13.09.2021

Eloop: Elisabeth Müller wird bei Car-Sharing-Startup neue City Managerin für Wien

Das Wiener E-Carsharing Startup Eloop erhält mit Elisabeth Müller eine neue City Managerin für Wien. Müller war zuvor Country Managerin Österreich beim Wiener Sozial Unternehmen ESG Plus und verfügt über zwölf Jahre Erfahrung im Bereich Nachhaltigkeit und nachhaltige Unternehmensführung.
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Elisabeth Müller
(c) Müller

Eloop sorgte in diesem Jahr nicht nur mit seinem Millionen-Investment für Schlagzeilen, sondern auch mit seinen zahlreichen Token-Sales, mit denen das Startup aktuell den schrittweisen Ausbau seiner rein elektrischen Flotte finanziert. Nun folgt der nächste Coup: Eloop konnte Elisabeth Müller als neue City Managerin für den Standort Wien gewinnen. Müller war zuvor beim Wiener Sozialunternehmen ESG-Plus als Country Managerin für die Österreich Geschäfte verantwortlich. ESG Plus betreibt unter anderem die Online-Plattform „Cleanvest“, die Fonds auf ihre Nachhaltigkeit prüft.

Müller gilt als Expertin im Bereich Nachhaltigkeit und verfügt über zwölf Jahre Erfahrung im Bereich der nachhaltigen Unternehmensführung. Vor ihrer Zeit bei ESG Plus war sie unter anderem als Programme Lead Sustainable Finance beim WWF und als Sustainability Specialist & Project Manager bei der UNIDO tätig. Im Interview mit Brutkasten Earth erläutert Müller, welche Kompetenzen sie im Bereich Nachhaltigkeit bei Eloop künftig einbringen möchte.


Welche Aufgaben umfasst dein neuer Tätigkeitsbereich als City Managerin für Wien? 

Ich bin bei Eloop als City Managerin als Leitung für den Standort Wien verantwortlich. Das umfasst die strategische und operative Leitung, sowie die Führung des Teams und Weiterentwicklung des Geschäftsmodells in Wien. Als City Managerin ist es mein Ziel die Eloop Flotte auszubauen und somit weniger private PKWs auf den Straßen Wiens zu sehen und unsere Stadt noch lebenswerter zu gestalten. 

Welche Kompetenzen im Bereich Nachhaltigkeit bringst du durch deine vorherige Tätigkeit bei ESG Plus bei Eloop ein? 

Ich beschäftige mich seit zwölf Jahren mit dem Thema Nachhaltigkeit und nachhaltige Unternehmensführung und konnte bisher einige Erfahrungen im Aufbau von Sozialunternehmen erlangen. Stakeholder Management mit Akteuren die Nachhaltigkeit vorantreiben möchten, zähle ich zu meinen Kernkompetenzen. Diese Erfahrungen möchte ich im E-Mobilität Sektor gerne einfließen lassen und somit eine Skalierung bei Eloop ermöglichen. Ich möchte aktiv an der Gestaltung der urbanen Mobilität mitwirken, um in Zukunft in einer noch lebenswerteren Stadt zu leben.

Warum hast du den Job gewechselt? 

Wir wissen, dass 25 Prozent aller Treibhausgasemissionen in Österreich aus dem Verkehr stammen. Um die 1,5° Grenze der Erderwärmung nicht zu überschreiten, müssen wir die Emissionen aus dem Verkehr laut aktuellen Berichten um bis zu 55 Prozent bis 2030 reduzieren. Zusätzlich steht der private PKW in Wien im Durchschnitt 23 Stunden am Tag still. Auch diese Fläche könnte in der Stadtnutzung besser gestaltet werden, zum Beispiel für Grünflächen oder Schanigärten. Hier braucht es andere Mobilitätskonzepte. Deswegen ist es mir ein großes Anliegen als City Managerin Eloop weiterzuentwickeln, unser Angebot zu vergrößern und gemeinsamen mit einem motivierten Team Wien mitgestalten. 

Welche Ziele im Bereich Nachhaltigkeit verfolgt ihr und wie messt ihr euren Impact?

Gemeinsam wollen wir Städte besser nutzen ohne Abgase und ohne Lärm. Daher setzen wir bei Eloop auf eine emissionsfreie E-Flotte, die wir weiterhin in Wien und anderen Städten ausbauen. Aufgrund von unserem E-CarSharing Ansatz konnten wir bis heute ca. 350.000 kg CO2 einsparen, das sind ca. 17,5 Erdumrundungen mit einem PKW oder 9.217 neu-gepflanzte Bäume.


Archiv: Eloop Co-Founder über das Millionen-Investment | Leroy Hofer, Nico Prugger & Andreas Ivanschitz

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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