11.10.2022

Emissionsfreie Paket-Lieferung: Berliner Startup Liefergrün kommt nach Wien

Ab November werden in Wien von Liefergrün Pakete zugestellt. Weitere österreichische Städte sollen sukzessive folgen.
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Liefergrün aus Berlin setzt auf Lastenräder und E-Vans

Laut einer aktuellen E-Commerce Studie nimmt das Interesse am Online-Shopping auch hierzulande weiter zu: 76 Prozent der Österreicher:innen kaufen demnach aktuell online ein. Gleichzeitig beklagen sich die Großstädter:innen zunehmend über Emissionen und Platzprobleme. Große herkömmliche Lieferfahrzeuge auf der letzten Meile sind, Stand jetzt, für rund 70 Prozent der Gesamtemissionen im Lieferprozess verantwortlich. „Das geht besser und muss mit den Wünschen der Verbraucher:innen nach einem umweltbewussteren Leben kompatibel sein“, meint Niklas Tauch. Er gründete im Jahr 2020 in Berlin das Startup Liefergrün zusammen mit Max Schleper und Robin Wingenbach.

Emissionsfreie Lieferung mit Lastenrädern und E-Vans

Liefergrün absolviert die letzte Meile der Logistik emissionsfrei. Dafür setzt das Unternehmen auf Lieferung via (Lasten-)Rad und E-Vans. Das Startup ist bereits für große Marken wie adidas, dyson oder Shop-Apotheke im Einsatz. Die Kund:innen bestimmen dabei, wann die Lieferung ankommen soll und nicht umgekehrt. Das gleiche Prinzip gilt auch für die Retouren. Mit einer eigens entwickelten App wird die optimale Route für die Fahrerin oder den Fahrer mit dem passenden Fahrzeug berechnet. Auf diese Weise werden Lieferungen effizienter, und 86 Prozent der Emissionen im Lieferprozess können dadurch eingespart werden. Der Rest wird durch das Unternehmen kompensiert. Das Ziel ist, irgendwann die 100 Prozent zu erreichen.

Die Liefergrün-Founder Niklas Tauch, Robin Wingenbach und Max Schleper | (c) Anna Kollmer

Liefergrün ab November in Wien

Seinen Lösungsansatz exportiert Liefergrün nun nach Wien, weitere österreichische Städte und Nachbarländer sollen bald folgen. Die Entwicklung des österreichischen Marktes leitet Logistikexperte Sascha Sauer, der zuvor als Head of Logisitcs und Head of Sales als Prokurist bei Hermes Logistik in Österreich tätig war. Mit zehn Jahren Erfahrung im Bereich Logistik und umfangreichen Marktkenntnissen wird er Liefergrün beim Aufbau zu einem europäischen Unternehmen unterstützen. „In Österreich und Osteuropa ist der Onlinehandel eindeutig im Aufwind. Allerdings ist die letzte Meile dort noch nicht ausreichend nachhaltig abgedeckt. Gerade beim letzten Punkt müssen wir schneller werden. Mit dem Liefergrün-Ansatz aus Deutschland sehe ich daher großes Potenzial“, so Sascha Sauer.

Weitere Expansion in Richtung Budapest, Bratislava und Prag

Durch die Nähe Österreichs zu anderen europäischen Ländern hat Liefergrün als nächstes Metropolen wie Budapest, Bratislava und Prag im Visier und kann damit weitere 30 Prozent des Liefermarktes abdecken. „Diese Märkte sind vielversprechend, da das Interesse am Onlinehandel sehr groß ist. Doch ohne moderne und flexible Liefermöglichkeit führt dies zum Verkehrschaos in den Städten. Die derzeitige Infrastruktur entspricht noch lange nicht den nachhaltigen Zielen. Genau hier wollen wir ansetzen. Wir müssen dort, wo überholte Prozesse bestehen, radikal umdenken, um eine intelligentere und nachhaltigere Lieferinfrastruktur für die letzte Meile und mittelfristig für den Regionalverkehr zu schaffen“, so Sauer.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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