15.04.2022

Eloop geht mit neuer E-Auto-Flatrate zum Fixpreis von 350 Euro an den Start

Der Wiener E-Carsharing Anbieter Eloop führt zusätzlich zu seinem bestehenden free-floating Angebot ein eigenes E-Auto Flatrate-Modell ein. In einer Pauschale von 350 Euro sind 30 Kurztrips bis zu 60 Minuten sowie vier Tagestrips bis zu 24 Stunden inkludiert, jeweils inkl. 170 Freikilometern.
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Eloop
(c) Eloop

Die Eloop Carsharing-Flotte ist im vergangen Jahr rasant gewachsen. Erst im Juli 2021 rollte der 100. Tesla Model 3 auf Wiens Straßen. Aktuell zählt das aufstrebende Startup aus Wien rund 200 Tesla. Rückenwind erhielt das Unternehmen unter anderem durch in Finanzierungsrunde in Millionenhöhe, die im April 2021 über die Bühne gegangen ist. Zudem setzt Eloop beim Wachstum auf seine bekannten Token-Sales. Im Zuge eines Initial Coin Offering (ICO) können Interessenten die hauseigene Kryptowährung EOT erwerben und werden im Gegenzug an den Umsätzen der Flotte beteiligt.

Eloop Neues Flatrate-Modell

Eloop setzte bei der Vermietung seiner Tesla Model 3 bis lang auf ein free-floating Angebot. Nun möchte das Startup neue Wege gehen und startet erstmalig mit einer Pilotphase für ein Flatrate-Modell. Mit “ELOOP Flat” können die aktuell 200 in der Stadt verfügbaren Tesla Fahrzeuge zu einem monatlichen Fixpreis genutzt werden. In einer Pilotphase wird das Angebot vorerst 100 Nutzer:innen zugänglich sein. Das Angebot können sowohl Bestands- als auch Neukunden in Anspruch nehmen. Sofern eine große Nachfrage nach dem Flatrate-Modell besteht, könnte das Angebot laut einer Unternehmenssprecherin weiter ausgebaut werden.

Das Angebot im Details

Bei der E-Auto-Flatrate „ELOOP Flat“ sind die Nutzer:innen, anders als bei bekannten Modellen, nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden. Alle Nutzer:innen können zum fixen Preis von 350 Euro pro Monat jedes der 200 Tesla Model 3 von Eloop frei nutzen.

In der Pauschale sind pro Monat jeweils 30 Kurztrips bis zu 60 Minuten sowie vier Tagestrips bis zu 24 Stunden inkludiert, jeweils inkl. 170 Freikilometern. Das Paket deckt ebenfalls alle Nebenkosten ab, wie zum Beispiel die Autobahn Vignette, Vollkasko Versicherung, regelmäßiges Service, oder das Parkpickerl in allen 23 Wiener Bezirken – auch über die maximalen zwei Stunden in Kurzparkzonen hinaus. Die Autos können zudem kostenlos an allen Wien Energie Ladestationen in Österreich und sowie an allen Tesla Superchargern geladen werden. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt dabei sechs Monate.

“Wir möchten mit unserem neuen Angebot ein umweltfreundliches, komfortables und günstiges Mobilitätskonzept als ernstzunehmende Konkurrenz zum Privat-PKW bieten. Und das, ohne den Aspekt des Teilens aufgeben zu müssen”, so Co-Founder und CEO Leroy Hofer.

Deutschland-Expansion und Token-Sale

Zudem plant Eloop aktuell seine Deutschland Expansion. Aktuell stehen die Städte München, Hamburg und Berlin auf der Shortlist des Startups. Wie eine Sprecherin des Unternehmens gegenüber Brutkasten Earth bestätigt, soll München noch „rechtzeitig zum Sommer gelauncht werden“. Zudem läuft aktuell noch ein Token-Sale, für den rund 80 Prozent der Tokens bereits verkauft wurden. Insgesamt sollen so rund 21 weitere Tesla Model 3 auf Wiens Straßen gebracht werden.


Archiv: Die Hintergründe zum Millionen-Investment für Eloop

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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