prägen – da waren sich viele gleich im März zu Beginn des ersten Lockdowns einig.

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Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Employee Experience in der Krise: 3 Fragen, 3 Learnings, 3 Herausforderungen

  • Dass das heurige Jahr als Ganzes betrachtet mehr als außergewöhnlich war, steht außer Zweifel.
  • Dass das Jahr 2020 auch im Sinne der Employee Experience (EX) besonders war, ist ebenfalls klar.
  • Wie Unternehmen mit der Krise und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umgehen wird lange die Arbeitgebermarke prägen – da waren sich viele gleich im März zu Beginn des ersten Lockdowns einig.

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Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

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Employee Experience in der Krise: 3 Fragen, 3 Learnings, 3 Herausforderungen

  • Dass das heurige Jahr als Ganzes betrachtet mehr als außergewöhnlich war, steht außer Zweifel.
  • Dass das Jahr 2020 auch im Sinne der Employee Experience (EX) besonders war, ist ebenfalls klar.
  • Wie Unternehmen mit der Krise und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umgehen wird lange die Arbeitgebermarke prägen – da waren sich viele gleich im März zu Beginn des ersten Lockdowns einig.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

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