17.09.2015

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Empfehlungssysteme ersetzten online den Verkäufer, funktionieren aber nicht immer perfekt

Wenn man von Amazon nach dem Kauf einer Waschmaschine noch wochenlang unter der Rubrik “das könnte Ihnen auch gefallen” weitere Waschmaschinen vorgeschlagen bekommt, gibt es zwei mögliche Erklärungen: vielleicht wird man aufgrund seines Surf-Verhaltens für einen Waschsalon gehalten, oder man ist soeben auf eine Schwachstelle sogenannter “Recommender Systems” gestoßen. Der Wurm steckt in diesem Fall in jenem Grundsystem, das die Eigenschaften eines Objektes charakterisiert und dann nach ähnlichen Objekten sucht. Was bei Schmuck und Mode sinnvoll ist, stößt bei Haushaltsgeräten naturgemäß an seine Grenzen.

Nutzer mit ähnlichen Vorlieben

Die “Recommendation Engine” von Amazon ist der Kern des Erfolgs des Online-Konzerns und hat deshalb natürlich auch noch andere Standbeine. Eine weitere Methode, die der Online-Händler zur Perfektion treibt, ist die Charakterisierung des Nutzers und die Suche nach ähnlichen Nutzern. Was nach der perfekten Partnersuche klingt, dient natürlich einem anderen Zweck: vorgeschlagen werden dann Objekte, die Nutzern mit ähnlichen Vorlieben gefallen. Amazon analysiert dazu nicht nur das Kaufverhalten, sondern auch angesehene Produkte, den Inhalt von Warenkorb und Wunschliste. Dieses System wiederum funktioniert erst dann, wenn man eine große Datenmenge zur Verfügung hat.

Königsdiziplin Filme und Musik

Auf dem Feld der Empfehlungssysteme gibt es noch viel zu erforschen und zu verbessern. Derzeit findet an der TU Wien noch bis Sonntag eine internationale Konferenz zu dem Thema statt. Schon die Liste der Unterstützer zeigt, dass “Recommender Systems” nicht nur für klassische Online-Händler interessant sind: Xing verwendet solche Systeme genauso wie Booikng.com, Pandora oder Netflix. Das “Matching” von Filmen oder Musik gilt als eine der Königsdisziplinen – es ist nicht einfach, sie mit berechenbaren Eigenschaften zu versehen und dann Filme oder Musik mit ähnlichen Eigenschaften zu finden, die demselben Nutzer auch gefallen. An der TU Wien arbeitet Hannes Werthner vom Institut für Softwaretechnik und interaktive Systeme daran, solche Systeme zu verbessern. Aktuell ist etwa die Empfehlung von Reisezielen auf Basis von Bildern, die einem Nutzer gefallen. „Letzten Endes ist ein Recommender-System genau dann gut, wenn der User damit zufrieden ist“, meint Hannes Werthner. „Unser Ziel ist nicht, den größtmöglichen Business Return zu generieren, sondern intelligente Lösungen zu entwickeln, die uns allen einen echten Vorteil bringen.“

Berechnen, ob es zu einem Kauf kommt

Die Algorithmen von “Recommender Systems” taugen aber nicht nur für Produktempfehlungen. Auf der Basis von Klicks, die ein Nutzer auf einer Website tätigt, kann auch berechnet werden, ob es zu einem Kauf kommt. Genau das ist die Aufgabe einer Challenge im Rahmen der internationalen TU-Konferenz. Firmen stellen anonymisierte Daten zur Verfügung und Teams aus aller Welt versuchen im Rahmen der “RecSys-Challenge” möglichst rasch daraus die richtigen Schlussfolgerungen zu berechnen.

ACM Conference on Recommender Systems
TU Wien, 16.-20. September 2015
http://recsys.acm.org/recsys15/

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signteq-Gründer Simon Schnabl | © Daniel Willinger | dwphoto.at
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Digitale Identifikation, regulatorische Prüfungen (u.a. KYC und KYB) und rechtsgültige digitale Verträge – damit überzeugte das 2019 gegründete Wiener RegTech-Unternehmen schon bislang Banken wie die Raiffeisen Bankengruppe und die Bawag, Versicherungen wie Wüstenrot, Fintechs wie froots und Conda, Krypto-Unternehmen wie Cryptonow und WhiteBIT und öffentliche Institutionen wie Wiener Wohnen. Neben Österreich ist man etwa auch in Deutschland, der Schweiz und mehreren Ländern in Südost- und Osteuropa aktiv.

„Know Your Agent“ als zusätzliches Geschäftsfeld

Eine zentrale Rolle in der Weiterentwicklung des Angebots soll nicht nur die European Digital Identity Wallet (EUDI Wallet) spielen, die bis Ende dieses Jahrs von allen EU-Staaten bereitgestellt werden muss. Mit „Know Your Agent“ (KYA) will signteq auch ein zusätzliches Geschäftsfeld aufbauen, das den Boom-Bereich Agentic AI aus RegTech-Perspektive adressiert. „Heute müssen Unternehmen wissen, wer ihr Kunde ist. Morgen müssen sie zusätzlich wissen, welcher KI-Agent für wen handelt, wozu er berechtigt ist und wer dafür verantwortlich ist“, erläutert Simon Schnabl, Gründer und Geschäftsführer von signteq.

Steinberger, Giretzlehner, Compass-Verlag u.a. investieren

Für diese Pläne und die weitere internationale Expansion holte sich signteq nun eine nicht genau bezifferte siebenstellige Kapitalspritze. Mit OpenClaw-Entwickler Peter Steinberger gewann das Unternehmen dabei nicht nur einen denkbar prominenten Investor, sondern auch eine der international zentralen Figuren im neuen Zielmarkt Agentic AI. Hinzu kommen in der aktuellen Runde der bereits seit 2024 beteiligte Compass-Verlag, Runtastic-Mitgründer René Giretzlehner, die Franz-MayrMelnhof-Saurau Beteiligungs GmbH und weitere nicht genannte Investor:innen.

Steinberger kommentiert in einem Statement: „KI-Agenten werden schon bald eigenständig für Menschen und Unternehmen handeln. Damit wird Vertrauen zur Schlüsselfrage: Wer steckt hinter einem Agenten – und was darf er? signteq baut dafür heute schon die Infrastruktur und denkt digitale Identität konsequent weiter: von Know Your Customer zu Know Your Agent. Diese Kombination aus starkem Kerngeschäft und klarer Zukunftsvision hat mich überzeugt.“

„Was wir in Österreich aufgebaut haben, skalieren wir jetzt international“

„Digitale Identität ist längst zu einer zentralen Infrastruktur für digitale Geschäftsmodelle geworden. Was wir in Österreich gemeinsam mit Banken, Versicherungen, Technologieunternehmen und der öffentlichen Hand aufgebaut haben, skalieren wir jetzt international – mit Europa als starkem Ausgangspunkt“, kommentiert Gründer Simon Schnabl. Zugute kommen sollen dem Unternehmen neben der erwähnten EUDI-Wallet, die Teil der eIDAS 2.0-Verordnung ist, noch weitere Regulierungen aus diesem Gesetzespaket sowie die kommendes Jahr anwendbare europäische Geldwäscheverordnung AMLR.

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