13.09.2021

Eloop: Elisabeth Müller wird bei Car-Sharing-Startup neue City Managerin für Wien

Das Wiener E-Carsharing Startup Eloop erhält mit Elisabeth Müller eine neue City Managerin für Wien. Müller war zuvor Country Managerin Österreich beim Wiener Sozial Unternehmen ESG Plus und verfügt über zwölf Jahre Erfahrung im Bereich Nachhaltigkeit und nachhaltige Unternehmensführung.
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Elisabeth Müller
(c) Müller

Eloop sorgte in diesem Jahr nicht nur mit seinem Millionen-Investment für Schlagzeilen, sondern auch mit seinen zahlreichen Token-Sales, mit denen das Startup aktuell den schrittweisen Ausbau seiner rein elektrischen Flotte finanziert. Nun folgt der nächste Coup: Eloop konnte Elisabeth Müller als neue City Managerin für den Standort Wien gewinnen. Müller war zuvor beim Wiener Sozialunternehmen ESG-Plus als Country Managerin für die Österreich Geschäfte verantwortlich. ESG Plus betreibt unter anderem die Online-Plattform „Cleanvest“, die Fonds auf ihre Nachhaltigkeit prüft.

Müller gilt als Expertin im Bereich Nachhaltigkeit und verfügt über zwölf Jahre Erfahrung im Bereich der nachhaltigen Unternehmensführung. Vor ihrer Zeit bei ESG Plus war sie unter anderem als Programme Lead Sustainable Finance beim WWF und als Sustainability Specialist & Project Manager bei der UNIDO tätig. Im Interview mit Brutkasten Earth erläutert Müller, welche Kompetenzen sie im Bereich Nachhaltigkeit bei Eloop künftig einbringen möchte.


Welche Aufgaben umfasst dein neuer Tätigkeitsbereich als City Managerin für Wien? 

Ich bin bei Eloop als City Managerin als Leitung für den Standort Wien verantwortlich. Das umfasst die strategische und operative Leitung, sowie die Führung des Teams und Weiterentwicklung des Geschäftsmodells in Wien. Als City Managerin ist es mein Ziel die Eloop Flotte auszubauen und somit weniger private PKWs auf den Straßen Wiens zu sehen und unsere Stadt noch lebenswerter zu gestalten. 

Welche Kompetenzen im Bereich Nachhaltigkeit bringst du durch deine vorherige Tätigkeit bei ESG Plus bei Eloop ein? 

Ich beschäftige mich seit zwölf Jahren mit dem Thema Nachhaltigkeit und nachhaltige Unternehmensführung und konnte bisher einige Erfahrungen im Aufbau von Sozialunternehmen erlangen. Stakeholder Management mit Akteuren die Nachhaltigkeit vorantreiben möchten, zähle ich zu meinen Kernkompetenzen. Diese Erfahrungen möchte ich im E-Mobilität Sektor gerne einfließen lassen und somit eine Skalierung bei Eloop ermöglichen. Ich möchte aktiv an der Gestaltung der urbanen Mobilität mitwirken, um in Zukunft in einer noch lebenswerteren Stadt zu leben.

Warum hast du den Job gewechselt? 

Wir wissen, dass 25 Prozent aller Treibhausgasemissionen in Österreich aus dem Verkehr stammen. Um die 1,5° Grenze der Erderwärmung nicht zu überschreiten, müssen wir die Emissionen aus dem Verkehr laut aktuellen Berichten um bis zu 55 Prozent bis 2030 reduzieren. Zusätzlich steht der private PKW in Wien im Durchschnitt 23 Stunden am Tag still. Auch diese Fläche könnte in der Stadtnutzung besser gestaltet werden, zum Beispiel für Grünflächen oder Schanigärten. Hier braucht es andere Mobilitätskonzepte. Deswegen ist es mir ein großes Anliegen als City Managerin Eloop weiterzuentwickeln, unser Angebot zu vergrößern und gemeinsamen mit einem motivierten Team Wien mitgestalten. 

Welche Ziele im Bereich Nachhaltigkeit verfolgt ihr und wie messt ihr euren Impact?

Gemeinsam wollen wir Städte besser nutzen ohne Abgase und ohne Lärm. Daher setzen wir bei Eloop auf eine emissionsfreie E-Flotte, die wir weiterhin in Wien und anderen Städten ausbauen. Aufgrund von unserem E-CarSharing Ansatz konnten wir bis heute ca. 350.000 kg CO2 einsparen, das sind ca. 17,5 Erdumrundungen mit einem PKW oder 9.217 neu-gepflanzte Bäume.


Archiv: Eloop Co-Founder über das Millionen-Investment | Leroy Hofer, Nico Prugger & Andreas Ivanschitz

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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