17.12.2025
ENERGIE

Emerald Horizon: Das „Mini-Atomkraftwerk“ aus Graz

Schiffscontainer-groß soll es 20 Jahre lang Energie für 10.000 Haushalte liefern. Dazu nutzt das System ADES des Grazer Startups Emerald Horizon Kernspaltung. Mit einem klassischen Atomkraftwerk hat es technologisch dennoch wenig zu tun, wie Gründer und CEO Florian Wagner sowie Vice President Robert Holzmann im brutkasten-Talk erklären.
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Robert Holzmann und Florian Wagner im brutkasten-Studio | (c) brutkasten / Dervisevic
Robert Holzmann und Florian Wagner im brutkasten-Studio | (c) brutkasten / Dervisevic

„Ein Atomkraftwerk im klassischen Sinn ist im Prinzip ein Workaround, der verhindert, dass alles explodiert“, sagt Florian Wagner im brutkasten-Talk. Er ist Gründer und CEO des Grazer Startups Emerald Horizon, das selbst mit einer Art Atomkraftwerk die Welt erobern will. Aber: „Als gelernter Österreicher möchte man das ganz anders angehen“, sagt der Unternehmer.

Explosionsgefahr bestehe beim System ADES (Accelerator Driven Energy Source) nämlich nicht, wie Wagner erläutert. Und auch einige weitere Probleme klassischer Kernkraftwerke fallen weg. Emerald Horizon setzt in dem System in Schiffscontainer-Größe, mit dem man 2029 Marktreife erreichen will, nämlich auf eine gänzlich andere Technologie: Statt Uran nutzt der Reaktor Thorium. Dieses wird durch einen Teilchenbeschleuniger, wie er auch in der Medizintechnik genutzt wird, mit Neutronen beschossen.

„Solange ich nicht auf den Knopf drücke, passiert gar nichts“

„Thorium ist an sich nicht spaltbar. Es wird erst durch das Zusammenspiel mit dem Beschleuniger aktiv und kann gespalten werden. Das schöne dabei ist: Solange ich nicht auf den Knopf drücke, passiert gar nichts. Und wenn ich den Knopf loslasse, hört es wieder auf“, erklärt Wagner. Es handle sich also um ein sogenanntes „unterkritisches“ System, bei dem nebenbei auch kein „Transuranic Waste“, also hochproblematischer Atommüll, entsteht.

Das soll auch bei Genehmigungen helfen: Die Technologie soll, wenn es soweit ist, als „nuclear adjacent“ klassifiziert werden. In Kombination mit dem geplanten Geschäftsmodell, in dem die Reaktoren im Besitz von Emerald Horizon bleiben und Kunden nur für die Energie bezahlen, will man ein massentaugliches, global einsetzbares System schaffen. In Sachen Regulatorik wurde zudem das niederländische Beratungsunternehmen Royal Haskoning als Partner gewonnen. Mit VDL kommt auch der Produktionspartner, mit dem der Weg zur Serienreife gelingen soll, aus den Niederlanden.

Einweg-Batterie für 10.000 Haushalte für 20 Jahre

Das fertige ADES-System kann man dann mit einer gigantischen Einweg-Batterie vergleichen, die fertig als „Plug- and Play-Gerät“ ausgeliefert wird. Ganze zwanzig Jahre lang soll es Energie für rund 10.000 Haushalte liefern, ohne dabei neu bestückt werden zu müssen. Der Output ist Wärme, die bei Bedarf in Strom umgewandelt werden kann. „Das wird wahrscheinlich die Entwicklungsländer revolutionieren“, sagt Robert Holzmann im brutkasten-Talk. Der ehemalige Weltbanker, der bis zu diesem Sommer Gouverneur der Österreichischen Nationalbank (OeNB) war, ist seit kurzem Vice President bei Emerald Horizon, wie brutkasten berichtete.

„Der Mangel an Energie ist einer der Gründe, warum viele Bereiche der Welt noch immer an Unterentwicklung leiden“, führt Holzmann aus. ADES könne zukünftig auf einfache und aufgrund des Geschäftsmodells leicht finanzierbare Art dieses Problem lokal beheben, argumentiert der Ökonom. Das sei einer der Gründe, warum er sich nach einer langjährigen Karriere bei IWF, Weltbank und OeNB für den Job im Startup entschieden habe.

Fließband-Produktion soll „geniale“ Wirtschaftlichkeit bringen

Doch wie sieht es mit der Wirtschaftlichkeit des Systems aus, zumal diese bei klassischer Atomkraft hoch umstritten ist? „Sie ist genial“, ist Florian Wagner überzeugt. Denn das ADES-System werde man am Fließband herstellen können, analog zu einem Auto. „Wir sind bereits jetzt bei Eigenkosten, die unter jenen von Photovoltaik liegen“, sagt der Gründer.

Auf dem Weg dorthin ist natürlich auch Kapital notwendig. Aktuell arbeitet Emerald Horizon, das als Aktiengesellschaft eingetragen ist, an einer 75-Millionen-Euro-Kapitalrunde, deren Abschluss noch für Dezember geplant ist. Über ein eigenes Crowdinvesting-System – Wandeldarlehen, die als „Thorium Ticket“ verkauft werden, können auch Normalverbraucher:innen in das Startup investieren – natürlich mit dem üblichen Ausfallsrisiko. Auf lange Sicht ist ein Börsengang geplant.

Erstes Produkt von Emerald Horizon schon 2026

Schon deutlich vor dem geplanten Marktstart von ADES 2029 will Emerald Horizon mit einem anderen Produkt auf den Markt. Bereits kommendes Jahr soll der flüssigsalzbasierte Wärme- und Stromspeicher Dual Store Plus in Serie gehen und Umsätze bringen. Er soll später auch ein essenzieller Bestandteil des Komplettsystems werden.

Herausforderungen am Heimatmarkt

Und der Speicher, der etwa auch mit Photovoltaik-Anlangen genutzt werden kann, soll auch Anklang am österreichischen Markt finden, hofft Wagner. Bei ADES ist dieses Thema nämlich komplexer. „Energieproduktion auf diese Weise ist in Österreich aufgrund des Atomsperrgesetzes nicht möglich“, sagt Wagner und wünscht sich eine Neubeurteilung. Denn auch die Produktion lässt sich so nicht hierzulande umsetzen, wie Holzmann betont. „Dabei wäre es bei den Schwierigkeiten etwa in der Autoindustrie toll, wenn in Österreich in Zukunft stattdessen das produziert werden könnte“, so der Ökonom. Vorerst streckt Emerald Horizon seine Fühler im Nuklear-Bereich aber stärker in Richtung USA aus.

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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