19.09.2023

Eloop: Carsharing-Startup erhält 1,5 Millionen Euro aus der Schweiz

Damit soll die 'Tokenization as a Service'-Plattform des Mobility-Startups weiterentwickelt werden.
/artikel/eloop-carsharing-startup-erhaelt-15-millionen-euro-aus-der-schweiz
Eloop, 360Grad
(c) Eloop - Das Eloop-Team erhält Kapital für den Ausbau der „Tokenization as a service“-Plattform.

Der Züricher Versorger Energie 360° beteiligt sich mit 1,5 Mio. Euro (laut energate-messenger) am Wiener Startup Eloop. Die Investition erfolgt über den hauseigenen „Smart Energy Innovationsfonds“, der sich auf die Förderung von Startups in den Bereichen Cleantech, Energie, Smart Cities und Mobilität konzentriert.

Eloop: Potential der Tokenisierung

„Besonders überzeugt ist Energie360° von unserem Eloop One Token und der treuen und engagierten Community, die dahinter steht. Genau wie wir sehen sie das Potential der Tokenisierung auch in anderen Bereichen wie der Solarenergie oder der Windkraft. Ein Großteil des Investments wird daher in die Weiterentwicklung unserer ‚Tokenization as a Service‘-Plattform fließen. Da wir uns mit der Plattform auf die Tokenisierung von nachhaltigen Energielösungen spezialisiert haben, können wir gerade bei diesem Projekt enorm von der Expertise von Energie360° profitieren“, teilt das Unternehmen mit.

Wie der brutkasten berichtete, sammelte Eloop bereits im März ein Millionen-Investment ein und holte einen neuen Investor aus den Niederlanden an Bord. Damals gab es bereits Pläne, neben dem Kerngeschäft Mobilität auch die Blockchain-Sparte des Startups weiter auszubauen.

„Eloop ist der erste Carsharing-Anbieter, an dessen Fahrtumsätzen man sich mit Hilfe eines Tokens beteiligen kann. Wir vertreiben den eigenen Eloop One Token über unsere eigens kreierte Plattform. Dieses Modell kann zukünftig auch von anderen Mobilitätsanbietern erworben und angeboten werden“, erklärte damals Leroy Hofer, CEO und Co-Founder von Eloop.

„Sharing“ mehr als physische Assets

Nico Prugger, einer der vier Gründer und CFO von Eloop führt heute aus: „Wir verstehen ‚Sharing‘ nicht nur als geteilte Nutzung physischer Assets, sondern auch als Beteiligung an den Umsätzen, die diese generieren. Im Fall unseres E-Carsharing-Angebots handelt es sich bei besagten Assets um E-Autos, aber es könnten beispielsweise auch Solarpaneele, Windturbinen, E-Scooter oder Elektrofahrräder sein.“

Zur Erklärung: „Die technische Grundlage für die Umsetzung eines solchen „Sharings“ liefert die Blockchain-Technologie. Die Elektroautos von Eloop werden als ‚Decentralized Physical Infrastructure Network‘ (DePIN) in der digitalen Welt gespiegelt. Dieses Netzwerk existiert auf der Blockchain und ermöglicht die Abbildung der E-Autos als digitale Vermögenswerte (Token). Je mehr Token eine Person besitzt, desto größer ihr Anteil an den Umsätzen durch die tokenisierten Assets.

Das DePIN von Eloop besteht mittlerweile aus knapp 100 Tesla (circa die Hälfte der gesamten Flotte), von denen bislang 23 Fahrzeuge tokenisiert wurden. Von den 1.870.000 Eloop One Token, die sich dadurch im Umlauf befinden, sind nach aktuellem Stand noch knapp 8.000 erhältlich. Ein Token entspricht derzeit 1,20 Euro.

Beteiligung an PV-Anlage möglich

„Das E-Carsharing demonstriert, was sich mit Eloop Network bewerkstelligen lässt“, sagt Prugger. „Neben Unternehmen und Entwickler:innen, die nach Finanzierungsmöglichkeiten für ihre Projekte suchen, profitieren vor allem auch Privatpersonen von Eloop Network. Sie können sich beispielsweise an einer PV-Anlage beteiligen, damit einen Beitrag zur Überwindung der Klimakrise leisten und zugleich am erzeugten Strom mitverdienen.“

Nicht über den nötigen Platz oder die finanziellen Mittel für die Umsetzung nachhaltiger Energielösungen zu verfügen – etwa als Bewohner:in eines Mehrparteienhauses oder einer WG – sei Eloop nach kein Ausschlusskriterium mehr, die Energieversorgung von morgen aktiv mitzugestalten.

„Eloop leistet Pionierarbeit“

„Der Umstieg auf erneuerbare Energie ist ein essentieller Schritt, um die Klimaziele zu erreichen. Eloop leistet im Bereich Mobilität Pionierarbeit und wir sind begeistert, den weiteren Weg gemeinsam zu beschreiten und die Idee der Tokenisierung für weitere Geschäftsfelder zu öffnen“, erklärt Metin Zerman, Leiter Startup Investments des Smart Energy Innovationsfonds von Energie 360°. „Was uns am E-Carsharing-Konzept und der neuen Plattform besonders beeindruckt, ist die Aktivierung und Einbindung der Community. Für diese Form des Sharings sehen wir insbesondere bei der Solarenergie großes Potential.“

Community nimmt Konzept an…

Wie gut die Community das Konzept annimmt, zeigt sich laut Prugger nicht nur an den Verkaufszahlen der Eloop One Token: „Viele unserer Token-Halter:innen nutzen die E-Autos auch selbst – und das außerordentlich umsichtig und eifrig. Unserer Erfahrung nach entsteht durch die Beteiligung an den Fahrtumsätzen ein Mittelweg zwischen E-Carsharing und Privat-PKW. Die geteilte Nutzung elektrischer Fortbewegungsmittel etabliert sich so als praktische, alltagstaugliche Alternative zum eigenen Fahrzeug, und das vielzitierte ‚Umdenken‘ findet deutlich schneller statt. Genau diesen Effekt erwarten wir uns auch im Energie-Bereich.“

Eloop stellt für 2024 die ersten tokenisierten Assets aus dem Energie-Bereich in Aussicht.

Deine ungelesenen Artikel:
vor 8 Stunden

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
vor 8 Stunden

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Eloop: Carsharing-Startup erhält 1,5 Millionen Euro aus der Schweiz

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Eloop: Carsharing-Startup erhält 1,5 Millionen Euro aus der Schweiz

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Eloop: Carsharing-Startup erhält 1,5 Millionen Euro aus der Schweiz

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Eloop: Carsharing-Startup erhält 1,5 Millionen Euro aus der Schweiz

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Eloop: Carsharing-Startup erhält 1,5 Millionen Euro aus der Schweiz

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Eloop: Carsharing-Startup erhält 1,5 Millionen Euro aus der Schweiz

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Eloop: Carsharing-Startup erhält 1,5 Millionen Euro aus der Schweiz

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Eloop: Carsharing-Startup erhält 1,5 Millionen Euro aus der Schweiz

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Eloop: Carsharing-Startup erhält 1,5 Millionen Euro aus der Schweiz