16.01.2024

Nach Eröffnung von millionenschwerem Campus: Wiener Startup Emma Wanderer meldet Konkurs an

Erst im August 2023 eröffnet Emma Wanderer in der Steiermark seinen ersten Workation-Campus mit 50 Tiny Homes auf 18.000 Quadratmeter. Für den Bau hatte das Startup rund sieben Millionen Euro Finanzierung aufgestellt.
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Der neue Emma Wanderer-Campus in Hieflau | (c) Tim Ertl
Der neue Emma Wanderer-Campus in Hieflau | (c) Tim Ertl

Die Serie der Insolvenzen in der österreichischen Startup-Szene reißt auch 2024 nicht ab. Wie am Dienstag über die Website des Kreditschutzverbands KSV1870 bekannt wurde, musste das Wiener Startup Emma Wanderer mit der dahinterstehenden Emma Wanderer GmbH Konkurs anmelden – eine Fortführung der GmbH ist in diesem Fall somit nicht vorgesehen. Insolvenzgründe und weitere Details, wie die Höhe der Passiva, werden seitens KSV1870 nicht genannt. Auf eine Anfrage des brutkasten an Emma Wanderer heißt es von CEO und Co-Founder Andreas Jaritz, dass man sich zu einem “späteren Zeitpunkt” näher zu den Hintergründen äußern möchte.

Sieben Millionen Euro für Campus aufgestellt

Erst im August 2023 eröffnete das Startup im steirischen Ort Hieflau am Rande des Nationalparks Gesäuse auf einem 18.000 Quadratmeter großen Areal einen Workation-Campus. Dieser richtet sich speziell an Unternehmen für Remote Work und Firmen-Offsites und verfügt über 50 Tiny Homes.

(c) Emma Wanderer

Für den Bau hatte das Startup rund sieben Millionen Euro Finanzierung aufgestellt, wobei der größte Teil in die Errichtung des Campus geflossen sein dürfte. Bei der Finanzierung handelte es sich jedoch um kein klassisches Investment, sondern um, wie das Startup damals sagte, „unkonventionelle Finanzierungsmethoden“. Dazu zählten unter anderem Investments der Bestandsinvestoren aus dem Trive Studio, Wandeldarlehen von “Families & Friends”, ein Bankkredit und sowie eine Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws). Wie sich die sieben Millionen Euro auf die verschiedenen Finanzierungsquellen aufgeteilt haben, ist nicht bekannt.

Emma Wanderer wollte europaweit expandieren

Noch Mitte Mai 2023 gab sich das Startup bezüglich der weiteren Expansion zuversichtlich und verfolgte ambitionierte Pläne. So nannte Co-Founderin Julia Trummer Kroatien als möglichen nächsten Standort. Zudem hätte es bereits konkrete Pläne für Portugal, Italien und zwei weitere Standorte in Österreich gegeben (brutkasten berichtete).

Ebenfalls im Mai 2023 kündigte Emma Wanderer an, dass eine weitere Finanzierungsrunde geplant sei. “Wir sind auf der Suche nach Investor:innen, die bereit sind, die Real Estate und den Tourismus mit uns neu zu denken”; wie es damals von Trummer hieß. Die Runde sollte bis Herbst/Winter 2023 abgeschlossen sein. Nähere Details dazu wurden seitdem nicht mehr genannt.


Update zur Fortführung des Campus

Während am Dienstagnachmittag kurz nach Bekanntwerden der Insolvenz der Emma Wanderer GmbH noch Unklarheit bestand, ob der Campus fortgeführt wird, meldete sich nun die Geschäftsführung der EW Hieflau GmbH zu Wort. Die Gesellschaft ist Eigentümerin der Immobilien des im August 2023 eröffneten Remote Work Campus in Hieflau. Der Gesellschaft sind das Club Office und die Tiny Homes sowie die gesamte restliche Immobilien-Infrastruktur auf dem 18.000 Quadratmeter großen Areal am Eingang zum Nationalpark Gesäuse zuzuordnen.

