25.06.2021

Eloop startet neuen Token-Sale – bis Ende Juli 100 Tesla auf Wiens Straßen

Der Wiener Car-Sharing-Anbieter Eloop startet am Freitagnachmittag einen neuen Token-Sale für insgesamt drei weitere Tesla Model 3, die tokenisiert werden. Bis Ende Juli wächst die Flotte in Wien auf 100 Tesla.
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Eloop
(c) Eloop

Der im August 2019 in Wien gestartete E-Carsharing Anbieter Eloop sorgte in den letzten Monaten mehrmals mit seinen Token-Sales für Aufsehen, mit denen das Startup den schrittweisen Ausbau seiner Flotte finanziert – meist waren sie innerhalb von wenigen Stunden ausverkauft. Im Zuge eines Initial Coin Offering (ICO) können Interessenten die hauseigene Kryptowährung EOT erwerben und werden im Gegenzug an den Umsätzen der rein elektrischen Fahrzeugflotte beteiligt.

Die Aufteilung des Gewinns erfolgt dabei automatisiert 50 zu 50 zwischen den Token Holdern und Eloop, wobei das Startup laut eigenen Angaben den 50-prozentigen Cut des operativen Gewinns dazu nützt, um das Angebot zu erweitern – mehr über das Modell könnt ihr auch hier lesen.

Eloop startet neuen Token-Sale

Wie das Startup nun bekannt gab, startet Eloop am Freitag um 15 Uhr einen neuen Token-Sale. Insgesamt sollen drei neue Tesla Model 3 tokenisiert werden. In Summe stehen 255.000 EOTs zur Verfügung. Ein EOT entspricht dabei exakt 1,10 Euro. Bis lang konnten über die ICOs insgesamt elf Tesla Model 3 auf Wiens Straßen gebracht werden, was laut Eloop rund 686.200 EOTS entspricht. Bis Ende Juli soll die Flotte übrigens auf 100 Tesla anwachsen, so eine Unternehmenssprecherin.

Token-Sales auch für Deutschland-Expansion geplant

Zudem konnte das Startup für den Ausbau der Flotte Mitte April 2021 ein Millionen-Investment sichern. Als Investoren stiegen damals ein Tochterunternehmen der Grazer C&P Immobilien AG und der Luxemburger Fonds des European Super Angels Club ein. Das Investment soll zudem auch den Weg für den Marktstart in Deutschland ebnen.

Auf der Shortlist stehen die Städte München, Hamburg und Berlin, wobei der Marktstart für Ende 2021 geplant ist. Wie die Gründer in einem Brutkasten-Talk im Mai erläuterten, könnte es dann auch ICOs in Deutschland geben, wobei sich diese laut Co-Founder und CEO Nico Prugger spezifisch an die Communities in den jeweiligen Städten richten, um diese an den Fuhrpark vor Ort zu binden. Eine finale Entscheidung, ob die ICOs ortsspezifisch reglementiert werden, gibt es bis lang aber noch nicht.

Rapper sorgen mit Video für Aufsehen

Aktuell sorgt in den sozialen Medien ein Video der beiden Rapper und Produzenten Makko & Bibiza für Aufsehen, die in einem Eloop Tesla Model 3 einen Song produziert und direkt aufgenommen haben. Für den Mix kam das Dashboard Display des Model 3 zum Einsatz. Laut Eloop handelte es sich dabei um eine spontane Aktion der Künstler, die den Carsharing-Anbieter erst im Nachgang darüber informierten.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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