14.04.2023

Eloop startet erstmals Token-Sale für Tesla Model Y

Mit den Eloop One Token (EOT) können sich Käufer:innen an den Umsätzen der Flotte des Wiener Car-Sharing-Anbieters Eloop beteiligen. Nun startete erstmals die Tokenisierung zweier Tesla Model Y.
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(c) Tesla

2022 war das Tesla Model Y laut Statistik Austria mit insgesamt rund 4.300 Neuzulassungen das beliebteste Elektroauto in Österreich. Auch der Wiener Car-Sharing-Anbieter Eloop setzt mittlerweile auf das SUV-Modell des US-amerikanischen Autoherstellers. Seit Mitte März sind neben dem Tesla Model 3 auch die ersten Tesla Model Y über die Eloop-App abrufbar.

Eloop Token-Sale für Tesla Model Y

Der Rollout der Tesla Model Y wird nun ab sofort auch mit einem neuen Token-Sale begleitet, wie Eloop in einer Aussendung bekannt gab. Bereits am 11. April machte der E-Carsharing-Anbieter nun erstmals Anteile an den frisch in die Flotte integrierten Tesla Model Y verfügbar. Zum Start werden zwei Fahrzeuge tokenisiert. Käufer:innen des sogenannten Eloop One Token (EOT) werden dabei an den Fahrtumsätzen der Flotte beteiligt. Bereits in der Vergangenheit tokenisierte das Wiener Startup 21 seiner rund 200 Tesla Model 3 Fahrzeuge.

Neu ist, dass Eloop lediglich für eines dieser zwei Fahrzeuge EOT erstellt. Konkret sind es 85.000 EOT zu 1,20 Euro pro Token. Die Fahrtumsätze, die durch das zweite Fahrzeug generiert werden, werden hingegen laut Eloop kostenlos an die Community weitergeben. Diese Fahrtumsätze werden automatisch, sprich ohne Ankauf von EOT, unter allen Token Holder aufgeteilt, sobald der Sale für das erste Model Y abgeschlossen ist.

80 Prozent der Token-Käufer:innen ohne Krypto-Erfahrung

Bereits in der Vergangenheit kündigte das Startup an, mit den Token Sales auch Käufer:innen ohne Krypto-Erfahrung ansprechen zu wollen. „Wir wollten keine Token für die Blockchain-Bubble erschaffen. Daher war es uns auch wichtig, dass beispielsweise der Erwerb eines Tokens über traditionelle Wege wie Kreditkarte oder Banküberweisungen möglich ist, und nicht nur mittels Krypto-Währungen“, so Eloop-Co-Founder Leroy Hofer über die Token Sales im Feber diesen Jahres. Zudem würden 80 Prozent der Token-Holder laut dem Co-Founder über keinerlei Krypto-Assets verfügen.

Im Zuge des jüngsten Token-Sale möchte das Startup zudem mit einer speziellen Aktion bei Käufer:innen punkten. Wie Hofer erläutert, werden nämlich 10.000 Euro unter den Teilnehmer:innen des Sales verlost.

Erweiterung der Fahrzeug-Flotte

Für dieses Jahr wurden bereits Ende Feber große Pläne verkündet: Eloop möchte demnach laut eigenen Angaben die Flottengröße von 200 bis Jahresende auf 400 verdoppeln. Zudem soll auch die Expansion in Deutschland weiter vorangetrieben werden. Erst Mitte März gab Eloop dafür den Abschluss einer Finanzierungsrunde in Millionenhöhe bekannt. Mit “The Sharing Group” (TSG) kam damals ein neuer Investor aus den Niederlanden an Bord, der laut Eloop über „strategische Erfahrung im Shared-Mobility-Sektor“ verfügt.


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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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