28.12.2021

Wiener Linien: Eloop-Teslas erstmals Teil von WienMobil

Eloop-Autos dürfen erstmals an einer WienMobil-Station abgestellt werden – aber nur an einer einzigen in Wien.
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Eloop
(c) Eloop

Die Wiener Linien erleichtern unter dem Titel „WienMobil“ den Umstieg von Öffis auf Sharing-Angebote für die „letzte Meile“ zwischen Station und Ziel. Bisher umfasst das Angebot mit diversen Partnern etwa E-Mopeds, Fahrräder oder Autos. Mit der Neueröffnung der jüngsten WienMobil-Station in der Wiener Seestadt Aspern werden erstmals auch Stellplätze für Sharing-Cars des Wiener Startups Eloop angeboten.

Allerdings bleibt es zumindest vorerst bei dieser einen Station – Eloop-Autos können dort auf fünf reservierten Stellplätzen ausgeliehen und zurückgegeben werden. An anderen WienMobil-Stationen können die Eloop-Autos nicht abgestellt werden. In Wien können die Fahrzeuge aber zudem in der „Homezone“ abgestellt und retourniert werden. Diese Zone umfasst derzeit zwar fast alle Wiener Bezirke, aber gerade außerhalb des Gürtels nicht flächendeckend – seit der Kooperation mit den Wiener Linien in der Seestadt gehören auch einige Straßen in dem dortigen Gebiet zur „Homezone“. „Rund 8.000 Aspern Bewohner:innen sind nun noch besser angebunden“, freut sich das Startup. Mit Ende des Jahres soll der Fuhrpark von Eloop auf 200 Teslas wachsen.

Das erste Mal Carsharing in der Seestadt

Mit dem neuen Angebot erweitert sich nicht nur das Leih-Gebiet von Eloop, es ist überhaupt das erste Mal, dass free floating Carsharing in der Seestadt Aspern möglich ist, wie die Wiener Linien in einer Aussendung betonen. Die fünf Stellplätze an der WienMobil-Station in der Maria-Tusch-Straße „teilt“ sich Eloop mit dem Anbieter Share Now.

„Die Wege der Öffi-NutzerInnen sind ganz individuell und dafür wollen wir als Wiener Linien das beste Angebot bieten. Wir ergänzen die klassischen öffentlichen Verkehrsmittel U-Bahn, Bim und Bus mit Leihrädern, Scooter oder Leihautos (Carsharing) und sind somit eine umweltfreundliche Alternative zum eigenen Auto“, sagt Wiener-Linien-Geschäftsführerin Alexandra Reinagl. Für die Wiener Linien ist die Seestadt-Station die bereits 12. WienMobil-Station. Bis 2025 sollen insgesamt 100 solcher Stationen entstehen, wobei der Fokus auf Gebiete außerhalb des Gürtels liegt.

2020 übernahmen die Wiener Linien das Fahrrad-Sharing-Angebot Citybike, um es als eigenes Service neu aufzustellen. 2022 soll es im Frühjahr soweit sein: Aus Citybike wird dann WienMobil Rad, über das dann 3.000 Leih-Fahrräder an WienMobil-Stationen ausgeborgt werden können.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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