29.03.2021

Eloop möchte bis Sommer 250 Tesla Model 3 auf Wiens Straßen bringen – 3. Token-Sale startet

Das Wiener Carsharing-Startup Eloop startet heute Montag ab 16:00 Uhr seinen dritten Token-Sale. Bis Sommer möchte das Startup 250 Tesla Model 3 auf Wiens Straßen bringen.
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Eloop
Das Tesla Model 3 zählt zu den beliebtesten Modellen der Eloop-Flotte | (c) Martin Pacher / der brutkasten

Ambitionierte Pläne verfolgt aktuell das Wiener Carsharing-Startup Eloop. Bis Sommer 2021 soll die Fahrzeug-Flotte in Wien auf 250 Tesla Model 3 erweitert werden.

Wie Eloop Co-Founder Leroy Hofer gegenüber dem brutkasten bestätigt, ist letzten Donnerstag eine Lieferung mit rund 35 Fahrzeugen in Wien eingetroffen. Weitere Fahrzeug-Tranchen des US-amerikanischen Herstellers sollen in den nächsten Wochen und Monaten folgen.

Eloop Token-Sales

Um die künftige Fahrzeugflotte zu finanzieren, greift das Startup unter anderem auf ein Initial Coin Offering (ICO) zurück. Die hauseigene Kryptowährung, kurz “EOT” genannt, wurde im August 2020 das erste Mal öffentlich zum Verkauf angeboten. Mit den EOTs werden die Nutzer an den Umsätzen der rein elektrischen Charsharing-Flotte von Eloop beteiligt.

In der Vergangenheit stoßen die Token-Sales in der Eloop-Community auf eine große Nachfrage. So war der zweite Token-Sale, der Anfang März startete, innerhalb von nur 44 Stunden ausverkauft. Damals bot Eloop 170.000 Token an, mit denen insgesamt zwei Tesla Model 3 finanziert wurden.

3. Token Sale startet

Wie das Startup nun bekannt gab, steht der dritte Token-Sale unmittelbar vor der Türe. Im Rahmen des dritten Token-Sale sollen wieder 170.000 Token angeboten werden. Der Verkauf startet heute Montag um 16 Uhr über die Website des Startups. Die Konditionen entsprechen laut Hofer dem zweiten Token-Sale. Aktuell bekommen Interessenten einen Eloop One Token für 1,10 Euro.

Die Aufteilung des Gewinns erfolgt dabei automatisiert 50 zu 50 zwischen den Token Holdern und Eloop. Zudem steht den Token-Holdern ein eignes Dashboard in Echtzeit zur Verfügung. Eloop verwendet laut eigenen Angaben den 50-prozentigen Cut des operativen Gewinns dazu, um das Angebot weiterzuentwickeln und um Personal- und Marketingausgaben zu decken.

Deutschland-Expansion und weitere Token-Sales geplant

Ob der dritten Token-Sale so rasch über die Bühne gehen wird, wie der zweite Token-Sale, wird sich noch zeigen. Fest steht allerdings, dass das Startup bereits weitere Token-Sales in der Pipeline hat. „Wir planen weitere Batches, die künftig noch größer sein werden und mehr Autos umfassen“, so Hofer gegenüber dem brutkasten.

Zudem plant Eloop für 2021 seine Deutschland-Expansion. Aktuell stehen die Städte München, Hamburg und Berlin auf der Shortlist des Startups. Erst Anfang März diesen Jahres nannte Hofer „Ende 2021“ als realistischen Zeithorizont für den Deutschland-Rollout.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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