Von Seiten der Gesellschaft heißt es in einer Aussendung, dass nach dem Insolvenzantrag der Emma Wanderer GmbH die “solvente und finanziell abgesicherte EW Hieflau GmbH” an einer Fortführung des Standorts für Workations, Remote Work und Firmenevents arbeite.

“Die Eigentümer:innen der Campus-Immobilien in Hieflau bekunden ihre Zusage, den Fortbestand des Campus Hieflau sichern zu wollen. Um den weiteren Betrieb möglich zu machen, werden wir in den kommenden Wochen Lösungen prüfen, um den Campus entsprechend seiner Widmung auch in Zukunft möglichst vielen Menschen und Firmen als Ort der Inspiration, des kreativen Schaffens und des produktiven Arbeitens zugänglich zu machen“, so Martin Sirlinger, Geschäftsführer der EW Hieflau GmbH. Sirlinger ist unter anderem auch noch Geschäftsführer des Trive Studio. Ein Wiederbetrieb des Campus wird für März 2024 angestrebt.


*Disclaimer: Der Artikel wurde um 17:15 Uhr mit einem Statement der EW Hieflau GmbH ergänzt.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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In der heimischen Startup-Szene wurde es mitunter eher belustigt kommentiert: Als im September das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity ausgesprochen wurde, sahen sich beide Seiten bestätigt. Und wenn alle gewonnen haben, ist ja alles gut, könnte man meinen. Tatsächlich aber kommt die jüngste Entwicklung für die meisten Beobachter:innen wohl nicht wirklich überraschend: Sowohl Kammer als auch Startup legen nun Berufung gegen das Urteil ein.

Beide Seiten sahen sich in “wesentlichen Punkten” bestätigt

Nach der Klage vor etwa einem Jahr und den bis Juni dieses Jahres andauernden Verhandlungen erging vor etwa einem Monat das Urteil – brutkasten berichtete. Das Ergebnis in erster Instanz: Während sämtliche Hauptbegehren der ÖNK vom Handelsgericht abgewiesen wurden, bekam sie bei einer ganzen Reihe von Unterpunkten, sogenannten “Eventualbegehren”, Recht. Die Kammer sah sich damit “in wesentlichen Punkten bestätigt”. Und auch bei notarity meinte man “in allen für uns wesentlichen Punkten” Recht bekommen zu haben. Die sich durch die Stattgabe der Eventualbegehren ergebenden Änderungen habe man zudem bereits im Winter, kurz nach der Klage, umgesetzt, hieß es vom Startup.

Berufung: “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes”

Nun geht der Prozess aber in die nächste Instanz. 55 Seiten umfasst die Berufung der ÖNK laut einer Aussendung von notarity – die Kammer äußerte sich bislang noch nicht öffentlich zur neuen Entwicklung. Darin werde dem Startup unter anderem “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes” vorgeworfen. Es sei in den “geschützten Berufsstand eingedrungen und habe sich‚ entgegen der unrichtigen Ansicht des Erstgerichts nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen”.

Eigene Berufung von notarity

Man wolle nun mit einer eigenen Berufung “dagegenhalten”, heißt es von notarity. “Damit wollen wir für das digitale Notariat und unsere Kundinnen und Kunden weitere Verbesserungen wie z.B. eine erhöhte Preistransparenz und eine vereinfachte Leistungsverrechnung erreichen”, kommentiert CEO Jakobus Schuster. Auch die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung ganz oben auf der Startseite der Website und die Teilung der Gerichtskosten halte man für ungerechtfertigt.

Man sehe sich mittlerweile mit “horrenden Anwalts- und Verfahrenskosten” konfrontiert, heißt es von notarity. Aufgrund des zunehmenden internationalen Erfolgs und “der Rückendeckung unserer Investoren”, könne man aber weitermachen, so Schuster. Bezüglich des Ausgangs des Berufungsverfahrens sei man “zuversichtlich”.

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