13.06.2019

Mit dieser Jobplattform finden Eltern einen Arbeitgeber, der sie versteht

Sandra Westermann hat mit superheldin.io eine Jobplattform geschaffen, auf der Eltern Unternehmen finden, die ein für sie passendes Arbeitsumfeld bieten. Damit leistet sie ihren Beitrag zur Bewältigung des Fachkräftemangels.
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Eltern finden flexible Jobs
Sandra Westermann zu Besuch im weXelerate (c) Stefan Mey

Es herrscht ein frustrierendes Ungleichgewicht auf dem Arbeitsmarkt: Auf der einen Seite steht die Tatsache, dass vier von fünf Unternehmen mit Fachkräftemangel kämpfen und freie Stellen bis zu 100 Tage unbesetzt sind – auf der anderen Seite finden allein in Deutschland 1,2 Millionen Fachkräfte keine Arbeit, ein Großteil davon sind Mütter.

Superheldin.io als Jobplattform für Eltern

Sandra Westermann hat dieses Problem erkannt. Sie hat 15 Jahre als Produktionsleiterin eines deutschen TV-Senders gearbeitet. Als sie dann aber Mutter wurde, merkte sie, dass sie einen flexiblen Arbeitgeber braucht. Sie begab sich also auf die Suche nach einer neuen Stelle, machte eine Fortbildung und fand ein Unternehmen, welches das Modell der flexiblen Vollzeit unterstützt – allerdings handelte es sich dabei um ein zeitlich befristetes Projekt.

Als das Projekt abgeschlossen war, setzte sich Westermann an den PC und begann, nach Begriffen wie „Jobbörse für Mütter“ oder „Jobbörse für flexible Arbeitszeiten“ zu googeln. „Dafür gab es null Treffer“, sagt Westermann im Gespräch mit dem brutkasten: „Also habe ich beschlossen, es selber zu machen.“ Sie schrieb einen Business Plan, suchte ein Whitelabel-Template für eine Jobplattform und ließ dieses von einer Agentur an ihre Bedürfnisse anpassen.

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Als Ergebnis ist nun seit 1. Mai die Plattform superheldin.io online: Hier werden jobsuchende Eltern mit Unternehmen vernetzt, die entsprechende Fachkräfte brauchen und ein familienfreundliches Umfeld bieten. Zum Launch waren bereits knapp 250 Stellen online, rund 200 Unternehmen sind auf der Plattform registriert, im ersten Monat gab es etwa 13.000 Nutzerinnen und Nutzer. Die Unternehmen wurden unter anderem durch entsprechende Verbände und Interessensgruppen für das Projekt begeistert, nun möchte Westermann auch gezielt Großunternehmen ansprechen.

Finanzierung über Family, Friends und Firmenporträts

Westermann bekommt für ihr Projekt einen Gründungszuschuss vom deutschen Arbeitsamt. Dafür musste sie den besagten Business Plan einreichen, der von der Behörde genehmigt wurde. Sie hat eine GmbH gegründet, in die sie ihr Kapital investiert hat. Die erste Finanzierungsrunde bestand aus den üblichen „Familiy and Friends“, wie sie sagt.

+++Mehr Artikel über Jobs und die New World of Work findest du hier+++

Der Umsatz kommt zustande, indem die Unternehmen die Jobangebote schalten. Außerdem gibt es für die Arbeitgeber zusätzliche Features: Zum Beispiel können sie Unternehmensporträts schalten, in denen Mitarbeiter von ihrer Tätigkeit erzählen. Somit bekommen die Inserenten gleich ein integriertes Employer Branding.

Hilfe durch TheVentury in Wien

Drei Leute arbeiten nun – freilich allesamt remote – an dem Projekt, zusätzlich gibt es Unterstützung von der Agentur und vom im Wiener weXelerate beheimateten TheVentury. Hier ist Westermann mit superheldin.io Teil des aktuellen ELEVATE-Programms: Das Team in Wien hilft Superheldin.io mit der Weiterentwicklung der Platform, unterstützt sie in Sachen Growth Hacking, IT Development und vernetzt sie mit dem hiesigen Ökosystem an Investoren, Experten und potentiellen Kunden.

Einmal pro Monat reist Westermann für entsprechende Bootcamps aus München nach Wien an. Das erste Bootcamp findet im Juli statt. Abschließend gibt es einen finalen Pitch vor potenziellen Investoren. Was der USP ist, mit dem sie die Jury überzeugen möchte? Zur Beantwortung dieser Frage muss Westermann nicht lange nachdenken: Auf jeden Fall die einzigartige und hochmotivierte Zielgruppe, sagt sie abschließend.

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Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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